Kirchen: Kinderstreich oder Straftat?
Kann ein Klingelstreich auch eine Straftat darstellen? In Kirchen ermittelt die Polizei gerade gerade im Rahmen eines Strafverfahrens wegen der "feigen Attacke" auf eine Seniorin, wie die Polizeiinspektion in einer Pressemitteilung berichtet.
Kirchen. So berichtet die Polizei, dass am Freitagabend (25. Februar) gegen 17.50 Uhr eine Seniorin "Opfer eines schlechten Kinderstreiches" geworden sei. Zwei Unbekannte, vermutliche Kinder, klingelten an der Haustüre der über Achtzigjährigen. Als diese die Türe öffnete, spritzten die beiden Kinder ihr eine Flüssigkeit ins Gesicht und liefen nach der - so wörtlich - "feigen Attacke" davon. Die Rentnerin blieb unverletzt. Die durch eine Verwandte verständigte Polizei ermittelt nun im Rahmen eines Strafverfahrens. (PM)
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