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Nachricht vom 12.09.2022    

Kreis und VGs: In Büros und Klassenräumen wird es wohl ein wenig kühler

Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltungen ziehen an einem Strang, wenn es um Maßnahmen zur Einsparung von Energie geht. Das ist das Resultat zweier Gesprächsrunden. So soll ein Beitrag geleistet werden, um Notfallsituationen im bevorstehenden und im nächsten Winter jeweils zu vermeiden.

Auch im Kreis Altenkirchen werden Maßnahmen ergriffen, um Blackouts bei der Energieversorgung zu vermeiden. (Foto: Pixabay)

Altenkirchen. Welche Auswirkungen beschert die Energiekrise Land und Leuten in den kommenden beiden kalten Jahreszeiten? Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung definierten Energieeinsparmaßnahmen, die seit dem 1. September gelten oder am 1. Oktober greifen, um Notfallsituationen zu vermeiden, einigten sich im AK-Land Landrat Dr. Peters Enders und die sechs hauptamtlichen Bürgermeister der Verbandsgemeinden in zwei Gesprächsrunden auf weitgehend einheitliche Umsetzungen der Verordnungen. „Wir haben einen Konsens festgelegt. Das ist ein wichtiger Punkt – wichtiger als alles andere“, sagte Enders in der Sitzung des Kreisausschusses am späten Montagnachmittag (12. September). Ausdrücklich hätten die Verwaltungschefs die Notwendigkeit der Sensibilisierung der Beteiligten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen betont, also des Personals in Verwaltungs- und Schulgebäuden sowie der Schülerinnen und Schüler. Zudem unterstrichen der Landrat und die Bürgermeister, dass die Verwaltungen bereits seit Jahren im Rahmen finanzieller und organisatorisch-technischer Möglichkeiten energiesparend arbeiteten und beständig Verbesserungen vornähmen. Zum Teil sollten ergänzend auch kurzfristig umsetzbare zusätzliche Maßnahmen geprüft und realisiert werden wie beispielsweise die Umrüstung von Beleuchtung auf LED-Technik.

Die Maßnahmen im einzelnen
Die Maßnahmen: 1. Sensibilisierung aller Nutzer für die Wichtigkeit der Energieeinsparung; 2. Komplettabschaltung aller Heizungsanlagen („Sommerbetrieb“ 1. Juni bis 1. September). Nur bei Warmwasserbedarf wäre ein Betrieb möglich. Komplettes Abschalten der Heizungsanlage außerhalb der Dienst-/Schulzeit vom 15. Mai bis 1. Oktober; 3. Absenken der Vorlauftemperaturen der Heizungsanlage (Heizkurve herunter regeln, Dokumentation der Einstellwerte/Heizzeiten vorher und nachher); 4. Heizgrenztemperatur (Mittelwert der Außentemperatur an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen) auf 15 Grad Celsius einstellen und ggf. auf 12 Grad Celsius absenken; 5. Klassenraumtemperatur 20 Grad Celsius, Flure und Nebenräume 15 Grad Celsius, Sporthallen 17 Grad Celsius; 6. Bürotemperatur 19 Grad Celsius, Flure und Nebenräume 15 Grad Celsius; 7. Nicht genutzte Büro-, Klassen- und Nebenräume auf 15 Grad beschränken (Kontrolle durch Belegungsplan an Büro/Klassenraum); 8. Schließen der Zimmertüren (unterstützt unterschiedliche/geringe Temperaturniveaus in Räumen und Fluren); 9. Freistellen der Heizkörper (durch die verbesserte Wärmeabgabe der Heizkörper können die Vorlauftemperaturen weiter abgesenkt werden); 10. Keine Kipplüftung von Fenstern (außer Sommer), nur noch Stoßlüftung; 11. Reduktion der Dienst- und Betriebszeiten in Gebäuden/Schulen; 12. Homeoffice-Arbeitsplätze einrichten; 13. Elektrische Verbraucher nach Verlassen des Büros/Klassenraums ausschalten (insbesondere nach Dienst- und Betriebszeiten); 14. Zusätzliche elektrische Raumheizgeräte verbieten bzw. entfernen.

