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Nachricht vom 17.09.2023    

Prostitution in Europa: EU-Parlament fordert Mitgliedsstaaten zum Handeln auf

Die Frauenrechtsorganisation Solwodi begrüßt die Annahme des Berichts über die Regulierung der Prostitution in der EU im Europäischen Parlament, der von der deutschen EU-Abgeordneten Maria Noichl initiiert worden war.

(Symbolbild: Pixabay)

Koblenz. Mit einer deutlichen Mehrheit wurde die Resolution am 14. September in Straßburg verabschiedet. Das Parlament stellte fest, dass Prostitution weder eine Form der Arbeit noch eine individuelle Entscheidung ist. Es handelt sich um ein System der Gewalt, das auf vielfältigen Diskriminierungsmustern beruht.

Mit dieser Resolution sind nun die Mitgliedsstaaten aufgefordert, alle Maßnahmen des sogenannten Nordischen Modells umzusetzen. Neben der Entkriminalisierung der Personen in der Prostitution und dem umfassenden Zugang zu Ausstiegsmöglichkeiten sieht das Parlament vor allem in der Bestrafung von Freiern und Zuhältern einen zwingend notwendigen Schritt, um die Nachfrage auszutrocknen und vulnerable Personen vor Ausbeutung zu schützen. Mit dem Aufruf, Informations- und Sensibilisierungskampagnen zu entwickeln und umzusetzen, unterstrichen die Abgeordneten die Notwendigkeit eines Umdenkens innerhalb der Gesellschaft.

Bezeichnend ist die nachdrückliche Kritik an der in Deutschland, den Niederlanden und in Belgien legalisierten Prostitution. Die Entkriminalisierung des Kaufs von Sex und der Zuhälterei steigert und normalisiert die Nachfrage, während zugleich die Stigmatisierung von Menschen in der Prostitution fortbesteht. Das Parlament betonte, dass Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung in einem solchen System aufgrund der hohen Nachfrage zunimmt.

Entscheidung des EU-Parlaments zur rechten Zeit
"Solwodi" begleitet und unterstützt mit der aufsuchenden Arbeit im Prostitutionsmilieu seit Jahrzehnten Frauen, die von anderen in die Prostitution genötigt wurden oder sich aus persönlichen und finanziellen Notlagen heraus dazu gezwungen sahen. Die körperlichen und seelischen Folgen sind oft gravierend. An diesen Umständen hat auch das 2017 eingeführte Prostituiertenschutzgesetz kaum etwas geändert. „Angesichts der aktuell laufenden Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes in Deutschland kommt die Entscheidung des EU-Parlaments, sich mit dieser Resolution auf die Seite der ausgebeuteten Personen zu stellen, zur rechten Zeit. Nur durch die Einführung der nun geforderten Maßnahmen kann die Nachfrage verringert und somit der Menschenhandel eingedämmt werden.“, so Dr. Maria Decker, Vorsitzende von SOLWODI Deutschland e. V.



Diese Resolution ist ein Schritt nach vorn in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern, die soziale Gerechtigkeit und den Schutz von Minderheiten. Mit der Anerkennung der Prostitution als Gewaltsystem, der Forderung nach Bestrafung des Kaufs sexueller Handlungen und der Zuhälterei sowie nach Entkriminalisierung und Unterstützung von Personen in der Prostitution durch die Bereitstellung von Ausstiegsmöglichkeiten hat sich das EU-Parlament nachdrücklich für die umfassende Übernahme der verschiedenen Elemente des Nordischen Modells in Europa ausgesprochen und eine klare Absage an Regulierungssysteme erteilt, die das gesamte Prostitutionssystem legalisieren.

"Solwodi" fordert nun eindringlich die deutsche Politik auf, der Resolution des EU-Parlaments zu folgen und von der legalisierten Prostitution abzurücken. Nur durch die Umsetzung in geltendes Recht kann ein starkes Signal für den Schutz betroffener Personen und für Menschenrechte gesetzt werden. (PM)



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