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Nachricht vom 03.01.2024    

Stadt Altenkirchen freut sich über Förderbescheid für Straßensanierungen

Geduld ist gefragt in Altenkirchen: Die Teilnahme am Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Stadt“ ist auf zehn Jahre angelegt. Die logische Konsequenz: Landeszuschüsse fließen nicht ununterbrochen, sondern werden in vielen Tranchen überwiesen.

Staatssekretärin Simone Schneider überreichte Stadtbürgermeister Ralf Lindenpütz den Förderbescheid. (Foto: vh)

Altenkirchen. Kleiner Zahltag am Mittwochmittag (3. Januar) im neuen Büro von Altenkirchens Stadtbürgermeister Ralf Lindenpütz im ehemaligen Postgebäude in der Bahnhofstraße: Simone Schneider, Staatssekretärin im rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport, händigte Lindenpütz einen Förderbescheid über 275.000 Euro aus. Der Zuschuss fließt im Rahmen der Teilnahme der Stadt am Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Stadt“ (WNE), das seit September 2020 greift und das auf zehn Jahre befristet ist. In dieser Zeit können maximal zehn Millionen Euro investiert werden, die vom Land mit bis zu 70 Prozent unterstützt werden, so dass Altenkirchen pro Jahr nur 300.000 Euro beisteuern muss. Grundlage für die verschiedenen Maßnahmen bildet das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK), das für die weiteren Sanierungen in der City eine Fläche von festgelegten rund 30 Hektar beschreibt. Vorgesehene Erneuerungen sind nicht auf ewig in Stein gemeißelt, sondern können durchaus noch nach Absprache mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion getauscht werden. Die neuerliche monetäre Unterstützung fließt ein in die Sanierungen der Straßen Dammweg und „Zum Weyerdamm“ sowie in die Finanzierung des Postens des City-Managers.

„Geschenk keine große Überraschung“
„Das Geschenk zum neuen Jahr ist keine große Überraschung“, spielte Schneider auf die Tatsache an, das Höhe und Verwendungszweck des Zubrotes schon geraume Zeit bekannt waren. Es helfe, dass „gute Ideen umgesetzt werden können. Die Stadt macht sich auf den Weg, attraktiv zu bleiben“. Die Investition in die Stadt sei auch eine Investition in die Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld, merkte Lindenpütz an. „Die Förderung der Sanierung der Stadtstraßen hat eine Signalwirkung über die Stadt hinaus“, ergänzte er, „wir sprechen hier auch von der Gewerbesteuer. Es ist wichtig, dass das Land uns unterstützt.“ Speziell an Schneider gerichtet und hoffend, dass sie über den Abstecher in die Kreisstadt womöglich auch Gesundheitsminister Clemens Hoch informiert, verdeutlichte Lindenpütz, dass die Stadt, vor dem Hintergrund der anstehenden Herabstufung des DRK-Krankenhauses Altenkirchen, der Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung bleiben müsse. Dem Träger DRK dürfe bei allen Entscheidungen „keine freie Hand“gelassen werden“. Das Leben auf dem Land hänge auch von der ärztlichen Versorgung ab. Fred Jüngerich griff als Bürgermeister der VG Altenkirchen-Flammersfeld Themen wie den kommunalen Finanzausgleich, die Neufestsetzung (Erhöhung) der Nivellierungssätze der Realsteuern in vielen Ortsgemeinden und das Prinzip der Konnexität auf und freute sich, dass sich eine „kleine Stadt wie Altenkirchen weiter entwickeln kann und dass das Land finanziell noch viel macht“. Von der Stadt werde erwartet, dass sie für ihr Umfeld – er nannte knapp 20.000 Einwohner rundherum – die entsprechende Infrastruktur vorhalte. Das Mittelzentrum müsse immer herhalten, obwohl es selbst nur 6500 Einwohner habe.



Stelle des City-Managers wird finanziert
Zurück zu WNE: Aktuell beläuft sich die Kostenrechnung für alle ins Auge gefassten Maßnahmen auf etwas mehr als die zehn Millionen Euro. Die Stelle des City-Managers wird für mindestens zwei Jahre über WNE finanziert. Der nunmehr angestoßene Prozess knüpft beinahe nahtlos an den der großen Stadtsanierung an, die zwischen 1993 und 2018 das Gesicht des Mittelzentrums rund um die Fußgängerzone und im Umfeld des Bahnhofes erheblich und gelungen verändert und zu der das Land einige Millionen Euro beigesteuert hatte. Gleichfalls ist die Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes (Förderobergrenze 30.000 Euro) möglich, über deren Auszahlungen für Projekte der Stadtentwicklungsausschuss befinden kann. Zudem steht der Stadt für den Fall der Fälle ein Vorkaufsrecht an Grundstücken im ISEK-Areal zu, um eine „geordnete städtebauliche Entwicklung“ zu sichern. (vh)


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