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Nachricht vom 24.04.2021    

Wiederkehrender Beitrag in Wissen: Was hat BI Wissen die Stadt gekostet?

Von Katharina Behner

Die Stadt Wissen arbeitete lange an der Einführung der WKB. Von Herbst 2019 bis zur endgültigen Beschlussfassung gab es zahlreiche Sitzungen, Anfragen und Beschwerden. Die FWG Wissen forderte im Mai 2020 Auskunft zu entstandenen Mehrkosten durch Unternehmungen der BI Wissen. Dem konnte jetzt Folge geleistet werden.

Ein langer Weg hin zur Einführung der Wiederkehrenden Straßenausbaubeitäge prägte die Arbeit des Stadtrates in Wissen, hier auf der Sitzung im September 2020 - mit Sitzungsunterbrechung. (Foto: KathaBe)

Wissen. Seit Herbst 2019 beschäftigte sich Wissens Stadtrat immer wieder mit der Einführung der Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (WKB). Zahlreiche Sitzungen, Anfragen, Eingaben bei verschiedenen Aufsichtsbehörden (Landkreis, ADD und Ministerien), die Bearbeitung von Beschwerden, hauptsächlich mitverursacht durch die Bürgerinitiative Wissen (BI Wissen), prägten die politische Arbeit im Zeitraum von Herbst 2019 bis zur endgültigen Beschlussfassung zur Einführung der WKB im Stadtrat. Der AK-Kurier berichtete.

In der Sitzung des Stadtrates im Mai 2020 hatte die Fraktion der FWG daher in einer Anfrage um Aufstellung der durch die Unternehmungen der BI Wissen verursachten Mehrkosten und der Kosten des Bürgerbegehrens gebeten. Auch darüber hatte der AK Kurier berichtet.

Diese konnte seinerzeit nicht vollständig beantwortet werden, weil der Ausgang und die Aufwendungen des Bürgerbegehrens noch ungewiss waren und die Erstellung der Satzung zu diese Zeitpunkt noch anstand.

Hinsichtlich der Anfrage der FWG-Fraktion und der damaligen Zusage der Verwaltung, dem Stadtrat darüber zu berichten, konnte nun in der Sitzung des Stadtrates, am 21. April darüber Auskunft gegeben werden.

28.047 Euro für erhöhten Aufwand

Im Wesentlichen gliedern sich die Rechtsberatungskosten für die Einführung der WKB in drei Kategorien. Zum einen fielen Kosten an, die regulär aufgrund der Beratung, inklusive der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie bis zum Beschluss über die Satzung und Verschonungsregelung angefallen wären. Dieser Betrag lässt sich brutto auf 34.510 Euro beziffern.



Zum anderen entstanden durch die zahlreichen Sitzungen, Anfragen, Eingaben und Beschwerden, die hauptsächlich von der BI Wissen mitverursacht wurden, zusätzliche Kosten von brutto 28.047 Euro.

Vor allem Überprüfungen von Vorlagen und Stellungnahmen sowie die aufwendige Medienarbeit (Internet, Presseartikel und mehr) machten diese finanziellen Mehraufwendungen erforderlich. Bei den so insgesamt entstandenen Rechtsberatungskosten von 62.557 Euro, seien noch keine Kosten für die aufwendige Arbeit der Verwaltungsmitarbeiter und des Stadtbürgermeisters für die Beantwortung weitergehender und vielseitiger Anfragen enthalten, so die Information der Verwaltung.

In der dritten Kategorie, nämlich der Aufwendungen für die Anwälte beider Seiten, einschließlich der Gerichtskosten schlagen weitere 7.708 Euro zu Buche. Hierbei ging es um die Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Diese Kosten seien ausschließlich der BI Wissen zuzuordnen. Obwohl die BI in diesem Verfahren unterlegen war und das Gericht im Januar das Bürgerbegehren für unzulässig erklärte, sind die Kosten nach Rechtsprechung des OVG RLP von der Stadt zu zahlen. So hatten die Anwälte der BI die Kosten bei der Stadt geltend gemacht. (KathaBe)


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