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Nachricht vom 30.07.2018    

Bahnübergang Michelbach wird vorerst mit einer Schranke gesichert

Am Bahnübergang in Michelbach gab es in jüngster Vergangenheit zwei Unfälle. Nun wurde die Eisenbahnkreuzung einer Überprüfung unterzogen. Das Ergebnis: Zunächst bis zum Ende der Sanierungsarbeiten an der Frankfurter Straße in Altenkirchen und die damit verbundene Vollsperrung der B 8 soll eine Schranke errichtet werden, die für Land- und Forstwirtschaft geöffnet werden kann. Das soll die Nutzung als „Baustellen-Umgehung“ verhindern.

Zwei Mal kam es im Juni und Juli am Bahnübergang in Michelbach zu Unfällen von PKWs mit Schienenfahrzeugen. (Foto: Polizei/Archiv AK-Kurier)

Altenkirchen/Michelbach. Die beiden Unfälle am Bahnübergang in der Ortsgemeinde Michelbach, bei denen im Juni und Juli jeweils PKWs mit Fahrzeugen der Hessischen Landesbahn kollidierten, waren laut einer Pressemitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen Anlass für eine so genannte Bahnübergangssschau vor Ort. Der AK-Kurier hatte über beide Unfälle berichtet. Auf Anregung von Vertretern der DB Netz AG trafen sich diese nun mit weiteren Behördenvertretern der Ortsgemeinde Michelbach, der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen als Straßenverkehrsbehörde und der Polizeiinspektion Altenkirchen vor Ort und unterzogen den Bahnübergang einer gemeinsamen Beurteilung und Prüfung unter dem Aspekt der Sicherheit. Die Sicherung von Bahnübergängen ist eine Gemeinschaftsaufgabe der für die Eisenbahnanlage und Straßen-/Wegeanlage Verantwortlichen.

Im Rahmen der Prüfung bestätigte sich die Vermutung, dass der schon durch Verkehrszeichen gesperrte Weg – außer für land- und forstwirtschaftlichem Verkehr – regelmäßig, unter Missachtung der durch Beschilderung ausgedrückten Sperrung von Kraftfahrzeugen als Abkürzung und Umgehung zwischen B 414 und B 8 genutzt wird. „Die aktuellen Bauarbeiten im Bereich der Frankfurter Straße in der Kreisstadt Altenkirchen und die damit verbundene Vollsperrung der B 8 veranlassen etliche Verkehrsteilnehmer, den gesperrten Weg widerrechtlich zu befahren“, heißt es dazu in der Pressemitteilug. Die Teilnehmer des Ortstermins kamen überein, zur Verdeutlichung der durch Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ angeordneten Sperrung, dass die Sperrung mittels einer abschließbaren Sperrschranke tatsächlich auch vollzogen werden müsse. Vorausgegangen war eine intensive Abwägung der wechselseitigen Interessen mit dem Ergebnis, dass der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und insbesondere auch dem Eisenbahnverkehr Rechnung getragen werden müsse. „Die Interessen der landwirtschaftlichen Anlieger werden dadurch berücksichtigt, dass diesen durch die Ortsgemeinde Michelbach auf Antrag Schlüssel zum Öffnen der Schranken zur Verfügung gestellt werden“, schreibt die Verwaltung. Die Montage der Schrankenanlage wurde demnach in Auftrag gegeben. Die Sperrung des Weges ist zunächst nur bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme in der Frankfurter Straße vorgesehen. Danach wird die Situation erneut geprüft. (PM)


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