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Pressemitteilung vom 24.06.2021    

Krankenhaus Kirchen: Lockerungen bei Patientenbesuchen

Aufgrund des derzeit geringen Infektionsgeschehens hat sich das DRK-Krankenhaus Kirchen dazu entschieden, ab sofort jedem Patienten die Möglichkeit zu eröffnen, Besucher zu empfangen. Der Zeiten sind allerdings limitiert. Das muss außerdem beachtet werden.

Foto: DRK-Krankenhaus Kirchen

Kirchen. Der Krankenhausbesuch wird in einem Zeitfenster zwischen 14 und 17 Uhr ermöglicht, ab dem ersten Tag der Krankenhausbehandlung, maximal zwei Besucher am Tag und nur jeweils für eine Stunde. Der Zugang zum Krankenhaus ist nur mit einer FFP2-Maske und unter den „GGG-Maßgaben“ (genesen, geimpft, getestet) gestattet. Dies bedeutet konkret: getestet – Bescheinigung negativer Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, geimpft – Bescheinigung/Impfausweis zweite Corona-Impfung (mindestens 14 Tage alt), oder genesen - Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese Nachweise müssen bei der Einlasskontrolle des Krankenhauses zwingend vorgelegt werden. Weiterhin sind unbedingt die „AHA+L-Regeln“ (Abstandhalten, Hygieneregeln beachten, Maske tragen, Lüften) einzuhalten.



Unabhängig von diesen Regelungen gibt es selbstverständlich Ausnahmen. Dazu zählen Besuche von schwerstkranken, gebrechlichen und dementen Patienten, Begleitpersonen bei der Geburt eines Kindes und die Begleitung auf der Wochenstation von einem Angehörigen sowie ein Elternteil auf der Kinderstation. Diese Ausnahmeregelungen sind mit den behandelnden Abteilungen beziehungsweise Stationen zuvor abzustimmen. (PM)


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