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Nachricht vom 12.05.2021    

Der Spermüll muss weg: Abfallwirtschaftsbetriebe geben Tipps

Die Entsorgung von Sperrabfällen im Landkreis Altenkirchen hat sich über viele Jahre gut etabliert. Damit dies auch so bleibt, möchte der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) im Rahmen der Abfallberatungspflicht gern erneut sensibilisieren.

Die Abfallwirtschaftsbetriebe geben Tipps zur Sperrmüllentsorgung. Foto: AWB

Kreis Altenkirchen. Zum Sperrabfall oder Sperrmüll zählen beispielsweise Möbel, sperrige Kunststoffgegenstände oder Teppichböden. Diese müssen von Hand verladen werden können, sie dürfen damit nur eine maximale Kantenlänge von zwei Metern und ein maximales Einzelgewicht von 50 Kilogramm haben. Sperrabfallteile wie Schränke sollten aber nicht zu sehr vorzerlegt werden. Für die Müllwerker sind eher weniger und dafür größere Teile einfacher zu laden.

Für Privathaushalte im Landkreis Altenkirchen ist die Sperrabfallentsorgung für bis zu vier Abholungen im Jahr in den allgemeinen Abfallentsorgungsgebühren enthalten. Sperrabfall anmelden und einen Termin erhalten geht ganz einfach über die Homepage des AWB, die Abfall-App, per E-Mail, auf sonstige schriftliche Anfrage oder telefonisch.

Wenn Bürger einen besonders kurzfristigen Entsorgungstermin wünschen, können sie auch den kostenpflichtigen Sperrabfall-Express-Service nutzen.
Ausführliche Informationen hierzu gibt es auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-ak.de.

Zum Sperrabfall gehören insbesondere:
- ausgediente Möbel jeglicher Art wie Schränke, Stühle, Tische, Polstermöbel, Liegen, Holzbettgestelle, Sprungrahmen, Matratzen usw.
- sperrige Gegenstände aus Kunststoff, die mindestens so groß sind wie eine Getränkekiste und nicht in eine 120-Liter-Abfalltonne passen, wie beispielsweise Kinderrutsche, Sandkasten, großes Plastikspielzeug, Bobby Car, Gartenmöbel, Wäschekorb, Planschbecken, Pool und ähnliches, jedoch keine Öltanks
- Kinderwagen, Sonnenschirme, Skier, Holzleitern, große Bilderrahmen
- Teppiche und textile Fußbodenbeläge
- maximal eine Palette (Holz oder Kunststoff)

Sperrabfall dieser Art wird in haushaltsüblichen Mengen, das bedeutet bis zwei Kubikmetern - einmal je Quartal vom AWB kostenlos abgeholt und umweltgerecht nach einer Sortierung entsorgt.



Nicht zum Sperrabfall zählen unbewegliche Gegenstände, die beim Umzug üblicherweise zurückbleiben wie etwa Paneele, sanitäre Einrichtungen, Parkettböden, Türen, Fenster, Autoteile wie Stoßstangen und Kotflügel, Geländer, Tapetenreste und Müllsäcke.

Metall- und Elektroschrott

Metallgegenstände werden als Metallschrott separat und kostenlos abgeholt genau wie Elektro- und Elektronikgeräte. Dies geschieht in einer kombinierten Abfuhr.

Bürgern wird empfohlen, darauf zu achten, die Sperrabfallgegenstände möglichst erst am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr oder aber möglichst spät am Abend zuvor nach 18.00 Uhr - also nicht schon einige Tage vorher - ebenerdig und gut sichtbar an den Straßenrand zu stellen. Denn es kommt leider häufig vor, dass „Sperrabfallhaufen“ durchwühlt und im Vorfeld beraubt werden.

Das betreten privater Grundstücke ist den Müllwerkern grundsätzlich untersagt.
Dies ist auch der Grund, warum der AWB auch weiterhin keine festen Termine zur Abholung des Sperrabfalls öffentlich herausgibt. Sondern jeder Bürger erhält einen individuellen Termin nach vorheriger Anmeldung innerhalb von einem Monat.

Die andere negative Erscheinung ist das „Dazustellen“ von weiteren Sperrabfallmengen. „Sofern dies etwa unter Nachbarn abgesprochen ist und die Mengenbeschränkung weiterhin eingehalten wird“, stellt dies gemäß AWB überhaupt kein Problem dar. Wird jedoch die haushaltsübliche Menge überschritten oder gar Abfallarten hinzugestellt, welche nicht zur Sperrabfallfraktion zählen, erwächst ein größeres Problem, da diese Abfälle durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen nicht mit abtransportiert werden.

Bei weiteren Fragen können sich Bürger gerne an die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes wenden. Unter der E-Mailadresse abfallberatung@awb-kreis-ak.de erhalten Sie gerne eine umfassende und kompetente Beratung. (PM)


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