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Nachricht vom 21.05.2021    

Neuer Kita-Bedarfsplan steht im Zeichen der Gesetzesänderung

Es ist guter Usus, dass sich die VG Altenkirchen-Flammersfeld vor dem Start eines jeden neuen Kita-Jahres am 1. September einen Überblick über die zu erwartende Belegung einer jeder einzelnen macht. Diese Statistik ist aktuell wichtiger denn je, denn zum 1. Juli tritt in Rheinland-Pfalz ein neues Kindertagesstättengesetz mit gravierenden Änderungen gegenüber dem noch gültigen in Kraft.

Die Kita auf der Glockenspitze in Altenkirchen stellt mit 15 Plätzen das größte Kontingent im U2-Segment. (Foto: Archiv vh)

Altenkirchen. Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist Träger von 15 Kindertagesstätten. Hinzu kommen in ihrem Beritt vier weitere, für die entweder katholische oder evangelische Kirchengemeinden verantwortlich zeichnen. Bevor ein Blick auf die zur Verfügung stehenden Plätze geworfen werden kann, müssen die wichtigsten Änderungen des zum 1. Juli in Kraft tretenden und im September 2019 beschlossenen neuen Kindertagesstättengesetzes dargelegt werden.

So hat das bisher praktizierte Gruppensystem mit im Umfang unterschiedlich festgelegtem Personalschlüssel ausgedient. An die Stelle tritt eine platzbezogene Variante, in die künftig die bislang als Zusatzkräfte bezeichneten Bediensteten integriert sind. Es erfolgt nur noch eine Unterscheidung der Kinder in "Alterskohorten" von über zwei Jahren (bis zum Schuleintritt) und von unter zwei Jahren. Jedem Kind wird eine mindestens siebenstündige Betreuung (am Stück!) mit Mittagessen angeboten. Als Maximum dieser Betreuung gilt die grundsätzliche Öffnungszeit einer Kita (bis zu zehn Stunden/Montag bis Freitag). Freistellungen für die Leitungen werden im neuen Gesetz erstmals geregelt, erfuhr der Kinder- und Jugendausschuss auch in seiner Sitzung am frühen Donnerstagabend (20. Mai), um letztlich einstimmig der Bedarfsplanung sein Okay zu geben.

Aufteilung der Personalkosten noch fraglich

Gelebte Praxis bleibt wie bisher, die Personalkosten auf verschiedenen Schultern zu verteilen. Bislang hat lediglich das Land seinen Anteil festgelegt. Es steuert bei freier Trägerschaft 47,2, bei kommunaler 44,7 Prozent bei. Die Aufteilung des Restes (Kreis als bedarfsplanende Behörde/Träger) müssen noch die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städte- und Gemeindebund etc.) mit den Landeskirchen und den freien Wohlfahrtsverbänden aushandeln, wobei Eile geboten ist, ein Resultat sich bislang aber nicht abzeichnet.

Darüber hinaus braucht jede einzelne Kita (alle wurden bei Begehungen inspiziert) eine neue Betriebserlaubnis, die das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Heimaufsicht) in Koblenz ausstellt. Ob diese für alle zwischen Willroth und Helmeroth punktgenau am Beginn des zweiten Halbjahres 2021 vorliegen, darf ebenfalls mit einem Fragezeichen versehen werden. „Eine gute Nachricht ist, dass wir niemanden nach Hause schicken müssen“, sagte Bürgermeister Fred Jüngerich in Anspielung auf den neu zu erstellenden Personalschlüssel. Die VG habe in Sachen Zusatzbedienstete immer am oberen Ende gelegen. Grundsätzlich befürwortete er weiterhin eine solche Bedarfsplanung, „bei unserer Größe hat sie uns viele Synergien gebracht. Wir kaufen beispielsweise halt größer ein“.

1494 Plätze stehen zur Verfügung
Unter dem Strich stehen am 1. Juli in allen 19 (!) Einrichtungen VG-weit 1494 Plätze zur Verfügung, die sich in 846 Ganztags- und 648 Teilzeitplätze gliedern. Im Ü2-Sektor sind 1448 Plätze (kostenfrei) im Angebot, wobei es eine rechnerische Unterdeckung von 47 gibt. Im U2-Segment geht die Gleichung mit 46 (kostenpflichtig einkommensabhängig) hüben wie drüben auf. Hortplätze wird es nicht mehr geben. „Das ist kein Thema“, erklärte Jüngerich, „wir haben zunächst einmal den grundsätzlichen Rechtsanspruch zu gewährleisten.“

Dem rein rechnerischen Bedarf steht derjenige gegenüber, der sich aus den Abfragen der Kita-Leitungen, die sich in dem jeweiligen Einzugsgebiet der Einrichtung bei Eltern erkundigten, ob der Junge und das Mädchen einen Platz benötigt, ergab. Fließen diese Angaben in das Tableau ein, gibt es in den allermeisten Kitas so gut wie kein Minus mehr, erläuterte Sascha Koch als Fachbereichsleiter Soziales und Generationen. Hin und wieder müssten kleine Verschiebungen erfolgen, um freie Plätze zu erhalten. Als Beispiel nannte er die Kita Rott als Ausweichquartier für die Kitas Flammersfeld und Oberlahr oder die Kita Mehren für Weyerbusch.

