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Nachricht vom 16.11.2010    

Ortsbürgermeister müssen nicht um Rente bangen

Der heimische Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel hat begrüßt, dass die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsbürgermeister auch in Zukunft nicht auf die Rente angerechnet wird.

Region/Berlin. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel hat nachdrücklich begrüßt, dass die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsbürgermeister weiterhin nicht auf die Rente angerechnet wird. "Ich bin sehr erfreut über die Entscheidung der Bundesregierung, und ich danke unserer Landesvorsitzenden Julia Klöckner für ihre Initiative und unserer Arbeitsministerin Ursula von der Leyen für deren rasche und gute Entscheidung", erklärte der Abgeordnete in Berlin.

Seit September waren Ortsbürgermeistern, die unter 65 Jahre alt sind und ein Ruhegehalt beziehen, von der Deutschen Rentenversicherung die Aufwandentschädigungen oberhalb von 400 Euro als Einkommen angerechnet worden. Grundlage dafür war ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach ein Ehrenamt so zu behandeln ist wie andere Anstellungen.

Allein in Rheinland-Pfalz hätte diese unsinnige Regelung nach Auskunft des Gemeinde- und Städtebunds rund 120 Ortsbürgermeister betroffen. Etliche Bürgermeister hatten daraufhin auch bereits angekündigt, von ihrem Amt zurückzutreten.



"Die Folgen für die Betroffenen wären nämlich drastisch gewesen, da Einzelne zwei Drittel oder mehr von ihrer Rente verloren hätten", so Rüddel, der in dieser Sache die rheinland-pfälzische CDU-Landesvorsitzende Julia Klöckner unterstützt hatte, die bei Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen energisch intervenierte, damit per Gesetz niemand durch ein Ehrenamt finanziell bestraft wird.

"Jetzt hat Bundesarbeitsministerin zugesagt, dass die Anrechnung wieder gestrichen wird. Somit werden auch nicht diejenigen bestraft werden, die sich mit viel Kraft- und Zeitaufwand für die Gemeinschaft einsetzen", so Rüddel. Zunächst bis zum Jahr 2015 soll der alte Zustand wieder gelten. Dazu wird es im Winter einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung geben. Die umstrittene Anrechnung fällt jedoch sofort weg.


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