Razzia in Betzdorf: Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen gegen Bürgermeister und Molzbergbad-Geschäftsführer auf
Von Jennifer Patt
Am Mittwoch (9. August) führten Beamte der Kriminaldirektion Koblenz in Zusammenarbeit mit einer Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Koblenz eine umfassende Durchsuchungsaktion in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain sowie in den privaten Wohnsitzen mehrerer beschuldigter Personen durch. Dieser Schritt erfolgte aufgrund eines schwerwiegenden Verdachts der Untreue, wie von der Staatsanwaltschaft Koblenz bestätigt wurde.
Betzdorf. Bereits im März berichteten die Kuriere über Finanzielle Unregelmäßigkeiten bei der Freizeitbad Gmbh Molzberg. Damals waren im VG-Rat Fragen aufgekommen, da die Verbandsgemeinde Gesellschafter der GmbH ist. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen Bernd Brato, den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain, sowie eine weitere Person eröffnet. Nach Medieninformationen handelt es sich dabei um Christoph Weber, den Geschäftsführer des Molzbergbades. Der Vorwurf lautet auf den Verdacht der Untreue gemäß § 266 Abs. 1 des Strafgesetzbuches. Die Untersuchungen konzentrieren sich auf einen längeren Zeitraum, in dem der betreffende Beamte eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst ausübte und dafür eine Vergütung erhielt. Gemäß den Vorgaben der Nebentätigkeitsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz war es erforderlich, Teile dieser Vergütung bis zum 31. März des Folgejahres an die Verbandsgemeinde abzuführen.
Der Verdacht liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft nahe, dass der Bürgermeister seine Verpflichtung zur Vermögensbetreuungspflicht der Verbandsgemeinde gegenüber vorsätzlich vernachlässigt habe, indem er die erforderlichen Abführungen nicht durchsetzte. Dem betreffenden Beamten wird ebenfalls zur Last gelegt, bewusst von der Ablieferungspflicht abgewichen zu sein. Infolge dieser mutmaßlichen Verfehlungen soll der Verbandsgemeinde in den Jahren 2017 bis 2020 ein Schaden von etwa 20.000 Euro entstanden sein. Es sei jedoch erwähnt, dass der Beamte diesen Schaden bereits vor Beginn der Ermittlungen beglichen hatte.
Die Durchsuchung der Räumlichkeiten fand am Mittwoch (9. August) statt. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden relevante Beweismittel sowohl in digitaler Form als auch auf Papier sichergestellt. Diese Beweismittel sollen nun sorgfältig ausgewertet werden, um alle relevanten Informationen für die laufenden Ermittlungen zu gewinnen.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz betont, dass sie die Angelegenheit mit der erforderlichen Sorgfalt und Neutralität behandeln wird, um die Wahrheit zu ermitteln und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Die Untersuchungen werden in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden durchgeführt. (JP)
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