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Nachricht vom 14.05.2021    

Nichts ist für die Ewigkeit

INFORMATION | Die Verbraucherzentrale rät, Energieverträge mit möglichst kurzen Laufzeiten und kurzer automatischer Verlängerung abzuschließen. Auch die Kündigungsfrist sollte kurz sein. Bei Preisänderung haben Kundinnen und Kunden ein Sonderkündigungsrecht.

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Koblenz. Wie lange sollte man sich eigentlich an seinen neuen Strom- oder Erdgasversorger vertraglich binden? Diese Frage wird häufig an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz herangetragen. „Wer sich nur sehr kurze Zeit, beispielsweise einen Monat, bindet, hat volle Flexibilität“, so Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. Keine Bange: Ein solcher Vertrag verlängert sich regelmäßig automatisch um einen Zeitraum, den man ebenfalls vertraglich vereinbaren kann. Müller rät, auch die automatische Verlängerung möglichst kurz zu wählen. „Verträge mit kurzer Laufzeit und kurzer Verlängerung können jederzeit ohne größere Diskussion und Begründung ordentlich gekündigt werden. Ein Anbieterwechsel ist somit auch kurzfristig möglich“, so Müller. Bei solchen Vertragsmodellen ist der Anbieter nach Auffassung der Verbraucherzentrale eher motiviert, durch guten Preis und guten Service attraktiv zu bleiben, wenn er seine Kunden binden möchte.

Damit bei Ärger eine Kündigung reibungslos möglich ist, sollte auch eine möglichst kurze Kündigungsfrist vereinbart werden. Diese kann sogar zwei Wochen betragen.

Wer einen Vertrag mit einem Jahr Erstlaufzeit wählt, sollte auf jeden Fall darauf achten, dass sich der Vertrag danach nur um einen Monat und nicht um ein ganzes Jahr verlängert. Von einer Erstlaufzeit mit 24 Monaten rät die Verbraucherzentrale ab, denn der Energiemarkt ist ständig in Bewegung.




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Was vielen nicht bekannt ist: Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versorger seine Preise oder das Kleingedruckte ändert. Weitere Informationen unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/preiserhoehungen-bei-strom-und-gas-was-ist-erlaubt-13201

Für weitere Informationen und Terminvereinbarung

Fragen rund um „aktuelles Thema“, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale aufgrund der aktuellen Situation gerne telefonisch per Rückruf. Die Beratung kostet 18 Euro. Terminvereinbarung für Rückruf-Beratung unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp ist erforderlich. Eine telefonische Erstberatung bietet die Verbraucherzentrale unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 600.
(VZ-RLP)


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