Werbung

Nachricht vom 05.12.2017    

Sind Beschäftigte beim Betriebsfest gesetzlich unfallversichert?

Viele Unternehmen danken ihren Beschäftigten zur Weihnachtszeit oder zum Jahresbeginn mit einer Einladung zum Feiern. „Bei solchen Veranstaltungen sind die Arbeitnehmer grundsätzlich gesetzlich unfallversichert“, erklärt Jörg Zervas, Abteilungsleiter bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Beschäftigte sind auch bei betrieblichen Veranstaltungen versichert. Foto: Unfallkasse

Region. Verletzt sich beispielsweise eine Mitarbeiterin bei einem Sturz während der betrieblichen Jahresabschlussfeier, hat sie einen Arbeitsunfall erlitten und Anspruch auf berufsgenossenschaftliche Behandlung. Doch nicht jedes gesellige Beisammensein im Kreis der Kollegen gilt automatisch als betriebliche Veranstaltung. „Passiert ein Unfall auf einer privaten Geburtstagsfeier im Büro, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz“, informiert Jörg Zervas. In diesem Fall ist die Krankenkasse zuständig.

Damit Weihnachtsfeiern, Neujahrs- oder Karnevalspartys, Wanderungen und Grillfeten als betriebliche Veranstaltungen gelten, müssen einige Kriterien erfüllt sein:

• Das Unternehmen lädt ein und kümmert sich um die Organisation oder beauftragt jemanden damit.
• Die Unternehmensleitung selbst oder eine von ihr beauftragte Person nimmt an der Veranstaltung teil.
• Bei Veranstaltungen von einzelnen Organisationseinheiten muss die jeweilige Führungskraft anwesend und die Aktivität von der Unternehmensleitung genehmigt sein.
• Mit der Veranstaltung muss das Ziel verfolgt werden, die gegenseitige Verbundenheit und den Zusammenhalt der Mitarbeiter untereinander sowie zur Unternehmensleitung zu fördern.
• Die Veranstaltung muss allen Beschäftigten des organisatorischen Bereichs offen stehen und im Wesentlichen auf Betriebsangehörige beschränkt sein.



Eine schriftliche Information über Beginn, Ende sowie Programm der Veranstaltung dokumentiert für alle, was offizieller Teil der Veranstaltung ist. Denn beim Weiterfeiern nach dem offiziellen Ende erlischt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

Bei betrieblichen Veranstaltungen gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch auf Hin- und Rückwegen. Aber Vorsicht bei Alkoholgenuss! Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall kann der Versicherungsschutz verloren gehen, wenn der Alkoholgenuss ursächlich für den Unfall war.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Frisches Brot aus dem mobilen Backes: Wäller24 lockt mit Weihnachtsevent nach Au (Sieg)

Als "vollen Erfolg" bezeichnen die Betreiber von Wäller24 in Au (Sieg) ihre Aktion im November, bei der ...

Erfolgreicher Start für die Hebammenzentrale Westerwald

Die Hebammenzentrale Westerwald zieht nach einem halben Jahr eine positive Bilanz. Trotz anfänglicher ...

24 Jahre lang im Kreistag engagiert: Silberne Ehrennadel für Bernd Becker

Mehr als zwei Jahrzehnte ehrenamtlich tätig gewesen zu sein sind schon eine Hausnummer: Bernd Becker ...

Geschwindigkeitskontrollen in Almersbach: Sieben Verkehrssünder ertappt

Am Montag, dem 15. Dezember, führte die Bereitschaftspolizei Koblenz Geschwindigkeitskontrollen in Almersbach ...

BMW-Fahrer in Herdorf unter Drogenverdacht gestoppt

In den frühen Morgenstunden des 16. Dezember stoppte die Polizei in Herdorf einen BMW-Fahrer, der durch ...

70-jähriger Autofahrer ohne Führerschein gestoppt

In Niederfischbach hat die Polizei einen 70-jährigen Mann gestoppt, der ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ...

Weitere Artikel


Projekttag „Plötzlich ALT“ an der Schule für Pflegeberufe

Einen besonderen Tag erlebten die Oberkursschüler der Schule für Pflegeberufe am DRK Krankenhaus Kirchen. ...

Landesverdienstorden an zwei Westerwälderinnen verliehen

„Gerade in Zeiten, in denen wir als Gesellschaft vor neuen Herausforderungen stehen, stimmt es mich äußerst ...

Spende an den Förderverein der Kita „Villa Kunterbunt“ in Wissen beim Giving Friday

Beim bundesweit durchgeführten "Giving Friday" der Drogeriemarktkette "dm" ga es ein Wissen eine Aktion ...

SGD Nord und Mittelstandslotse unterstützen Mittelstand

Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, begrüßte den neuen ...

Kirche St. Pius X in Daaden hat drei neue Messdiener

Als Filialkirche der Pfarreiengemeinschaft Heller- und Daadetal findet in St. Pius in Daaden Samstagsabends ...

Dachdeckerhandwerk: Weichenstellungen für die Zukunft

Die Delegierten und Obermeister der rheinland-pfälzischen Dachdeckerinnungen sind in der geschichtsträchtigen ...

Werbung