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Nachricht vom 25.02.2015    

Pflegestützpunkt in Altenkirchen besucht

MdL Dr. Peter Enders informierte sich als Vorsitzender des Sozialausschusses im Landtag über die Arbeit des Pflegestützpunktes der Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld. Eine Gesetzesänderung soll die Trägerschaft durch Kreise und kreisfreie Städte ermöglichen.

Birgit Pfeiffer-Perroud erklärte MdL Dr. Peter Enders unter anderem die Dokumentationserfassung „Syncase“. Foto: pr

Altenkirchen/Flammersfeld. In Rheinland-Pfalz wurden im Zuge der Pflegeversicherungsreform 2008 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen in Pflegestützpunkte fortentwickelt. Als zentrale Anlaufstellen in Sachen Pflege bieten sie unabhängige, kostenlose und trägerübergreifende Pflegeberatung, beispielsweise indem sie gemeinsam mit dem Hilfebedürftigen oder den Angehörigen einen individuellen Versorgungsplan erarbeiten. Damit wird die Aufgabe der Pflegekassen zur Pflegeberatung nach dem Elften Sozialgesetzbuch umgesetzt.

Die Trägerschaft des Pflegestützpunktes in Altenkirchen liegt bei der AOK. Die Fachkraft für Beratung und Koordinierung wird bis Ende 2016 vom DRK-Kreisverband Altenkirchen getragen und zu einem Viertel von der Pflegekasse bezahlt. Die restlichen Kosten der Vollzeitstelle werden vom Land erstattet. Zusätzlich stellen die Kranken- und Pflegekassen pro Pflegestützpunkt eine halbe Vollzeitstelle zur Verfügung.

Birgit Pfeiffer-Perroud als Fachkraft für Beratung und Koordinierung und Andreas Schneider, Pflegeberater der AOK, informierten den Abgeordneten über die tägliche Arbeit des Pflegestützpunktes. Trotz komplexer Aufgabenstruktur werde die Arbeit der Pflegstützpunkte gut angenommen. Gleichwohl könnten Verfahren vereinfacht werden.



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"Deshalb", meint Peter Enders, „ist die von der Landesregierung angekündigte Überarbeitung des Landesgesetzes der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) längst überfällig. Die bisherigen Träger der Fachkräfte für Beratung und Koordinierung müssen auch in Zukunft eine Fachkraft über das Zuwendungsrecht übernehmen können.“

Wichtig ist Enders bei der Gesetzesüberarbeitung die Öffnung der Trägerschaft für Landkreise und kreisfreie Städte. „Die bisherige Übertragung der Trägerschaft auf einen nicht kommunalen Bewerber für die Dauer von fünf Jahren ist insofern problematisch, weil die Fachkräfte nur einen Zeitvertrag erhalten. Sollte sich beispielsweise aus diesem Grund kein Träger finden lassen, so könnten die Landkreise die Trägerschaft selbst übernehmen.“


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