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Nachricht vom 11.03.2021    

Altenkirchen: Kein "Spiegelzelt", aber "Open-Air-Sommer" in Mehren

Das Leuchtturmprojekt des Kultur-/Jugendkulturbüros Haus Felsenkeller in Altenkirchen ist das "Spiegelzelt" alle zwei Jahre auf dem Schlossplatz. Wurde es im vergangenen Jahr wegen der Corona-Pandemie schon in den Spätsommer 2021 verschoben, so wird es erneut verlegt. Im kommenden Jahr will Organisator Helmut Nöllgen nunmehr einen weiteren Anlauf wagen.

Auch in diesem Jahr wird das "Spiegelzelt" seine Pforten auf dem Altenkirchener Schlossplatz nicht öffnen. (Foto: Archiv)

Altenkirchen. In Sachen Kultur ist auch in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld dank des Covid-19-Regiments nichts mehr so, wie es vor der Machtübernahme des Virus war. Dennoch ist die Hoffnung ungebrochen, irgendwann einmal zum normalen Zustand zurückkehren zu können. Vorerst aber wird die Vorzeigeveranstaltungsserie im "Spiegelzelt" (alle zwei Jahre auf dem Altenkirchener Schlossplatz), die in weitem Umkreis ihresgleichen sucht, zum zweiten Mal ein prominentes Opfer in der Absageflut, wie der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der VG in seiner jüngsten Sitzung am späten Donnerstagnachmittag (11. März) erfuhr. Von 2020 bereits auf den 27. August bis 9. September diesen Jahres verschoben, legte Organisator Helmut Nöllgen den ins Auge gefassten Plan wiederum zu den Akten - verbunden mit dem sehnlichen Wunsch, dass sich 2022 endlich alles in den vertrauten Bahnen der Vor-Corona-Zeit bewegen wird und der Crystal Palace erneut seine Pforten öffnen kann. Die veranschlagten Haushaltsmittel werden folgerichtig ins kommende Jahr übertragen. Zudem brachte das Gremium die Förderansätze fürs "normale" Kulturangebot, das in weiten Teilen das Kultur-/Jugendkulturbüro Haus Felsenkeller mit Nöllgen an der Spitze stemmt, einstimmig auf den Weg - dennoch verknüpft mit Zweifeln, ob irgendwann in diesem Jahr überhaupt wieder Veranstaltungen unter einem Dach erlaubt sein werden.

Viele Förderzusagen
Zunächst einmal wird für die Projektförderung des Kultur-/Jugendkulturbüros ein Betrag von 18.000 Euro zur Verfügung gestellt. Bereits seit 1993 unterstützt das Land diese Institution (Start mit 15.000 Mark). Voraussetzung für die Gewährung der monitären Unterstützung aus Mainz ist nach wie vor der Dreiklang in der Finanzierung, den Land, Verbandsgemeinde und Projektträger bilden. Der Antrag auf Fortsetzung des Projekts wurde bereits dem zuständigen Ministerium zugestellt. Das allgemeine Kulturprogramm (Kleinkunstbühne) wird mit 15.000 Euro bezuschusst, obwohl das Kultur-/Jugendkulturbüro um eine Aufstockung auf 18.000 Euro gebeten hatte. Dieses Zubrot wird ebenfalls seit 1993 gewährt (Start mit 5000 Mark). Noch einmal wechseln 15.000 Euro den Besitzer, mit denen Kleinkunstveranstaltungen unter der Überschrift "Kultur vor Ort" in der Stadthalle oder anderen Räumlichkeiten angeboten werden können. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage von Verwendungsnachweisen für Ton- und Lichttechnik-, Miet- und Nebenkosten sowie für die Entlohnung von Helfern als auch die Deckung von Lager- und Equipmentausgaben.

Drei Monate "Open Air" in Mehren
Zunächst einmal nicht beteiligen wird sich die Verbandsgemeinde an der Finanzierung der geplanten Veranstaltungsserie "Open-Air-Sommer" in Mehren (Freilichtbühne; ggf. Zirkuszelt bei schlechtem Wetter), für die das Kultur-/Jugendkulturbüro rund zwei Dutzend Veranstaltungen innerhalb von drei Monaten (Juli bis September) vorgesehen hat. Die Entscheidung erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung. Es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Fingerzeig: "Nachverhandelt" wird, wenn sich das Projekt konkreter abzeichnet. Nöllgen erklärte, dass die VG auf keinen Fall in die Bresche springen müsse, wenn nach Abschluss ein Minus zu Buche stehe. Die Ortsgemeinde Mehren, so betonte Ortsbürgermeister Thomas Schnabel, habe sich schon mit zwei Grundsatzbeschlüssen im Rat zugunsten des "Festivals" ausgesprochen. Darüber hinaus sind mehrere Förderungen durch das Land zu erwarten. Weitere 6000 Euro überweist die VG an die Jugendkunstschule, die seit 1998 "am Markt" ist und seit 2009 in der alten Sturm-Halle in der Koblenzer Straße in Altenkirchen ihr Angebot in Sachen künstlerischer Betätigungsmöglichkeiten offeriert. Einen "Nachschlag" in Höhe von 1500 Euro stellte Bürgermeister Fred Jüngerich für den Fall in Aussicht, dass Projekte konkreter werden.

