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Nachricht vom 02.06.2021    

Heiraten in Corona-Zeiten - Was ist heutzutage während der Pandemie möglich?

Allmählich legt sich der Regen und der Sonnenschein bestimmt den Alltag. Die Vögel zwitschern, die Bäume werden grüner und die Blumen blühen. Verliebte Paare stehen schon in den Startlöchern, um endlich den Bund der Ehe zu schließen. Doch ist dies in dieser verrückten Corona Zeit im Jahr 2021 überhaupt möglich?

Fotoquelle: pixabay.com

Im Sommer 2020 waren kirchliche sowie standesamtliche Trauungen unter Einhalten eines Hygienekonzeptes möglich. Der Inzidenzwert war deutschlandweit auf einem niedrigen Stand, so dass Brautpaare ihr Liebe, mit einigen Einschränkungen, zelebrieren konnten. Im Herbst stiegen jedoch die Infektionen und ab Ende Oktober mussten die Brautpaare, je nach Landkreis, um ihre Hochzeitsfeier bangen. Ab November 2020 wurden Hochzeitsfeiern mit mehr als zwei Hausständen sogar verboten.

Wie ist der aktuelle Stand bezüglich Hochzeiten in Deutschland?

Standesamtliche Trauung: Ist der Inzidenzwert vor Ort über 100, sind Trauungen generell nur mit einem weiteren Hausstand, insgesamt jedoch 5 Personen, erlaubt. Abweichungen sind mitunter von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ein Flickenteppich seitens der Regulierungen und Bestimmungen liegt seit jeher in Deutschland vor. Ab einen Inzidenzwert von unter 100 sind die Corona-Regelungen demnach von Stadt zur Stadt unterschiedlich. Vielerorts in NRW und Rheinland-Pfalz erhalten standesamtliche Hochzeitsteilnehmer bereits ab sofort mit insgesamt 10 Personen (Brautpaar, Geimpfte und Genesene eingeschlossen) wieder Zutritt zu den Trauzimmern in den städtischen Dienstgebäuden. Generell gilt aber weiterhin: Beim Betreten von Dienstgebäuden und während der Trauung besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Schutzmaske oder FFP2-Maske. Aktuelle Informationen findet man unter anderem auf Antrag24.de oder der Internetpräsenz des jeweiligen Standesamtes.

Kirchliche Trauung: Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen sind, unabhängig vom Inzidenzwert, in ganz Deutschland erlaubt. Jedoch gelten hierfür auch die Bestimmungen zu Hygienemaßnahmen, Kontaktbeschränkungen und ebenso zum Mindestabstand.
Eine bestimmte Teilnehmerbegrenzung, die formell festgelegt ist, gibt es in den meisten Bundesländern derzeit nicht. Hierbei ist in erster Linie die Größe der Kirche zu berücksichtigen. Die Gäste müssen dort nämlich weiterhin mindestens 1,50m Abstand halten. Zudem ist das Singen während der Zeremonie untersagt und es besteht die Pflicht, eine medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske oder FFP2-Maske zu tragen.

Hochzeitsfeiern: Bei einem Inzidenzwert von über 100 sind Treffen mit einem weiteren Hausstand (insgesamt 5 Personen) erlaubt. Hier gilt die Bundesnotbremse der Corona-Schutzverordnung. Dabei werden vollständig geimpfte und genesene Personen nicht mitgezählt.
Ab einem Inzidenzwert von unter 100 werden die Kontaktbeschränkungen gelockert, das heißt, dass Treffen zwischen beliebig vielen Personen des eigenen Haushalts mit einer weiteren Person (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Genesene und Geimpfte) aus einem weiteren Haushalt gestattet sind. Im Kreis Altenkirchen ist die Inzidenz bereits seit einiger Zeit stabil unter der Marke von 100. Ab einem Inzidenzwert von unter 50 sind Partys und vergleichbare Feiern weiterhin untersagt. Partys, bei der getanzt und die Abstände zwischen den Gästen kaum eingehalten werden können und demnach ein erhöhter Aerosolausstoß vorliegt, sind derzeit leider noch nicht möglich. Das gilt auch, wenn der Anlass eine Hochzeit ist.

Hochzeitsfeiern sind wieder möglich im Jahr 2021
Ohne diesen Partycharakter, so steht es in den Corona-Schutzverordnungen des Landes NRW, sind aber private Veranstaltungen unter freiem Himmel mit höchstens 100 Gästen (plus Personen, die nach den dafür geltenden Vorschriften als geimpft oder genesen anzusehen sind), in Innenräumen mit höchstens 50 Gästen (plus Personen, die nach den dafür geltenden Vorschriften als geimpft oder genesen anzusehen sind) sowie einem negativen Testergebnis zulässig. Kinder werden bei der Zählung mitgerechnet.

Viele Regeln und Konzepte machen das Heiraten im Jahr 2021 nicht einfach. Ob und wie die Brautpaare ihre Hochzeit feiern können, ist also weiterhin vom Infektionsgeschehen des Bundeslandes oder zumindest des Kreises abhängig. (prm)

Agentur Autor:
Mirko Bender



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