Werbung

Nachricht vom 26.12.2018    

Silvesterfeuerwerk: Was erlaubt ist und was nicht

INFORMATION | Wenn erst einmal die weihnachtliche Ruhe vorbei ist, laufen die Vorbereitungen für den Jahreswechsel an. Für viele gehört das mitternächtliche Feuerwerk dazu. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rät zur Achtsamkeit beim Kauf und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk und erläutert, was erlaubt ist und was nicht.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rät zur Achtsamkeit beim Kauf und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk. (Foto: SGD Nord)

Koblenz/Region. Krachende Böller und glitzernde Raketen gehören traditionell zum Jahreswechsel. Ein Silvesterfeuerwerk bereitet vielen Menschen großes Vergnügen. Dabei sollten aber auch mögliche Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rät zur Achtsamkeit beim Kauf und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk.

Verkauf erst ab dem 28. Dezember
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk, so genannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, beginnt in diesem Jahr am 28. Dezember und endet am 31. Dezember 2018. Vor dem 28. Dezember 2018 ist es daher verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie 2 an den Endverbraucher zu verkaufen. Ganz wichtig: An Endverbraucher darf nur Feuerwerk mit aufgedruckter CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen benannten Stelle verkauft werden. Beispiele der Kennzeichnung sind„0589-F1-XXXX“ oder „0589-F2-XXXX“ für eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Feuerwerk der Kategorie 1 darf ganzjährig nur an Personen über 12 Jahre, Feuerwerk der Kategorie 2 nur im Zeitraum des Jahreswechsels und ausschließlich an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Personen unter 18 Jahren dürfen daher Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht in Besitz haben oder abbrennen.



Vorschriften beim Verkauf beachten!
Bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher müssen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben, die ein schnelles Verlassen des Gefahrenbereiches gewährleisten. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.

Verbot in der Nähe von Kirchen und Kliniken
Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten, beispielsweise historische Fachwerkshäuser, zu beachten. Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Beim Abbrennen ist die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung unbedingt zu beachten. So steht einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege.

► Informationen bietet der Flyer des Landeamtes für Umwelt: „Verkauf und Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk der Kategorien 1 und 2“. (PM)




Lokales: Wissen & Umgebung

Jetzt Fan der AK-Kurier.de Lokalausgabe Wissen auf Facebook werden!


Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Nostalgie auf vier Rädern: 51. Internationales Alt-Opel Jahrestreffen 2024 im Stöffel-Park Enspel

Enspel. Von den feiernden Vätern war heute (9.Mai) im Stöffel-Park zu Enspel jedoch nicht viel zu merken, denn dort wurde ...

Familienfest beim Löschzug Elkenroth - Offizielle Indienststellung eines neuen Fahrzeuges

Elkenroth. Der Wehrführer des Löschzuges Michael Schuhen konnte zahlreiche Gäste begrüßen. Aus den Reihen der Feuerwehr waren ...

Zoo Neuwied sucht Unterstützung: Warum ein Zoo auch Freunde braucht

Neuwied. Ein Zoobesuch ist für viele Familien ein beliebtes Ausflugsziel an den langen Wochenenden. Doch hinter den Kulissen ...

Reihe von Verkehrsunfällen in Daaden und Molzhain

Daaden/Molzhain. Am Mittwoch (8. Mai) kam es zu einer Serie von Verkehrsunfällen in Daaden und Molzhain. Wie die Polizei ...

Schwerer Verkehrsunfall auf der B 62 bei Kirchen: Fahrzeug komplett zerstört

Kirchen. Nach Angaben der Polizei kam ein Pkw am Donnerstagmorgen (9. Mai) mit zwei Insassen gegen 5.40 Uhr zwischen den ...

Abfallentsorgung: Werkausschuss vergibt weitere drei von fünf Losen an Remondis

Altenkirchen. Kurz und schmerzlos hat der Werkausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) Kreis Altenkirchen in seiner ...

Weitere Artikel


Nikolausfeier im Dorfgemeinschaftshaus Niedersteinebach

Niedersteinebach. 19 Kinder konnte der Nikolaus im Dorfgemeinschaftshaus in Niedersteinebach zur Nikolausfeier begrüßen und ...

Atemberaubende Bühnenshow beim 48. Weihnachtskult XXL

Oberraden. Auch in diesem Jahr war das 19 Meter hohe Palastzelt, für welches die Veranstaltung bereits allseits bekannt ist, ...

Unfall auf der L 280: Motorradfahrer schwer verletzt

Schutzbach/Niederdreisbach. Am ersten Weihnachtsfeiertag, dem 25. Dezember, kam es gegen 15.20 Uhr auf der Landesstraße ...

Reisetipp: Die Höhepunkte Südafrikas, Teil II

Unterwegs laden etliche interessante Orte zu einem Besichtigungs-Stopp ein: Die ehemalige Goldgräberstadt „Pilgrim’s Rest“ ...

Reisetipp: Streifzug durch Südafrika

Region. „Eine Welt in einem Land“ – mit diesem Slogan wirbt das Land am Kap der Guten Hoffnung um Besucher. Das Land ist ...

Förderverein der Kirchener Kirche lädt zum Dreikönigs-Kaffee

Kirchen. Nach den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel steht das Fest der „Heiligen Drei Könige" vor der Tür. In der ...

Werbung