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Nachricht vom 03.04.2021    

Steigende Zahlen bei Berufskrankheiten durch Covid-19

Im Zusammenhang mit COVID-19 steigen bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) und deren Dachverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Anzeigenzahlen auf Verdacht einer Berufskrankheit sowie die Arbeitsunfallmeldungen.

Symbolfoto

Andernach/Region. Das geht aus Sondererhebungen für das Jahr 2020 und die Monate Januar und Februar 2021 hervor.

Laut DGUV erhielten gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in diesen beiden Monaten insgesamt 47.578 Verdachtsanzeigen auf eine beruflich bedingte Erkrankung an COVID-19. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 30.329 Verdachtsanzeigen. Seit Beginn der Pandemie wurden bis Ende Februar dieses Jahres 49.295 Fälle entschieden. 42.753 Berufskrankheiten wurden innerhalb der DGUV anerkannt.

Die Mehrheit der bundesweiten Meldungen entfällt nach DGUV-Auswertung auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie auf die Unfallkassen. Dies hat folgenden Grund: Die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist vor allem für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien möglich. Darüber hinaus kann eine Berufskrankheit auch bei Beschäftigten anerkannt werden, die bei ihrer Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße wie die genannten Berufsgruppen ausgesetzt sind.

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz erhielt im Januar und Februar 2021 insgesamt 141 Verdachtsanzeigen auf eine beruflich bedingte Erkrankung an COVID-19. Im vergangenen Jahr wurden der UK RLP 245 dieser Verdachtsanzeigen gemeldet.

Von den seit Pandemiebeginn eingegangenen Verdachtsanzeigen wurden bis Ende Februar 2021 insgesamt 339 Fälle entschieden. Davon wurden 145 als Berufskrankheit anerkannt.

„Betrachtet man allein den Anstieg von 245 Verdachtsanzeigen auf Covid-19 in 2020 auf 141 in den ersten zwei Monaten dieses Jahres wird erkennbar, welche Auswirkungen die Pandemie hat, auch in Rheinland-Pfalz“, sagt Manfred Breitbach, Geschäftsführer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. „Und sie macht deutlich, wie wichtig der Fortgang des Impfens ist.“

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unfallversicherungsträger eine Erkrankung an COVID-19 auch als Arbeits- oder Schulunfall anerkennen. Der Unfallkasse Rheinland-Pfalz wurden im Januar und Februar 2021 insgesamt 64 Arbeitsunfälle gemeldet, die auf Meldungen von COVID-19 zurückgehen. In der Schülerunfallversicherung wurde in Rheinland-Pfalz in dieser Zeit kein COVID-19-Unfall angezeigt.

Bundesweit erhielten die Unfallversicherungsträger im Januar und Februar dieses Jahres 2.710 Arbeitsunfallmeldungen, 799 wurden als Versicherungsfall anerkannt. Den Unfallkassen als Träger der Schülerunfallversicherung wurden im Januar und Februar 73 Schülerinnen und Schüler gemeldet, die an COVID-19 erkrankt waren, davon wurden bislang 41 als Versicherungsfälle anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Schulunfallmeldungen nach einer COVID-19-Erkrankung auf 167. In 61 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Weitere Informationen
Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Erkrankung an COVID-19 als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung siehe https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp.
Betroffene Berufsgruppen: Die DGUV kann derzeit die Erkrankungszahlen auf der Basis ihrer Sondererhebung nicht auf einzelne Berufsgruppen aufschlüsseln. (PM)


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