Kreisstraßen: Weitere Sanierungen
Grünes Licht gab das Gremium jeweils ohne Widerspruch für die Sanierung weiterer Kreisstraßenabschnitte: K 2 (freie Strecke) zwischen Ortsgemeinde Krunkel und Kreuzung mit der L 270 (inklusive Ortsdurchfahrt des Krunkeler Ortsteils Epgert) und K 4 (Ortsdurchfahrt Niedersteinebach/nur neue Trag- und Deckschicht) für 1.334.688 Euro an die Firma G. Koch aus Westerburg (nach Abschluss der Arbeiten wird der 743 Meter lange Abschnitt zwischen Epgert und Krunkel zu einer Gemeindestraße abgestuft); K 69 beginnend von der K 71 bis zur Einmündung der Kumpstraße in Birken-Honigsessen (100 Meter) für 345.899 Euro (Kreisanteil) an die Firma R. Schmidt aus Müschenbach, auch die Verbandsgemeindewerke Wissen und der Stromversorger EAM sind mit eigenen Maßnahmen beteiligt. In einem weiteren Bauabschnitt, der sich derzeit in Planung befindet, soll die „Reststrecke“ der K 69 bis zur Einmündung der K 72 (Mühlenthal) saniert werden; K 28 zwischen dem Kircheiber Ortsteil Eckenbach und der Grenze mit dem Kreis Neuwied auf einer Länge von 1,7 Kilometern für 998.624 Euro an die Firma Dr. Fink-Stauf aus Much.



DLRG im Katastrophenschutz
In den drei Landkreisen (Altenkirchen, Neuwied und Westerwald) soll, wie der Ausschuss einstimmig begrüßte, die DRLG (Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft) in den Katastrophenschutz eingebunden werden. So soll ein Wasserrettungszug aufgestellt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Vereinbarung auszuarbeiten, die sich an an diesen Eckpunkten orientiert: Strömungsrettung, Evakuierung von Menschen und Tieren, Vermisstensuche, Taucherkundungen und Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung eines überschwemmten Gebietes. Der DLRG-Einsatz soll per Vereinbarung zwischen den drei Landkreisen und dem Bezirksverband Westerwald-Taunus der Lebensretter geregelt werden. Ebenfalls unter der Überschrift „Katastrophenschutz“ wird ein mobiles 100-kVA-Notstromaggregat gekauft, das die Firma Exmü (Neustadt/Wied) für 65.699 Euro liefert, wie die Zusammenkunft einstimmig auf den Weg brachte. Das Gerät soll beim THW in Scheuerfeld stationiert und vor allem bei einem Stromausfall im Kreishaus eingesetzt werden. Zuvor sind jedoch noch technische Umbauarbeiten in der Kreisverwaltung erforderlich.

Auge auf Weba-Stammstrecke
Mit einer Förderung aus dem LEADER-Programm will der Kreis ein Radwegekonzept erarbeiten. Einstimmig beauftragte das Gremium die Abteilung Regionalentwicklung, einen Zuschussantrag weiter voranzubringen und die erforderlichen Mittel in die Haushalte 2023 (50.000 Euro) und 2024 (80.500 Euro) einstellen zu lassen. Mit einer solchen Ausarbeitung sollen eine Bestandsaufnahme und eine Bedarfsanalyse der Radverkehrsinfrastruktur zwischen Willroth und Niederschelderhütte dargestellt bzw. eruiert werden. Einstimmig empfahl der Ausschuss dem Kreistag die Stellung von Bürgschaften als Voraussetzung zur Beantragung von Fördermitteln bei Bund und Land, um die Sanierung eines Abschnittes der Stammstrecke der Westerwaldbahn (Weba) angehen zu können. Als „gut“ gilt der Zustand zwischen Scheuerfeld und Elben; zwischen Elben, Bindweide und der Rosenheimer Ley müssen der Oberbau und zwei Brücken erneuert werden. Die Kosten sollen sich bei 2,2 Millionen Euro einpendeln. Derzeit ist eine Förderung von insgesamt maximal 85 Prozent möglich. Die Deckung des Eigenanteils (15 Prozent) sei gesichert, hieß es in der Beschlussvorlage.

Keine Hilfe aus Mainz
Die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, für die die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz verantwortlich zeichnet, bleibt Gegenstand zahlreicher Diskussionen. Die Entwicklung des Fahrdienstes (Reduktion von zwei auf einen wochentags) von der FDP-Fraktion in einer Sitzung des Kreistages kritisiert, nahm Clemens Hoch (SPD) als rheinland-pfälzischer Minister für Wissenschaft und Gesundheit zum Anlass, auf Fragen von Enders zu antworten: „Wie Sie bereits selbst zutreffend feststellen, handelt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz bei der Organisation des Bereitschaftsdienstes eigenverantwortlich. Der Bundesgesetzgeber hat keine konkreten Vorgaben zu Organisation und Ausstattung des Bereitschaftsdienstes gemacht, sondern den Kassenärztlichen Vereinigungen als Selbstverwaltungskörperschaften der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte einen weiten Gestaltungsspielraum eingeräumt“, betonte Hoch und ergänzte (Auszug): „Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit hat keine Fachaufsicht über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz. Es ist somit nicht berechtigt, der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz Vorgaben zu machen oder die Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der KV zu überprüfen. … Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit hat daher auch keine Möglichkeit, Einfluss auf die Organisation und die Abläufe des Bereitschaftsdienstes zu nehmen.“ (vh)


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