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Pressemitteilung vom 07.02.2024    

Innenminister Ebling will Polizei mit neuem Gesetz für 21. Jahrhundert aufstellen

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling hat den Regierungsentwurf zum neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) vorgelegt. Mit einem „Polizeigesetz auf der Höhe der Zeit“ soll der moderne Handlungsrahmen geschaffen werden, um die rheinland-pfälzische Polizei für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts zu rüsten.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Mainz. "Wir bauen die Zahl der Polizeibeamtinnen und -beamten in diesem Jahr auf 10.000 Kräfte aus, wir reformieren unsere Kriminalpolizei, damit sie den Herausforderungen neuer Kriminalitätsformen im digitalen Zeitalter auch schlagkräftig und effektiv begegnen kann und wir haben alleine im vergangenen Jahr zusätzlich rund zwei Millionen Euro in Schutzausrüstung der Polizei gesteckt und diese beschafft. Jetzt wollen wir auch die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, dass unsere Polizei die modernen Möglichkeiten der kriminaltechnischen Arbeit zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, aber auch zum Schutz unterer Polizeibeamtinnen und -beamten einsetzen kann", sagte Innenminister Ebling.

Einsatz der Bodycam erweitert
Die Polizei sorge für Sicherheit im Land, das Innenministerium für den Schutz der eingesetzten Kräfte und die Handlungssicherheit, die diese auch durch gesetzliche Grundlagen erhalte. So soll die Befugnis für den Einsatz der Bodycam künftig auf die kommunalen Vollzugsdienste erweitert werden, wenn dies zu ihrem eigenen Schutz oder zum Schutz Dritter erforderlich ist. Neu ist aber auch, dass die Polizei rechtlich zum Einsatz der Bodycam in Wohnungen ermächtigt werden soll. "Wir wollen Polizeibeamtinnen und –beamten in Situationen zu schützen, in denen Personen unter besonderem Stress stehen oder aggressiv reagieren", so Ebling.

Prerecording
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, das sogenannte Prerecording zuzulassen. Dabei handelt es sich um Vorabaufnahmen der Bodycam, die spätestens nach 30 Sekunden überschrieben werden müssen, wenn der Aufzeichnungsvorgang nicht manuell aktiviert wird. "Wir ermöglichen so eine umfassendere Dokumentation des Geschehens, indem auch schon die Entstehung einer Gefahrensituation miterfasst wird. Auch das ist eine Schutzfunktion im Sinne unserer Beamtinnen und Beamten, die vor Ort den Kopf für uns alle hinhalten", betonte der Minister.

Elektronische Fußfessel
Personen, von denen eine besonders hohe Gefahr für das Begehen einer Straftat ausgeht, soll unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und auf Grundlage des POG künftig eine elektronische Fußfessel angelegt werden können, notfalls auch mit unmittelbarem Zwang. Die Rechtsgrundlage dafür soll geschaffen werden. "Die Fußfessel kommt bei besonders gefährlichen Personen in Betracht, die entweder noch nicht straffällig geworden sind, oder die nach Verbüßung einer Strafe noch immer akut gefährlich erscheinen", sagte Ebling. Das betreffe insbesondere Fälle der häuslichen Gewalt, in denen eine Wohnungsverweisung oder ein Näherungsverbot nicht zum Erfolg geführt hätten.



Monocam
Mit der Monocam war Rheinland-Pfalz das bundesweit erste Land, das Ablenkungsverstöße im Straßenverkehr innerhalb eines Piloten geahndet hat. In den Flächenpräsidien Trier und Mainz war sie zeitweise zum Einsatz gekommen. Das neue Polizeigesetz soll den dauerhaften Einsatz der Monocam zulassen. "Wir haben uns die Vision Zero zum Ziel gesteckt, also die Unfalltoten im Straßenverkehr möglichst auf Null zu reduzieren. Deshalb müssen wir auch die Ursachen für schwere Verkehrsunfälle eindämmen. Die Monocam hat sich dabei als wichtiges Mittel herausgestellt", hob der Minister hervor.

Automatisierte Datenanalyse
Der Gesetzentwurf sieht auch eine Rechtsgrundlage für die automatisierte Datenanalyse vor, um bislang unverbundene Datenbestände auf einer Analyseplattform zu vernetzten und durch Suchfunktionen systematisch zu erschließen. "Wir sehen uns immer stärker Massen an Daten gegenüber, die sich wie ein Puzzle mit Milliarden von Teilen an zig Orten darstellen. Wenn eine automatisierte Datenanalyse dabei hilft, Zusammenhänge zwischen Personen und Handlungsmuster zu erkennen, kann das der Polizei die Bekämpfung schwerer Straftaten erleichtern, etwa im Bereich der Organisierten Kriminalität", führte der Innenminister aus. Deshalb soll das Gesetz die automatisierte Datenanalyse grundsätzlich zulassen. Es handele sich aber um ein technisches Hilfsmittel und keinen Ersatz für die notwendige Arbeit der Polizeibeamten. "Es wird kein Predictive Policing geben. Der Mensch und nicht die Software trifft die Entscheidungen", so Ebling.

E-Streifenwagen
Technisch bricht für die Polizei Rheinland-Pfalz auch mit den ersten E-Streifenwagen ein neues Zeitalter an. Die ersten rein elektrischen "uniformierten" Streifenwagen sollen ein Jahr lang intensiv auf ihre Tauglichkeit getestet werden. Im Tages- und Ermittlungsdienst, aber auch in besonderen Einsatzlagen sollen Anforderungen an Reichweiten, aber auch polizeiliche Erfordernisse, über alle Jahreszeiten hinweg erprobt werden. Innenminister Michael Ebling startete das einjährige Projekt, das bei den Pilotdienststellen Landau, Landstuhl und Trier angesiedelt wird.

"Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass unsere Polizei personell, rechtlich und technisch auf der Höhe der Zeit ist und Rheinland-Pfalz damit ein sicheres Bundesland bleibt. Dabei handeln wir immer zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger, aber auch unserer Einsatzkräfte", betonte der Innenminister. (PM)



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