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Nachricht vom 26.10.2020    

Welche Maßnahmen sind nach einem Führerscheinentzug erforderlich?

Die härteste Strafe, die einen im Straßenverkehr treffen kann, ist der Führerscheinentzug. Wirksam wird der Entzug der Fahrerlaubnis mit der Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde oder mit einem entsprechenden Gerichtsurteil. Der Führerschein muss daraufhin in der Behörde abgegeben werden. So weit so gut, doch welche Maßnahmen sind in weiterer Folge erforderlich, um den Führerschein wieder zurückzuerhalten? Die Antworten darauf gibt es hier.

Fotoquelle: pixabay.com

Welche Schritte sind zur Führerscheinneuerteilung erforderlich?
Wer seine Fahrerlaubnis wiedererlangen möchte, muss einen Antrag stellen. Dieser erfolgt durch eine persönliche Vorsprache, bei der der Antrag und weitere erforderliche Unterlagen eingereicht werden müssen.

Dabei sollten entsprechende Vorlaufzeiten eingeplant werden. Denn die Behörden nehmen sich für die Prüfung des Antrags mehrere Wochen Zeit. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft in solchen Fällen, ob die Gründe, die zum Entzug des Führerscheins geführt haben, immer noch vorliegen. Ist das laut Behörde der Fall, wird die Neuerteilung des Führerscheins an bestimmte Maßnahmen geknüpft. Dazu gehören unter anderem:

• eine ärztliche Untersuchung
• die Wiederholung der Fahrprüfung
• eine MPU

Was ist eine MPU?
Die Abkürzung MPU steht für medizinisch-psychologische Untersuchung. Im Volksmund hat sich dafür der Begriff „Idiotentest“ durchgesetzt. Sie wird von der Fahrerlaubnisbehörde in den folgenden Fällen angeordnet:

• bei wiederholtem Entzug des Führerscheins
• bei Entzug des Führerscheins nach einer Fahrt mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut
• bei einem Führerscheinentzug aufgrund erheblicher oder wiederholter Verkehrsverstöße (oder auch Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr)
• bei Verdacht auf Abhängigkeit (Drogen oder Alkohol)
• bei schwerwiegenden Eintragungen im Führungszeugnis

Zusätzlich ist es möglich, eine „gelbe Karte“ von der Führerscheinstelle bei Straffälligkeit zu bekommen.

Die MPU stellt für die meisten Menschen, die ihren Führerschein abgenommen bekommen haben, die größte Hürde für die Wiedererlangung dar. Das liegt einerseits an den hohen Kosten und darüber hinaus an der hohen Durchfallquote. Betroffene sollten sich deshalb externe Beratung für die MPU holen.

Welche Unterstützung ist für die MPU erhältlich?
Es gibt Organisationen, die sich darauf spezialisiert haben, Menschen bei der Wiedererlangung ihrer Fahrerlaubnis zu unterstützen. Jede Situation stellt sich anders dar. Deswegen steht in solchen Fällen die individuelle Beratung im Mittelpunkt.

Den Startpunkt hierfür bildet ein kostenloses Erstgespräch, in dem die Situation genau erörtert wird. Daraufhin wird ein Plan erarbeitet, der zum Ziel hat, die Fahrerlaubnis so schnell und kostengünstig wie möglich wieder in den Händen zu halten. Die finale Entscheidung, welche Dienstleistungen dabei in Anspruch genommen werden, liegt selbstverständlich beim Auftraggeber.

Die Vorbereitung kann entweder in Gruppen- beziehungsweise Intensivkursen in vielen unterschiedlichen Varianten oder in Form von Einzeltherapiegesprächen erfolgen. Die Einzelgespräche haben dabei den großen Vorteil, dass genau auf die jeweilige Situation eingegangen werden kann. Denn die MPU-Anordnungen ähneln sich zwar in manchen Fällen, dennoch ist kein Sachverhalt wie der andere zu behandeln.

Bevor die tatsächliche MPU stattfindet, ist es möglich, eine sogenannte Probe-MPU zu absolvieren. Da diese bei den meisten Organisationen den gleichen wissenschaftlichen Kriterien unterliegt, wie die Untersuchung auf der jeweiligen Begutachtungsstelle, kann der Wissensstand vorab genau überprüft werden. Durch diese Trockenübungen werden Betroffene fit für die eigentliche Prüfung gemacht.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Der bürokratische Aufwand im Zusammenhang mit der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sollte ebenfalls nicht unterschätzt werden. Für den Antrag sind viele unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Dazu gehören:

• aktuelles, biometrisches Lichtbild
• Ausweis (Reisepass oder Personalausweis)
• der eigentliche Antrag inklusive Bestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
• Führungszeugnis der Belegart 0
• Nachweis für die Absolvierung einer Erste-Hilfe-Schulung

In einigen Fällen verlangen die Behörden noch weitere Unterlagen wie beispielsweise einen Sehtest oder ein augenärztliches Gutachten. Wer ohnehin schon gestresst damit ist, die MPU auf die Reihe zu bekommen, ist damit zusätzlich belastet. Aus diesem Grund bieten die Organisationen auch hier Unterstützung und können auf Wunsch das komplette Behördenmanagement übernehmen.

Durch die jahrelange Erfahrung im Umgang mit Behörden in unterschiedlichen Städten wissen die Berater ganz genau, was mit den einzelnen Nachweisen gemeint ist, welche Tücken dabei eventuell lauern können und wie lange die unterschiedlichen Behörden in etwa für die Antragsbearbeitung benötigen. (prm)



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