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Nachricht vom 17.05.2017    

E-Bike-Akkus werden nicht durch Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgt

Der Abfall-Stoffstrom der Pedelecs und E-Bikes, aber auch von elektrisch betriebenen Fahrzeugen wie Autos und Lastwagen, wird generell immer wichtiger. Verstärkt fallen auch die ersten Pedelecs, E-Bikes sowie Elektrofahrzeuge als Abfall an und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden - aber wie?

Altenkirchen. Für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (kurz: örE) stellt sich im Rahmen der Umsetzung des Elektrogesetzes (Abk.: ElektroG) sowie des Batteriegesetzes (Abk.: BattG) hierbei die Frage, inwieweit sie für die Annahme und Entsorgung der Alt-Akkus, die aus den genannten Geräten oder Fahrzeugen stammen, zuständig sind. Das Umweltbundesamt hat bestätigt, dass Akkus für Fahrzeuge mit Elektroantrieb als Industriebatterien eingestuft werden. Das gilt auch für elektrische Zweiradfahrzeuge, die als Elektrogeräte gelten.

Die für deren Antrieb benötigten Akkus sind jedoch keine Gerätebatterien, sondern ebenfalls Industriebatterien. Diese Art der Altbatterien muss der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht einzeln zurücknehmen. Das bedeutet, dass diese durch den Abfallwirtschaftsbetrieb sowohl am BWH in Nauroth sowie am Umweltmobil nicht angenommen.



Gleichwohl gibt es eine Branchenlösung zwischen Herstellern von Industriebatterien aus Elektrofahrrädern und dem Gemeinsamen Rücknahmesystem (GRS), wo den Bürgern diese Industriebatterien abgenommen werden.
Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter Umweltbundesamt oder GRS.


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