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Nachricht vom 26.04.2021    

Friseure brauchen unsere Solidarität

Gerade die Friseur- und Kosmetikbetriebe sind besonders betroffen von den Corona-Einschränkungen. Wochenlange Schließungen mussten verkraftet werden, und auch jetzt gelten Auflagen für höchstmöglichen Gesundheitsschutz und Sicherheit beim Friseurbesuch. Ein Schnelltest zählt dazu. Doch gerade die Pflicht für einen solchen Corona-Test sorgt nun für etliche Terminabsagen.

Symbolfoto: Wolfgang Tischler

Region. Größte Sicherheit beim Friseurbesuch: Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes macht es möglich. Darauf weisen die Friseur-Innungen, Kreishandwerkerschaft (KHS) Mittelrhein und Handwerkskammer (HwK) Koblenz im Sinne aller Betriebe im nördlichen Landesteil hin. Seit Beginn der Pandemie wurden die Hygienekonzepte innerhalb der Salons bereits optimiert. Nun braucht es vor dem Friseurbesuch zusätzlich noch einen negativen Corona-Test. Und der bietet handfeste Vorteile - für den Salonbesucher und das Umfeld.

„Das Verfahren gibt allen noch mehr Sicherheit, denn wir können so zuverlässig ausschließen, dass ein Kunde Coronaviren in den Salon mitgebracht hat“, schildert Gabi Berkler, kommissarische Obermeisterin der Innung Mittelrhein. Einem sorglosen Friseurbesuch stünde somit nichts mehr im Wege.

Eigentlich eine gute Sache, sollte man meinen. Und doch wundern sich derzeit viele Saloninhaber über mehr und mehr Terminabsagen, die sie seit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes erreichen.

„Offenbar ist mancher Kunde nicht bereit, den Corona-Test zu machen“, muss KHS-Hauptgeschäftsführer Helmut Weiler feststellen. Er und sein Team sorgen sich um „ihre“ Friseure. „Dabei gäbe es doch viele gute Gründe, hier mitzuziehen, zumal sich jede Bürgerin und jeder Bürger in Rheinland-Pfalz einmal pro Woche kostenlos testen lassen kann.“ Wem der Weg zur nächsten Teststelle zu weit ist, kann sich bei vielen Friseuren auch vor der Salontür testen lassen. Dies wird gegen einen geringen Aufpreis in Rechnung gestellt.

Mit negativem Corona-Test zu erscheinen, bedeute Rücksichtnahme gegenüber den anderen und mehr Sicherheit für sich selbst. Mit einer vor dem Friseurbesuch ausgestellten Bescheinigung, die 24 Stunden Gültigkeit hat, ließen sich im Anschluss noch weitere Erledigungen verbinden, die ebenfalls eine Testvorlage erfordern. Vor allem aber: „Gerade jetzt kann der Kunde Solidarität zeigen mit dem Friseur seines Vertrauens.“



Helmut Weiler ist der Überzeugung: „Wir freuen uns ja alle, dass Friseurbesuche noch möglich sind. Da sollten wir unsere Handwerksunternehmer nicht hängen lassen.“

Denn viele Friseure haben schwer zu kämpfen. Sie gehören eindeutig zu den Verlierern der Pandemie. Nach dem zweiten Lockdown standen zahlreiche Saloninhaber kurz vor dem Aus. Förderinstrumente wie Sofort- und Überbrückungshilfe kamen nicht zeitnah zur Auszahlung und es fehlte an Unterstützung der Unternehmer selbst. Anders als zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg mussten die Betriebsinhaber hierzulande auf den „fiktiven Unternehmerlohn“ verzichten. Auch nach der Öffnung ging es nicht mehr volle Kraft voraus: Nur noch jeder zweite Platz darf besetzt werden. Wegen der zusätzlichen Hygienemaßnahmen braucht es für jeden Kunden fünf bis zehn Minuten mehr Zeit. Dazu kommen die Kosten für die Maßnahmen.

„Wir unterstützen den Aufruf, den Friseuren, deren Arbeit lange Zeit so schwer vermisst wurde, jetzt unter die Arme zu greifen“, betonen auch HwK-Präsident Kurt Krautscheid und Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich.


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