Werbung

Pressemitteilung vom 13.02.2022    

Was bedeutet die Grundsteuerreform für Eigentümer von Grundbesitz?

Grundbesitz - darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe - wird in Deutschland vollständig neu bewertet. Entscheidend hierfür ist der Wert des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts von den Städten und Gemeinden erhoben.

Region. Die Feststellungen der Grundsteuerwerte sollen in Rheinland-Pfalz bis Mitte des Jahres 2024 weitgehend abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die Finanzämter des Landes Rheinland-Pfalz rund 2,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten (bundesweit rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten), zum Beispiel Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftsgrundstücke, Mietwohngrundstücke, aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, neu bewerten müssen. Anhand der daraus berechneten Messbeträge können die Städte und Gemeinden dann ihren jeweiligen Hebesatz festlegen und die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 erheben.

Anders als bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte, die in den westdeutschen Bundesländern letztmalig zum 1. Januar 1964 stattgefunden hat, werden nunmehr alle Daten digital erfasst.

Was bedeutet die Grundsteuerreform für die Eigentümer von Grundbesitz?
Damit der Grundsteuerwert nach den tatsächlichen Verhältnissen sowie den Wertverhältnissen des Grundstücks (und der Gebäude) zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt werden kann, müssen Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft alle zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben an das jeweils zuständige Finanzamt übermitteln. Hierfür werden nur wenige Daten benötigt. Dabei handelt es sich beispielsweise um die amtliche Fläche des Grundstücks, Wohn-/Nutzfläche, Baujahr, Bodenrichtwert.

Die Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln. Dies kann ab dem 1. Juli 2022 kostenlos über das Steuerportal “MeinELSTER” (www.elster.de) erfolgen. Hier finden sich die Formulare zur Grundsteuer unter „Formulare & Leistungen“. Ebenfalls kann die Übermittlung über Drittsoftware erfolgen.

Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung soll am 31. Oktober 2022 enden. Zu zahlen ist die Grundsteuer nach neuem Recht jedoch erst ab dem Jahr 2025. Hierzu versenden die Städte und Gemeinden gesonderte Zahlungsaufforderungen. Bis dahin erfolgt die Bemessung der Grundsteuer nach bisherigem Recht und der darauf basierenden Bemessungsgrundlage.

Service für Eigentümer

Als Service plant die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz, den Eigentümern von Grundbesitz im Regelfall ein Informationsschreiben zuzusenden. Diesem Schreiben sind die der Steuerverwaltung vorliegenden Geobasisdaten zum jeweiligen Grundbesitz beigefügt (sogenanntes Datenstammblatt als Ausfüllhilfe). Soweit diese Angaben aus Sicht der Erklärungspflichtigen zutreffend sind, können die entsprechenden Daten in die abzugebende Feststellungserklärung übernommen werden.



Das Datenstammblatt enthält Angaben zum Stichtag 1. Januar 2022, wie zum Beispiel:
Aktenzeichen,
Flurstückskennzeichen,
Lagebezeichnung,
amtliche Fläche,
Bodenrichtwert.

Folgende Daten müssen unter anderem von den Eigentümern selbst ermittelt werden:
Wohn-/Nutzfläche (zum Beispiel in Bauunterlagen zu finden),
Anzahl der Wohnungen,
Anzahl der Garagen/Tiefgaragenstellplätze,
Baujahr.

Der Versand dieser Informationsschreiben ist in der Zeit von Mai bis Juli 2022 vorgesehen.
Ausgenommen von diesem Zeitfenster sind aktive land- und forstwirtschaftliche Betriebe, inklusive verpachtete Ländereien (Stückländereien). Hier werden gesonderte Informationsschreiben im August 2022 versendet.

Grund für diese nachgelagerte Versendung ist die Komplexität der Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Im Zuge der Grundsteuerreform wurde die bewertungsrechtliche Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen punktuell neu geregelt. Das bedeutet unter anderem, dass Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile, die Wohnzwecken dienen und bisher im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen bewertet wurden, zukünftig dem Grundvermögen zugeordnet und damit im Ergebnis der Grundsteuer B unterworfen werden. Hierfür benötigen die Finanzämter ausreichend Zeit zur Aktualisierung des Datenbestandes.