"Runder Kultur-Tisch" regelmäßig
Die Verbandsgemeinde möchte indes nicht nur dem Kultur-/Jugendkulturbüro finanziell unter die Arme greifen, sondern auch andere Kulturschaffende in den Genuss von Förderungen kommen lassen. Ein erster Schritt zur besseren Vernetzung der Akteure wurde bei einem "Runden Kultur-Tisch" vereinbart, der nunmehr regelmäßig angeboten wird. Bei diesem Treffen wurde deutlich gemacht, dass 7500 Euro im Haushalt für die Realisierung von Veranstaltungen in diesem Jahr zur Verfügung stehen. In 2022 sind es 2500 Euro. Pro Event können maximal 500 Euro beantragt werden.



Georoute nur mit Zuschuss
Wenn der Naturpark Rhein-Westerwald seine Unterstützung in Höhe von 80 Prozent der Kosten gezahlt hat (was wohl außer Frage steht), ist die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld mit im Boot, so der einstimmige Beschluss des Ausschusses, den Themenwanderweg (Georoute) "Im Tal der Altenhütte" (zwischen Niedersteinebach und Fernthal) das Licht der Welt erblicken zu lassen. Er erstreckt sich über rund 15 Kilometer (auch auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Asbach) und bietet zahlreiche geologisch interessante Stationen. Für die Realisierung (Detailplanung, Info-Tafeln, Material für Beschilderung etc.) sind knapp 35.000 Euro angesetzt. Die Aufteilung soll nach Streckenlänge auf dem jeweiligen VG-Gebiet erfolgen (62:38 Prozent), so dass Altenkirchen-Flammersfeld den kleineren Part "besitzt" und nach Abzug der "Beihilfe" 5698 Euro zu bestreiten hat. Dieser Eigenanteil kann jedoch nur durch Einsparungen bei anderen, im Haushalt eingeplanten Ausgaben für touristische Projekte bewerkstelligt werden. Für die Unterhaltung des Abschnittes im südlichen Zipfel des Kreises Altenkirchen haben die Ortsgemeinden Obersteinebach (Abschnittslänge des Weges 5,36 Kilometer), Niedersteinebach (0,74), Peterslahr (0,67) und Eulenberg (2,0) jeweils ihre Bereitschaft erklärt.

Leitstellentechnik wird erneuert
In der Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) im Altenkirchener Feuerwehrhaus an der Kumpstraße wird die Leitstellentechnik erneuert. Einstimmig vergab der Ausschuss den Auftrag an die Firma Kalina Funktechnik GmbH in Niederwörresbach, die das wirtschaftlichste Angebot mit 42.468 Euro abgegeben hatte. Der Austausch sei, so die Beschlussvorlage, dringend erforderlich, weil seit der Inbetriebnahme der FEZ im Jahr 1995 (Einweihung des Feuerwehrgerätehauses nach Umzug vom Weyerdamm) bis auf kleinere Verbesserungen keine weiteren Instandhaltungen bzw. Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik erfolgt seien. Zudem sei der zweite Arbeitsplatz der FEZ aufgrund defekter technischer Komponenten nur eingeschränkt nutzbar.

Andere Feuerwehrfahrzeuge
Hatte die Alt-VG Altenkirchen Mitte des Jahres 2019 den Austausch älterer Tanklöschfahrzeuge (Baujahre 2001 und 1992) an den Standorten Mehren und Neitersen laut Feuerwehrfahrzeugkonzept in die Wege geleitet, ergaben sich nach und nach geänderte Anforderungen an die Ausstattung der Wagen, die ein Umdenken zur Folge hatten. Vom Kauf zweier mittlerer Löschfahrzeuge wurde abgesehen. Nun sind es zwei Löschgruppenfahrzeuge 10 (LF10), die angeschafft werden und deren Finanzierung im Haushalt 2021/22 (Neitersen) gesichert ist und im Haushalt 2023/24 (Mehren) eingeplant werden muss, wogegen das Gremium keine Bedenken vorbrachte. Die Kosten pro Stück wurden mit 310.000 Euro angegeben. Steuert das Land pro Einheit 75.000 Euro bei, geht die Verbandsgemeinde noch mit jeweils 235.000 Euro nach Hause.

Bauhof: Stundensätze erhöht
Der Stundensatz für den Einsatz des Bauhofpersonals wurde rückwirkend zum 1. Januar auf 38,20 Euro festgesetzt. Bisher waren es 37,80 Euro. Die Abrechnung der ABM-Kräfte kletterte auf 13,60 Euro (alt 12,50 Euro). Die Stundensätze für die Fahrzeug- und Gerätenutzung wurden gegenüber dem Vorjahr pauschal um fünf Prozent angehoben. Die Pauschalen für die Herstellung von Gräbern blieben im Vergleich zu 2020 unverändert. (vh)


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