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Nachricht vom 16.04.2021    

Corona-Kinderbonus wird auf Unterhalt angerechnet

Gemäß dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz wird das Bundeskindergeldgesetz erneut geändert: Für Familien wird für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind im Monat Mai bekanntlich ein Einmalbetrag in Höhe von 150 Euro gewährt. Das Kindergeld wird auf die Unterhaltszahlung jeweils zur Hälfte angerechnet.

Symbolfoto Pixabay

Altenkirchen. Die jeweils hälftige Anrechnung des Kindergelds auf die Unterhaltszahlung bedeutet: Unterhaltspflichtige Elternteile, die Mindestunterhalt gemäß der aktuellen Düsseldorfer Tabelle oder mehr zahlen, haben die Möglichkeit, ihre Unterhaltszahlungen im Mai entsprechend zu kürzen. Darauf weist das Jugendamt der Kreisverwaltung Altenkirchen aktuell hin.

Der Unterhaltsbetrag kann demnach im Mai einmalig um 75 Euro gekürzt werden. Liegt ein sogenannter „Mangelfall“ vor, kann der Zahlbetrag individuell berechnet werden. Es sind nach Anrechnung des Kinderbonus mindestens zu zahlen:

In der ersten Altersstufe: 283,50 - 75 Euro = 208,50 Euro
In der zweiten Altersstufe: 341,50 - 75 Euro = 266,50 Euro
In der dritten Altersstufe: 418,50 - 75 Euro = 343,50 Euro



Fragen zur Berechnungsweise beantworten die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes: Frauke Birk-Albrecht (02681/81-2584), Nils Radmer (-2585), Heike Kuchhäuser (-2586), Elise Wittgen (-2545). (PM)


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