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Nachricht vom 09.05.2018    

Betzdorfer Bahnunterführung nur in eine Richtung befahrbar

Während die großräumigen Umleitungen im Zuge der Betzdorfer Brückenbaustelle für die Landesstraße L 288 bisher offensichtlich keine Probleme machen, weist die Betzdorfer Polizei per Pressemitteilung auf etliche Verstöße an der Bahnunterführung zwischen Kirch- und Hellerstraße hin. Diese darf derzeit nur aus Richtung Kirchstraße in Richtung Hellerstraße durchfahren werden. Allein am Dienstagnachmittag (8. Mai) zählte die Polizei hier 30 Verstöße.

Dass die Bahnunterführung aus der Betzdorfer Hellerstraße in Richtung Kirchstraße derzeit nicht erlaubt ist, kann man kaum übersehen. (Foto: as)

Betzdorf. Mit der Einrichtung der Umleitungen im Zuge der Brückenbaustelle an der L 288 in Betzdorf hat sich auch die Verkehrsführung im Bereich Hellerstraße und Kirchstraße geändert. Das Durchfahren der Bahnunterführung zwischen beiden Straßen ist derzeit nur aus Richtung Kirchstraße in Fahrtrichtung Hellerstraße möglich. Zumindest sieht es die Umleitungsbeschilderung so vor. Nach den ersten Tagen der Umleitungsregelungen weist die Polizei in Betzdorf darauf nochmals ausdrücklich hin, da es bereits etliche Verstöße gegen die Regelung an der Bahnunterführung gegeben hat. „Nach wie vor wird die Heller- und Kirchstraße von vielen Verkehrsteilnehmern als Umleitungsstrecke der gesperrten Brücke genutzt. Dabei kommt es häufig zu Verstößen gegen das Durchfahrtsverbot an der Bahnunterführung aus Richtung Hellerstraße“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Polizei. Bei Kontrollen am Dienstagnachmittag (8. Mai) über einen Zeitraum von zwei Stunden wurden erstmals gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen. Allein die Anwesenheit der Polizei bewegte demnach etwa 70 Prozent der Verkehrsteilnehmer dazu, zu wenden und die Fahrtrichtung zu ändern. „Eine beachtliche Anzahl von 30 Verkehrsteilnehmern missachtete das Durchfahrtsverbot“, schreibt die Polizei. Sie wurden mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt. Dabei fiel auch ein 41-jähriger PKW-Fahrer auf, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. In diesem Fall wurde ein Strafverfahren eingeleitet.



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„Für das Verhalten der Verkehrsteilnehmer hält sich das Verständnis der Polizei in Grenzen, da die offizielle Umleitung über die Gäulenwaldstraße nach unseren Beobachtungen nur wenig frequentiert ist. Daher wird die Polizei auch in Zukunft Kontrollen durchführen und Bußgelder verhängen“, so die Ankündigung der Betzdorfer Polizei.

Bei einem Wendemanöver in der gegenüberliegenden Gerberstraße kam es unterdessen zu einem kleinen Verkehrsunfall: Am Dienstagmorgen wendete eine 39-Jährige auf dem Parkplatz am Rathaus. Sie musste jedoch vor dem Einfahren in die Hellerstraße in Richtung Post verkehrsbedingt halten. Eine 82-Jährige übersah den wartenden PKW beim Ausparken und es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der Sachschaden wird auf rund 1.000 Euro geschätzt. (PM)


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