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Nachricht vom 01.06.2021    

Autor Wilhelm Bode belegt Defizite im Forstrecht

Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat eine Schrift mit dem Titel „Forstrecht ökologisch ausrichten – Schluss mit der gesetzlichen Nachhaltigkeitslüge“ herausgegeben. Darin belegt der Autor Wilhelm Bode die eklatanten Defizite im deutschen Forstrecht, das der konventionellen Forstwirtschaft faktisch einen Freifahrtschein ausstellt.

Symbolfoto

Quirnbach. Wilhelm Bode ist Jurist und Diplom-Forstwirt und war bis 1993 Leiter der saarländischen Forstverwaltung sowie später Leiter der Obersten Naturschutzbehörde des Saarlandes. Bekannt wurde er vor allem durch sein 1994 veröffentlichtes Buch „Waldwende“ (vier Auflagen, erschienen im C.H. Beck Verlag).

Der Autor kritisiert scharf, dass es in Deutschland „keine echten Waldgesetze“ gebe. Es seien in erster Linie „Zugriffsgesetze für die Holzerzeugungslobby“, die sicherstellen sollen, dass die Forstflächen als Holzproduktionsflächen optimal genutzt werden können. Was unter dem Etikett der „Nachhaltigkeit“ dabei herauskomme, zeigten viele Wald-Zerstörungsbeispiele in den Bundesländern. Die Schrift ist reichlich mit Bildern solcher abschreckenden Beispiele ausgestattet. Was uns die Forstwirtschaft als „Wald“ anbiete, sei, so Bode, eine Mogelpackung und unterscheide sich nur graduell „von den Plantagen der Dritten Welt.“

Das große Manko: Der Begriff Nachhaltigkeit bezieht sich in den Gesetzen nur auf die Holzerzeugung. Weder die ökologische, noch die soziale Nachhaltigkeit sei gesetzlich definiert. Die Forstgesetze liefern juristisch nur „ein wohlfeiles Wortgeklingel der Nachhaltigkeit.“ Ihre sogenannten „Gesetzeszielbestimmungen“ seien nicht mehr als „schön klingende Absichtserklärungen.“ Ein justiziables Ordnungsrecht, das die ökologischen Leistungen des Waldes schütze oder fördere und Waldbesitzer in die Pflicht nehme, fehle in Gänze. Bodes Fundamentalkritik lautet demzufolge: „Unsere Forstgesetze sind ordnungsrechtlich ein ökologischer Totalausfall.“

Die Gesetze, so Bode, ließen es beispielsweise zu, dass ein Fünftel der Waldfläche durch dauerhaft angelegte Maschinenwege verdichtet und zerstört werden. Während jede Bodenzerstörung durch Straßen- und Wohnbauten aufwendige Prüf- und Genehmigungsverfahren erfordere, seien solche Eingriffe im Wald per Gesetz ohne jede Genehmigung und „ohne Korrektiv der Rechtsprechung“ als „ordnungsgemäß“ zugelassen.



Gerade in Zeiten der Klimaerwärmung sei jetzt die Einführung eines ökologischen Forstrechts in Deutschland mehr als überfällig. Es müsse durch definierte Mindeststandards in die längst überholten, auf „Holzackerbau“ fixierten Betriebssysteme der Forstwirtschaft regulierend eingreifen. Als Kernziel jeder Forstwirtschaft sei, so Bode, die Stärkung der Resilienz (Anpassungsfähigkeit) der Wälder von entscheidender Bedeutung. Diese sei nicht durch stereotypes Aufforsten mit angeblich „klimastabilen“ Baumarten in künstlich zusammengestellter Mischung zu erreichen, sondern durch eine auf die Funktion des Wald-Ökosystems ausgerichtete Bewirtschaftung, die auch natürliche Regenerationsprozesse zulasse.

Bode benennt fünf wichtige, forstrechtliche „Essentials“, die vollzugstauglich zu verankern wären, unteranderem als Kernforderung eine selektive, nur auf den Einzelstamm bezogene Holznutzung, verbunden mit einem strikten Kahlschlagverbot sowie mit einer massiven Einschränkung der Befahrung der Waldböden mit schweren Holzerntemaschinen.

Die von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) herausgegebene Broschüre umfasst 28 Seiten und ist ab sofort über deren Geschäftsstelle als Printausgabe beziehbar. Die PDF-Version findet sich auf der NI-Webseite www.naturschutz-initiative.de. (PM)


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