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Pressemitteilung vom 01.09.2023    

Appell der Freiwilligen Feuerwehr: Gemeinsam gegen Fehlalarme

Die 41 Freiwillige Feuerwehren im Landkreis Altenkirchen, stehen der Bevölkerung an 24 Stunden, an sieben Tagen in der Woche für 365 Tage zur Verfügung. Sie leisten damit einen unabkömmlichen Einsatz für den Brand und Katastrophenschutz. Leider erreichen die Einheiten immer öfter Fehl- und Täuschungsalarme.

(Archivbild)

Kreis Altenkirchen. Hierunter versteht man nicht nur böswillige Alarmierungen, sondern auch Alarme, bei denen der Einsatz der Feuerwehren nicht oder nicht mehr nötig ist. Deutschlandweit beträgt die Zahl der Einsätze (ohne Rettungsdienst) rund 955.000. Die Anzahl der Fehleinsätze beträgt laut dem DFV dabei rund 178.000. Das entspricht einem Anteil von mehr als 18 Prozent, bei dem die ehrenamtlichen Einsatzkräfte von zu Hause oder vom Arbeitsplatz weg ausrücken und ihre Freizeit oder Arbeitszeit opfern. Daher appelliert der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Altenkirchen, Volker Hain, dringend an die Bevölkerung, selbst dazu beizutragen, unnötige Einsätze zu vermeiden. "Wir Feuerwehrler danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung."

Generell gilt: droht keine Gefahr, sollten die Helfer erst mal nicht ausrücken.
Daniel Freese als Geschäftsführer des Kreisverbandes und Zugführer der Feuerwehr Katzwinkel gibt hier ein paar Beispiele:
Ein paar Zentimeter Wasser im Keller: Sie haben ein paar Zentimeter Wasser im Keller? Nach Unwettern oder Rohrleitungsbrüchen setzen die Feuerwehren nur übliche Pumpen ein. Dabei bleiben einige Zentimeter Restwasser im Keller. Ist also eh nur eine kleine Menge an Wasser im Keller, ist dies kein Fall für die Helfer.

Kleine Hindernisse auf Gehwegen oder Fahrbahnen Sie sehen zum Beispiel kleine Äste auf dem Gehweg oder der Fahrbahn? Dann probieren Sie doch, ob Sie diese selbst zur Seite räumen können, bevor sie die Feuerwehr rufen. Deren Hilfe wird zur selben Zeit vielleicht für dringlichere Einsätze benötigt. Für abgebrochene Äste auf privaten Grundstücken sind die Helfer generell nicht zuständig.



Wespen- oder Hornissennest: In Ihrem Jalousiekasten oder Gartenschuppen haben Sie ein Wespen- oder Hornissennest entdeckt? Dann kein Grund zur Panik. Dies ist kein Fall für die 112. Sollte eine Umsiedlung oder Beseitigung des Nestes unausweichlich erscheinen, sollten sie sich als Betroffene an die Untere Naturschutzbehörde (unter den Telefonnummern 02681-81-2655, -2663, -2652, E-Mail: UNB@kreis-ak.de) wenden. Dort können die Mitarbeiter eine Auswahl an Fachpersonen zur Verfügung stellen, die im Besitz der erforderlichen Ausnahmegenehmigung der SGD Nord, Oberen Naturschutzbehörde, Koblenz sind. Auch die ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater unterstützen Sie gerne.

Verschlossene Wohnungen: Die Wohnungstür fällt zu und der Schlüssel ist drin? Das ist für Sie sehr ärgerlich aber nur dann ein Fall für die Feuerwehr, wenn eine dringend hilfsbedürftige Person, wie zum Beispiel ein Baby oder Kleinkind in der Wohnung ist. Ansonsten müssen Sie einen privaten Schlüsseldienst beauftragen. Wird der Notruf missbraucht, kann dies strafrechtliche Folgen haben.

Katze im Baum: Sie sehen eine Katze im Baum sitzen und sind sich nicht sicher, ob diese nicht mehr runterkommt? Geben Sie ihr etwas Zeit, denn Katzen halten sich im Allgemeinen gerne auf Bäumen auf. Nicht jede Katze, die also auf einem Baum sitzt, befindet sich in einer Notlage, vielleicht will sie das in dem Moment gerade so.

Mit dem Appell soll die Bevölkerung der örtlichen Feuerwehr helfen, die Anzahl der Fehlalarme zu reduzieren und den Dienst der ehrenamtlichen Kameraden für den wirklichen Notfall freizuhalten. (PM)


Mehr dazu:   Blaulicht  
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