Werbung

Nachricht vom 05.12.2017    

Sind Beschäftigte beim Betriebsfest gesetzlich unfallversichert?

Viele Unternehmen danken ihren Beschäftigten zur Weihnachtszeit oder zum Jahresbeginn mit einer Einladung zum Feiern. „Bei solchen Veranstaltungen sind die Arbeitnehmer grundsätzlich gesetzlich unfallversichert“, erklärt Jörg Zervas, Abteilungsleiter bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Beschäftigte sind auch bei betrieblichen Veranstaltungen versichert. Foto: Unfallkasse

Region. Verletzt sich beispielsweise eine Mitarbeiterin bei einem Sturz während der betrieblichen Jahresabschlussfeier, hat sie einen Arbeitsunfall erlitten und Anspruch auf berufsgenossenschaftliche Behandlung. Doch nicht jedes gesellige Beisammensein im Kreis der Kollegen gilt automatisch als betriebliche Veranstaltung. „Passiert ein Unfall auf einer privaten Geburtstagsfeier im Büro, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz“, informiert Jörg Zervas. In diesem Fall ist die Krankenkasse zuständig.

Damit Weihnachtsfeiern, Neujahrs- oder Karnevalspartys, Wanderungen und Grillfeten als betriebliche Veranstaltungen gelten, müssen einige Kriterien erfüllt sein:

• Das Unternehmen lädt ein und kümmert sich um die Organisation oder beauftragt jemanden damit.
• Die Unternehmensleitung selbst oder eine von ihr beauftragte Person nimmt an der Veranstaltung teil.
• Bei Veranstaltungen von einzelnen Organisationseinheiten muss die jeweilige Führungskraft anwesend und die Aktivität von der Unternehmensleitung genehmigt sein.
• Mit der Veranstaltung muss das Ziel verfolgt werden, die gegenseitige Verbundenheit und den Zusammenhalt der Mitarbeiter untereinander sowie zur Unternehmensleitung zu fördern.
• Die Veranstaltung muss allen Beschäftigten des organisatorischen Bereichs offen stehen und im Wesentlichen auf Betriebsangehörige beschränkt sein.



Eine schriftliche Information über Beginn, Ende sowie Programm der Veranstaltung dokumentiert für alle, was offizieller Teil der Veranstaltung ist. Denn beim Weiterfeiern nach dem offiziellen Ende erlischt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

Bei betrieblichen Veranstaltungen gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch auf Hin- und Rückwegen. Aber Vorsicht bei Alkoholgenuss! Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall kann der Versicherungsschutz verloren gehen, wenn der Alkoholgenuss ursächlich für den Unfall war.


Feedback: Hinweise an die Redaktion



Aktuelle Artikel aus Region


Kurzzeitige Sperrung des Bahnübergangs in Altenkirchen

Am 21. Juli wird der Bahnübergang in der Frankfurter Straße in Altenkirchen aufgrund von Gleisarbeiten ...

Single-Wanderung im Westerwald: Natur trifft auf neue Bekanntschaften

Im Westerwald gibt es eine besondere Gelegenheit für Singles, die abseits von Dating-Apps echte Begegnungen ...

Notartermin bestätigt: Diakonie in Südwestfalen übernimmt beide Kliniken im Kreis

Nun herrscht final Klarheit in Sachen ehemalige DRK-Krankenhäuser im Kreis Altenkirchen: Die Diakonie ...

Polizei sucht Messer-Angreifer in Bonn

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht, einen 51-Jährigen in der Bonner Innenstadt mit einem ...

Familienabenteuer im Westerwald: Wandern mit Kindern leicht gemacht

Der Westerwald bietet in den Sommerferien ein ideales Ziel für Familien, die gemeinsam die Natur erkunden ...

OMAS GEGEN RECHTS feiern ein Jahr Engagement im Kreis Altenkirchen

Seit einem Jahr setzt sich die Gruppe OMAS GEGEN RECHTS im Kreis Altenkirchen für kulturelle Vielfalt ...

Weitere Artikel


Projekttag „Plötzlich ALT“ an der Schule für Pflegeberufe

Einen besonderen Tag erlebten die Oberkursschüler der Schule für Pflegeberufe am DRK Krankenhaus Kirchen. ...

Landesverdienstorden an zwei Westerwälderinnen verliehen

„Gerade in Zeiten, in denen wir als Gesellschaft vor neuen Herausforderungen stehen, stimmt es mich äußerst ...

Spende an den Förderverein der Kita „Villa Kunterbunt“ in Wissen beim Giving Friday

Beim bundesweit durchgeführten "Giving Friday" der Drogeriemarktkette "dm" ga es ein Wissen eine Aktion ...

SGD Nord und Mittelstandslotse unterstützen Mittelstand

Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, begrüßte den neuen ...

Kirche St. Pius X in Daaden hat drei neue Messdiener

Als Filialkirche der Pfarreiengemeinschaft Heller- und Daadetal findet in St. Pius in Daaden Samstagsabends ...

Dachdeckerhandwerk: Weichenstellungen für die Zukunft

Die Delegierten und Obermeister der rheinland-pfälzischen Dachdeckerinnungen sind in der geschichtsträchtigen ...

Werbung