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Nachricht vom 01.06.2019    

Mittelstands-Meeting beim BVMW: Arbeitsrecht war Thema

„Und immer wieder: Die Stolpersteine im Arbeitsrecht“, war Thema beim Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), der bei der Karl Hess GmbH in Burbach-Wahlbach tagte. Als Referentin klärte Arbeitsrechtlerin Dr. Julia Tielsch aus der Kanzlei Stock, Siegen, in einem ausführlichen Vortrag über Details des Arbeitsrechts auf. „Es gibt viele Fallstricke im Arbeitsrecht. Die frühzeitige Beratung erspart eine Mengen teurer Überraschungen“, so ihre Einschätzung.

Beim BVMW ging es diesmal um Fragen des Arbeitsrechts: (von links) Rainer Jung, Wolfgang Nies, Dr. Julia Tielsch, Melanie Hess, Oliver Hess und Dirk Mühlhahn. (Foto: BVMW)

Burbach/Region. „Viele Prozesse vor deutschen Arbeitsgerichten – ist das nicht zu verhindern?“ Das fragte der heimische Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Rainer Jung, bei der Mai-Veranstaltung der Reihe „BVMW Meeting Mittelstand“. Das Thema diesmal: „Und immer wieder: Die Stolpersteine im Arbeitsrecht“, die bei der Karl Hess GmbH in Burbach-Wahlbach stattfand. Deren Prokurist Dirk Mühlhahn und die Personalchefin Melanie Hess begrüßten im bis auf den letzten Platz gefüllten Versammlungsraum die Mittelständler aus den Landkreisen Siegen, Olpe und Altenkirchen in ihrem Unternehmen, das sich zu einem der führenden Kunststoff-Verarbeiter der Region entwickelt hat.

Als Referentin klärte Arbeitsrechtlerin Dr. Julia Tielsch aus der Kanzlei Stock, Siegen, in einem ausführlichen Vortrag über Details des Arbeitsrechts auf. Wenn es zu gerichtlichem Aufeinandertreffen von Arbeitgebern mit Arbeitnehmern komme – so ihre Vorab-Einschätzung aus der Erfahrung – sei die Ursache davon selten ein aktueller Fall, sondern es habe sich meist über die Zeit „einiges aufgestaut“, ohne dass ein ernsthaftes Gespräch und eine Abmahnung erfolgt seien. Grundsätzlich gebe es allerdings einige „Stolpersteine“ im Arbeitsrecht, auf die zu achten sei. Dies beginne selbstverständlich bereits bei der Einstellung und dem Arbeitsvertrag. Je eindeutiger und detaillierter dieser gefasst sei, desto weniger könne darüber gestritten werden. Dies betreffe sowohl das Direktionsrecht des Arbeitgebers, die Art der vereinbarten Arbeit sowie Arbeitszeit und deren Bezahlung, die Überstunden- und die Urlaubsregelung. Mündliche Absprachen seien zu vermeiden, da sie immer fragwürdig sind: Es steht Aussage gegen Aussage.



Bei Kündigungen gelte – jedenfalls bei Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten und längerer Betriebszugehörigkeit als sechs Monaten – grundsätzlich das Kündigungsrecht. Kündigungen seitens der Arbeitgeber – vor allem bei verhaltensbedingten Kündigungen – würden fast immer zur Unwirksamkeit oder jedenfalls zu Vergleichen führen, wenn sie nicht form- und fristgerecht erfolgen, keine Abmahnungen vorausgegangen und nicht sachlich einwandfrei begründet seien. Als weiterer „Stolperstein“ erweist sich in dem Fall die unter Umständen nicht erfolgte Sozialauswahl, welche vom Unternehmer zuvor zu treffen ist. Grundsätzlich hätten die Betriebsräte Mitspracherecht. Dr. Julia Tielsch zusammenfassend: „Es gibt viele Fallstricke im Arbeitsrecht. Die frühzeitige Beratung erspart eine Mengen teurer Überraschungen.“ Das Treffen endete mit vielen Diskussionen und unternehmerischem Erfahrungsaustausch beim anschließenden Imbiss. (PM)





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