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Pressemitteilung vom 04.01.2024    

"Elternhaltestelle" in Wissen: Neue Parkregelung für mehr Sicherheit und geordneten Verkehr

In der Bergstraße von Wissen bringt der Schulbeginn nach den Weihnachtsferien am Montag, 8. Januar, eine Veränderung mit sich: Um die Sicherheit der Schüler und Kindergartenkinder der angrenzenden Einrichtungen zu verbessern, wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt - die Elternhaltestelle.

Gegen das Verkehrschaos bei der Grundschule: Wissen bekommt eine "Elternhaltestelle". (Foto: Lukas Fielemon / VG Wissen)

Wissen. Die VG-Verwaltung Wissen hat bekannt gegeben, dass ab dem Schulstart im neuen Jahr in der Bergstraße oberhalb der Grundschule ein Halt- und Parkverbot gilt. Dies betrifft den Zeitraum von Montag bis Freitag zwischen 7.15 Uhr und 16.30 Uhr, währenddessen teilweise nur noch das Halten erlaubt ist. Die bisherigen Parkmöglichkeiten in der Bergstraße zwischen Flachsstraße und Schulstraße, die oft zu dichtem und verkehrsbehinderndem Parken führten, werden somit eingeschränkt.

Diese Maßnahme wurde im Rahmen der Sitzung der Verkehrskommission der Stadt Wissen beschlossen und soll dazu dienen, die Sicherheit der Schulkinder zu erhöhen. Durch die Einführung einer Elternhaltestelle können Eltern ihre Kinder gefahrlos aus dem Auto lassen und diese können ihren Weg zur Schule oder zum Kindergarten über den Gehweg fortsetzen.

Eingeschränktes Halteverbot als Elternhaltestelle
Da eine Elternhaltestelle in der Straßenverkehrsordnung nicht speziell definiert ist, wird hier einseitig ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet. Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite gilt hingegen ein absolutes Haltverbot. Die neue Elternhaltestelle ist an dem Zusatzzeichen mit entsprechendem Piktogramm erkennbar und über Am Biesem und die Flachsstraße sowie aus der Gegenrichtung von der Hachenburger Straße über die Schulstraße erreichbar.



Es wird betont, dass bei der Nutzung der Haltestelle Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer geboten ist und besonders auf Kinder geachtet werden muss, die die Fahrbahn überqueren. Außerdem darf die gesetzliche Haltezeit von drei Minuten nicht überschritten werden und die Aufsichtspflicht bleibt auch nach dem Verlassen des Autos bei den Eltern.

Für Eltern, die ihre Kinder bis in die Einrichtungen begleiten möchten, ist die Elternhaltestelle allerdings nicht nutzbar. Sie können alternativ den Parkplatz unterhalb der Westerwald Bank nutzen, von wo aus die Einrichtungen fußläufig innerhalb von fünf Minuten zu erreichen sind. (PM)


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