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Nachricht vom 23.01.2020    

Neuhoff zu WKB: Der Stadtrat entscheidet, nicht das Land

AKTUALISIERT| Die rheinland-pfälzische Landesregierung will die Einmalbeiträge zum Straßenausbau kippen. In Wissen sorgt diese Entscheidung für weitere Diskussionen, steht dort doch seit Monaten die Frage nach dem Finanzierungssystem im Raum. Nun melden sich der Stadtbürgermeister und die Wissener Bürgerinitiative, die gegen die wiederkehrenden Beiträge eintritt, zu Wort.

Die Rathausstraße (Foto: Stadt Wissen)

Wissen. Im Hinblick auf die anstehende Entscheidung zum Finanzierungssystem des Straßenausbaus in Wissen nennt Stadtbürgermeister Berno Neuhoff die Entscheidung der Landesregierung, einmalige Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, eine „interessante und neue Entwicklung. Offenbar haben die Stadt Wissen, ihr Stadtrat und der Stadtbürgermeister nicht alles falsch gemacht, als sie sich vor zwei Jahren auf den Weg begaben, diese schwierige und unangenehme Frage der Straßenausbaubeiträge in Wissen anzugehen und das Thema wiederkehrende Beiträge für das gesamte Stadtgebiet von Wissen prüfen zu lassen.“

In einer Pressemitteilung vom Donnerstag, 23. Januar, betont Neuhoff nochmals, dass der Wissener Stadtrat in seiner Sitzung am 10. Februar im Hinblick auf die zukünftige Beitragsart eine Grundsatzentscheidung zu treffen habe, ob er nun die bestehenden Regelung für Einmalbeiträge vorübergehend in Wissen so belässt oder ob er für das Stadtgebiet von Wissen – gerade im Lichte der beabsichtigen Änderungen der Landesregierung – den wiederkehrenden Beitrag bereits in diesem Jahr einführt und die weiteren Schritte festgelegt.

Weiteren Weg für Wissen festlegen
Nach der Entscheidung der Landesregierung, Einmalbeiträge zu kippen, will Neuhoff die Inhalte des Referentenentwurfs zum Gesetz in die Prüfung miteinbeziehen. Allerdings, so der Stadtbürgermeister, entbinde das nicht den Stadtrat Wissen von seiner Verpflichtung, am 10. Februar den weiteren Weg für die Siegstadt festzulegen und eine Grundsatzentscheidung mit all ihren langfristigen Konsequenzen zu fällen.

Neuhoff erklärt in seinem Statement, er sehe nach wie vor, dass es für beide Systeme ein Für und Wider gebe, „aber jetzt muss entschieden werden und das Land gibt seit gestern klar die neue Richtung vor“, bekräftigt Neuhoff. Über die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen könne zur Zeit aber nur der demokratisch legitimierte Stadtrat in Wissen und nicht der Landesgesetzgeber entscheiden.

Die Entscheidung in Wissen, so Neuhoff weiter, dulde auch keinen Aufschub. „Die Verfahren bzw. Ausschreibungen sind auf den Weg gebracht und können auch nicht mehr zurückgeholt werden. Die Auftragsvergaben müssen zügig nach der Grundsatzentscheidung im Stadtrat erfolgen, damit die Stadt sich nicht schadensersatzpflichtig macht.“ Der Ausbau der ersten beiden Bauabschnitte der Rathausstraße und der Eisen- und Hüttenstraße stehe unmittelbar bevor. „Die betroffenen Anlieger und alle Bürger in Wissen müssen vorher Klarheit haben, wie es im gesamten Stadtgebiet von Wissen bei den Straßenausbaubeiträgen weiter geht“.



Wissener Bürgerinitiative will transparente Aufarbeitung
Auch die Wissener Bürgerinitiative, die sich vor Monaten aus Protest gegen die mögliche Einführung wiederkehrender Beiträge gegründet hat, reagiert auf die Entscheidung der Landesregierung und setzt auf eine transparente Aufarbeitung des Themas. In einem Statement erklärt die BI, dass sie immer die Ungleichverteilung moniert habe, die nun flächendeckend eingeführt werden soll.

Ihre Position unterstreicht die Bürgerinitiative mit dem Hinweis auf die Besonderheit in Wissen, dass – je nach Verschonungsregelung – rund ein Viertel der Anwohner der Rathausstraße (rechte Seite) weder ihre eigene Sanierung bezahlen, noch sich an den weiteren geplanten Straßen beteiligen müssten. Diese Kosten seien von den Bürgern im Abrechnungsgebiet 5 mitzubezahlen, so die BI. Ebenfalls seien die nicht einheitlichen Bodenrichtwerte unberücksichtigt.

Die Bürgerinitiative Wissen empfiehlt nach eigener Aussage, das zu erwartende Landesgesetz erst einmal abzuwarten. Erst dann herrsche eine Rechtssicherheit, die für ganz Rheinland-Pfalz einen Anfang darstelle. Es müssen zunächst die Tücken geklärt werden, die durch die Einführung der wiederkehrende Ausbaubeiträge durch das bestehende Richterrecht entstanden seien, so die BI weiter.

GStB: Nachbesserungen im Gesetzesentwurf erforderlich
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz sieht im Vorstoß der Regierungsfraktionen, das Konzept der Straßenausbaubeiträge fortzuentwickeln und künftig hohe Einmalbeiträge nur noch in wenigen Ausnahmefällen zuzulassen, ein wichtiges und richtiges Signal für die Kommunen und eine „Chance, die Belastung für den Einzelnen geringer zu halten und auf mehrere Schultern und viele Jahre zu verteilen.“ Laut Pressemitteilung warnt der GStB aber auch „vor einem Verfahren im Schnelldurchlauf. Die erforderlichen Nachbesserungen und Ergänzungen im Gesetzesentwurf sollten jetzt gründlich erarbeitet und auch umgesetzt werden.“ So sei bereits jetzt absehbar, dass die Bildung der Abrechnungsgebiete zu großen Herausforderungen führen wird. Gerade hier brauche man jedoch aufgrund der zum Teil widersprüchlichen Rechtsprechung der Landesgerichte klare und rechtssichere Regelungen. (PM/red)

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