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Nachricht vom 19.03.2007    

Leistungsnachweise werden versandt

Am Montag hat die Bundesagentur für Arbeit(BA) für die ARGEn mit dem Versand der Nachweise über die Zeiträume und über die Höhe der im Jahre 2006 bezogenen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Leistungsnachweise) begonnen.

Kreis Altenkirchen. Der Versand der Leistungsnachweise (auch für die im Laufe des Jahres beendeten Leistungsfälle) wird wegen der hohen Zahl der zu erstellenden Bescheinigungen voraussichtlich erst Mitte April abgeschlossen sein. Bis dahin sollte von Nachfragen bei den ARGEn abgesehen werden.
Alle rentenversicherungspflichtigen Personen, in einer Bedarfsgemeinschaft gegebenenfalls auch mehrere Personen, erhalten nach dem Ende des Bezugs von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Hartz IV) von ihrem Träger automatisch einen Leistungsnachweise. Werden die Leistungen über das Kalenderjahr hinaus bezogen, wird mit dem Jahreswechsel eine Zwischenbescheinigung erstellt.
Der der Bezug von Leistungen der Grundsicherung steuerfrei ist, erübrigt sich eine Vorlage des Leistungsnachweises beim Finanzamt. Entsprechendes gilt auch für eine Vorlage bei dem rentenversicherungsträger, da diesem die entsprechenden Unterlagen bereits übermittelt wurden.
Die Nachweise über die Zeiträume und die Höhe des Leistungsbezuges dienen der eigenen Dokumentation und sind gut aufzubewahren.



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