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Nachricht vom 16.03.2017    

Neues Gesetz bietet Opfern von Stalking besseren Schutz

Der "WEISSE RING", Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität, begrüßt das am 10. März in Kraft getretene Gesetz, das Stalking-Opfer besser absichern soll. Der Weisse Ring ist im Kreis Altenkirchen mit Dieter Lichtenthäler vertreten.

Kreisgebiet. Bisher hing die Stalking-Strafbarkeit von der tatsächlich bewirkten Beeinträchtigung des Opfers ab. In der Regel wurde nur ein Umzug oder ein Wechsel des Arbeitsplatzes als Nachweis einer schwerwiegenden Beeinträchtigung anerkannt. Die Strafbarkeit hing also nicht von der tatsächlich verursachten Beeinträchtigung des Opfers ab, sondern allein davon, wie das Opfer ihr zu entfliehen versuchte. Stalking-Opfer, die Drohungen und Nachstellungen des Stalkers nicht nachgeben wollten und Wohnung und Arbeitsplatz nicht wechseln konnten, seien außen vor geblieben.

Der Weisse Ring hat seit jeher gefordert, es müsse ausreichen, dass bereits die Belästigungen des Stalkers geeignet sind, die Lebensgestaltung des Opfers zu beeinträchtigen, um den Tatbestand zu erfüllen. Das neue Gesetz trage dem Rechnung: Künftig seien der Erfolg des Stalkers – und eine Änderung der Lebensumstände des Opfers – zur Ahndung der Tat nicht mehr notwendig. Die Strafbarkeit des Täters hänge nicht mehr von der Reaktion des Opfers auf die Tat ab.



Im vergangenen Jahr 2016 haben sich bundesweit mehr als 630 Stalking-Opfer an den Weissen Ring gewandt und wurden materiell betreut. Im Vorjahr 2015 waren es ebenso viele. Die Zahl der ehrenamtlichen Hilfeleistungen des Weissen Rings wie Trost, Beistand und Begleitung zur Polizei oder zu Gerichtsterminen ist noch einmal bedeutend höher, wird vom Verein aber statistisch nicht exakt erfasst.

Der Weisse Ring hilft Betroffenen mit Rat und Tat. Ansprechpartner für den Kreis Altenkirchen: Dieter Lichtenthäler, 02741 935216 oder dieter.lichtenthaeler@t-online.de


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