Wichtige Termine:
1. Januar 2022: Hauptfeststellungszeitpunkt zur Ermittlung von Grundsteuerwerten.
Ende März 2022: Öffentliche Aufforderung durch das Bundesministerium der Finanzen zur Abgabe der Feststellungserklärungen.
Mai bis August 2022: Versand eines Informationsschreibens samt Daten zum Grundbesitz im Bereich des Grundvermögens bis Juli 2022, im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im August 2022.
1. Juli 2022: Beginn der elektronischen Annahme der Feststellungserklärung über ELSTER (www.elster.de).
31. Oktober 2022: Ende der Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung.
1. Januar 2025: Entstehungszeitpunkt der reformierten Grundsteuer.

Die bisherige dreistufige Berechnung der Grundsteuer wird in Rheinland-Pfalz beibehalten. Siehe nachstehende Grafik.


Lokales: Wissen & Umgebung

Jetzt Fan der AK-Kurier.de Lokalausgabe Wissen auf Facebook werden!

Weitere Bilder (für eine größere Ansicht klicken Sie bitte auf eines der Bilder):
 


Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Neues Material für Schnelleinsatzgruppe "Verpflegung" vom Kreis Altenkirchen

Kreis Altenkirchen. Die uralte Soldatenweisheit von "Mampf und Kampf" lässt sich in vielen Bereichen ins nicht-militärische ...

Westerwälder Rezepte: Frischkäsetorte mit weißer Schokolade und Beeren

Dierdorf. Die cremig-leckere Frischkäsetorte eignet sich auch als Dessert.
Zutaten:
250 Gramm Amarettini-Kekse
120 Gramm ...

Siegener Kinderklinik macht mit bei Aktion "Saubere Hände"

Siegen. So können Übertragungen von Erregern und die damit verbundene Gefahr von Infektionen minimiert werden. Die Hygiene-Abteilung ...

Kirmeswochenende in Malberg steht bevor - Kirmesband feiert zehnjähriges Jubiläum

Malberg. Die ersten musikalischen Mitglieder waren schnell gefunden. Seit mittlerweile 10 Jahren gehört die Kirmesband in ...

Apotheker im Kreis diskutieren: Droht Apothekensterben im AK-Land?

Altenkirchen. Als kompetenten Ansprechpartner konnte Bätzing-Lichtenthäler den zuständigen Berichterstatter für Apotheken ...

Web-Seminar zu Photovoltaik vom Balkon - Gesetzesänderungen erleichtern Nutzung

Region. Ende April haben Bundestag und Bundesrat nach einer langen Hängepartie das von vielen schon lang erwartete Solarpaket ...

Weitere Artikel


Neues Yoga-Studio in Wissen: "Yoga mit Sarah"

Wissen. Seit wenigen Wochen hat Sarah Arnold in der Wissener Taubenstraße ihr neues Yoga-Studio eröffnet. Das ist ganz schön ...

Wäller Tour Iserbachschleife: Panoramen, Bachtäler und Geschichte im Wiedtal

Anhausen. Die Wäller Tour “Iserbachschleife“ ist mit ihren 21 Kilometern sicher eine der längsten Wäller Touren. Durch eine ...

Autobrand: Rauch lenkt Fahrer in Mudersbach ab – Kollision mit Stein

Mudersbach. Der Verkehrsunfall ereignete sich am Samstag, den 12. Februar, gegen 12.12 Uhr im Bereich der Bergstraße. Das ...

Martin Diedenhofen ruft zur Teilnahme an Stiftungspreis auf

Neuwied/Altenkirchen. „Die Corona-Pandemie und die Hochwasserkatastrophe haben die Menschen in unserer Region und besonders ...

Der Wolf im Westerwald: Experten reagieren auf Fragen und Sorgen der Bevölkerung

Asbach. Immer wieder erreichen die Verbandsgemeinde Asbach Fragen zum Wolf, auch Aufnahmen der Tiere von Wildkameras werden ...

Naturschutzinitiative und Naturschutzbund fordern: Lager Stegskopf als Kulturdenkmal erhalten!

Emmerzhausen. „Der Zustand der Natur ist alarmierend", so schreiben die Natürschützer in einer Pressemitteilung. "Artensterben, ...

Werbung