Sowohl Jüngerich als auch Koch betonten gleichlautend, dass einer Aufweichung der Einzugsgebiete trotz „Wunsch- und Wahlrecht der Eltern“ möglichst nicht nachgekommen werden könne. „Für eine Abweichung muss es gute Gründe geben“, legte Jüngerich dar. Zudem berichtete Koch, dass es Wartelisten gebe, die „wir aber nach und nach alle bedienen können“.



Zuschuss für Neubau in Güllesheim
Die Auslastung der Kitas vor Augen, investiert die Verbandsgemeinde kontinuierlich in diesen, so wichtigen Standortfaktor. In Güllesheim wird schon bald der Bau einer neuen Einrichtung beginnen, die als Zwei-Grupper startet, bei Bedarf um eine weitere ergänzt werden kann (bauliche Voraussetzungen werden bereits geschaffen). Der Förderbescheid des Landes liege vor, äußerte Jüngerich, „er weist 439.000 Euro aus. Dazu kommen noch 250.000 Euro vom Kreis. Den Rest bis zu den veranschlagten Kosten in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro müssen wir beisteuern.“ Die Sanierung der „Burgwiese“ in Mehren (Kosten 750.000 Euro) ist abgeschlossen, die des „Spatzennestes“ in Gieleroth (Kosten 900.000 Euro) fast. Der „Rückzug“ aus den Containern in die „neuen“ Räume ist für Anfang Juni vorgesehen. Mittelfristig muss ein neues Gebäude für die „Pusteblume“ in Neitersen her, das arg in die Jahre gekommen ist und nicht vergrößert werden kann. „Es wird mindestens ein Vier-Grupper sein müssen“, nannte Jüngerich einen möglichen Ansatz für eine Planung.

„Sozialraumorientierte Arbeit“
Das neue Kita-Gesetz sieht nunmehr auch „sozialraumorientierte Arbeit“ vor. Aus dem für den gesamten Kreis geltenden Budget von rund 2,3 Millionen Euro (Land 1,382 Millionen Euro/Kreis 922.000 Euro) sollen 1,452 Millionen Euro in die Netzwerk- und 414.779 Euro in die Kitasozialarbeit (analog Schulsozialarbeit) fließen, während 460.000 Euro für "betriebserlaubnisrelevantes Zusatzpersonal" (Beispiel: erhöhter Aufsichtsbedarf an Treppen in mehrgeschossigen Kitas) ausgegeben werden sollen.

Für die Kitasozialarbeit werden 5,8 Stellen geschaffen, die an Kitas in Altenkirchen, Betzdorf, Kirchen, Wissen und Hamm angedockt werden, also in "belasteten" Sozialräumen. Sozialarbeiter oder -pädagogen sollen die Positionen besetzen und Familien auf die unterschiedlichste Art und Weise unterstützen, während Netzwerkerinnen für eine deutlich engere Verzahnung von Eltern, Familien und Kitateam (auch in den die Kita umgebenden Sozialraum) sorgen sollen. Für diese Aufgaben sind pädagogische Fachkräfte vorgesehen.

Warum überhaupt ein neues Kita-Gesetz?
„Einer der wesentlichen Gründe ist der sehr unterschiedliche Personalschlüssel der einzelnen Kitas in Rheinland-Pfalz", heißt es auf der Homepage des Landesministeriums für Bildung. Zwar habe das Land insgesamt betrachtet im Durchschnitt bereits einen guten Personalschlüssel, jedoch sei die Kita-Landschaft sehr heterogen, „das heißt, es bestehen große Unterschiede in der Personalausstattung zwischen den Kommunen".

Das neue Gesetz solle die bereits guten Standards sichern, sie verbessern und sie gleichmäßig etablieren, damit es landesweit eine transparente und vergleichbare Personalbemessung sowie eine Personalausstattung auf einem einheitlichen Niveau gebe. Darüber hinaus hätten sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen seit 1991, als das derzeit gültige Kita-Gesetz für Rheinland-Pfalz erlassen wurde, wesentlich verändert. Mit dem Gesetz ist das Land damals schon vorweggegangen. So sei Rheinland-Pfalz das erste westdeutsche Bundesland gewesen, das den Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr verankert habe.

Heute gebe es einen Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – das zeige, wie sich Gesellschaft und in der Folge die Anforderungen an die Kindertagesbetreuung wandelten. Fazit: „So wie die Kinder in den Kitas heran- und irgendwann daraus herauswachsen, ist auch die Kita-Landschaft aus dem aktuellen Gesetz ,herausgewachsen'. Das Gesetz stellt sie auf ein neues, festes und modernes Fundament."


Das sind die Kitas der Groß-VG
Das sind die Kitas in der VG Altenkirchen-Flammersfeld (nicht kommunale Träger in Klammern angegeben) - Altenkirchen: Glockenspitze (89 Plätze), Traumland (115), Arche (100/evangelisch), St. Jakobus (50/katholisch), Birnbach (50), Busenhausen (77), Eichelhardt (65), Flammersfeld (128), Fluterschen (42), Gieleroth (75), Horhausen (163/katholisch), Ingelbach (50), Kircheib (50), Krunkel-Epgert (90), Mehren (50), Neitersen (50), Oberlahr (50/katholisch), Rott (90) und Weyerbusch (110). (vh)


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