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Nachricht vom 23.09.2015    

CDU will Schreiben nach Gehör abschaffen

Die Christdemokraten wollen zurück zum Bewährten: Sie fordern, so der Parteitagsbeschluss der Landes-CDU vom vergangenen Wochenende, „den Schrifterwerb durch das Lernen nach Rechtschreibregeln in Rheinland-Pfalz wieder allgemein verbindlich für die Grundschulen zu machen.“

Kreis Altenkirchen. „Schreip widu schbrichst“, „Butaprod“, „Kruntchule“. So oder ähnlich kann das Ergebnis in Grundschulen aussehen, wenn die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klassen das Schreiben nach Gehör erlernen, ein reformpädagogischer Ansatz, gestützt auf so genannte Anlauttabellen, auf denen jedem Laut ein Bild zugeordnet ist. Auf ihrem Landesparteitag im pfälzischen Frankenthal hat sich die CDU hierzu eindeutig positioniert. Die Christdemokraten wollen zurück zum Bewährten: Sie fordern, so der Parteitagsbeschluss, „den Schrifterwerb durch das Lernen nach Rechtschreibregeln in Rheinland-Pfalz wieder allgemein verbindlich für die Grundschulen zu machen.“

Derzeit werde das Schreiben nach Gehör an über 900 Grundschulen im Land bis zur zweiten Klasse praktiziert. Lehrer und Eltern werden hierbei angehalten, die Texte nicht zu korrigieren. „Dabei entsteht eine Rechtschreibung, die in den allermeisten Fällen konträr zur gültigen Rechtschreibung steht“, so CDU-Kreisvorsitzender Dr. Josef Rosenbauer. Die Kreis-CDU unterstütze daher die Linie des Parteitages, die Delegierten aus dem Kreis hätten dem Beschluss zugestimmt. „Viele Eltern stehen der Entwicklung hilflos gegenüber, sie haben keine Mitsprache und werden nicht zu Rate gezogen“, so die Erfahrung der CDU-MdLs Dr. Peter Enders und Michael Wäschenbach. Sie wollen die Schuld aber nicht bei den Lehrern abladen, sondern die Lernmethode auf Eis legen.

Die Unionspolitiker verweisen unter anderem auf eine Langzeitstudie von Wolfgang Steinig, Germanistikprofessor an der Universität Siegen: Für ihn sei das Schreiben nach Gehör lediglich eine erste Schreiberfahrung für Kinder, die aber lernen müssten, dass Rechtschreibung tatsächlich unter Regeln erfolge. Diese Methode gehöre daher in den vorschulischen Kindergartenbereich, aber nicht in die Schule selbst. „In Hamburg“, so Rosenbauer, „wurde die Methode schon 2013 aufgrund der schlechten Erfahrungen aus der Liste der potenziellen Unterrichtsmodelle gestrichen.“ Und in Nordrhein-Westfalen habe eine entsprechende Online-Petition Anfang September 4.600 Unterschriften erzielt. In der letzten Woche habe eine Mutter aus dem westfälischen Iserlohn das Schreiben nach Gehör zum Thema über Facebook gemacht - und einen Nerv getroffen: Von fast 18.000 Nutzern gab es Zustimmung, außerdem fast 2.000 Kommentare in ihrem Sinne.



Außerdem: Um mit der Anlauttabelle Wörter bilden zu können, bedarf es eines korrekten Hochdeutschs. Kinder mit starkem Dialekt oder mit Migrationshintergrund sieht die Union hier im Nachteil. „Gerade für lernschwächere Kinder besteht die Gefahr, dass sie abgehängt werden. Eingeübte Fehler wieder auszumerzen, macht die Sache nicht leichter, sondern schwerer. Wenn die Kinder zwei Jahre lang nur nach Gehör schreiben und keinerlei Rechtschreibregeln lernen und sich dann von jetzt auf gleich umstellen müssen und korrigiert werden, kann das nur zu Frustration führen“, warnen Enders und Wäschenbach. Spätestens im dritten Schuljahr beginne die Misere: Wörter, die sich falsch eingeprägt haben, sind über Jahre kaum mehr in die korrekte Form zu bringen. „Die Rechtschreibung nach Regeln vermittelt Kernkompetenzen für das ganze Leben, sie ist ein Kulturgut, das man nicht dem Zufall überlassen darf“, so die Forderung der heimischen CDU-Politiker. (as)


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