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Pressemitteilung vom 30.06.2021    

Tarifergebnis bei Baumgarten in Daaden erzielt

In den Nachmittagsstunden des 29. Juni wurde in der Tarifauseinandersetzung bei Baumgarten in Daaden ein Ergebnis erzielt. Der gestrigen Einigung waren drei Verhandlungsrunden, zwei Warnstreiks mit Frühschluss-Aktionen und ein dritter Warnstreik mit Kundgebung vorausgegangen.

Der Einigung in der Tarifauseinandersetzung ging ein dritter Warnstreik voraus bei der Uwe Wallbrecher, der 1. Bevollmächtigte der IG Metall in Betzdorf, zu den Beschäftigten sprach. (Foto: ddp)

Daaden. Die Einigung zwischen den Tarifvertragsparteien beinhaltet laut der IG Metall ein schrittweises Heranführen des Tarifvertrages „T-ZUG“ der Metall- und Elektro-Industrie in die betriebliche Wirklichkeit von Baumgarten, die über einen Anerkennungstarifvertrag geregelt ist. Mit der Einigung wurde dieser Tarifvertrag vorzeitig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Die Übernahme der Regelungen aus dem „T-ZUG“ beinhaltet ein stufenweises Heranführen, beginnend mit vier zusätzlichen freien Tagen im Jahr 2021, weiter mit fünf freien Tagen in 2023 und sechs in 2025. Weiter wurden zusätzliche Einmalzahlungen in Höhe von 250 Euro in 2023, 300 Euro in 2024 und 350 Euro in 2025 vereinbart. Inhalt des Tarifabschlusses ist auch ein spezieller Tarifvertrag über die Auszahlung einer Corona-Prämie in Höhe von 600 Euro in zwei Raten. Die betriebliche Tarifkommission der IG Metall bei Baumgarten hat den Abschluss am späten Nachmittag des 29. Juni einstimmig zugestimmt. (PM)

Hier die detaillierten Eckpunkte des Tarifabschlusses:

1. Der Anerkennungstarifvertrag der Baumgarten GmbH SZP – bisherige Laufzeit bis 31.12.2022 – wird bis zum 31.12.2026 verlängert.
2. Es wurde ein Tarifvertrag über die Zahlung einer Corona-Prämie in Höhe von 600 Euro verhandelt. Auszahlung erste Rate in Höhe von 400,- Euro bis Ende August 2021 – Auszahlung 2. Rate in Höhe von 200 Euro bis Ende März 2022. Die Auszahlung ist steuerfrei.
3. Anwendung des Tarifvertrages T-ZUG (A) mit:
a. 4 freien Tagen für Vollzeitbeschäftigte in 2021 (festgelegt für den 24.12. und 31.12. sowie 2 Tage zwischen dem 27.12. und 30.12.),
b. 4 freien Tagen für Vollzeitbeschäftigte in 2022 (diese zur freien Verfügung),
c. 5 freien Tagen für Vollzeitbeschäftigte in 2023 (diese zur freien Verfügung),
d. 5 freien Tagen für Vollzeitbeschäftigte in 2024 (diese zur freien Verfügung) und
e. 6 freien Tagen für Vollzeitbeschäftigte in 2025 (diese zur freien Verfügung).
4. Anwendung des Tarifvertrages T-ZUG (B) mit:
a. 250 Euro Einmalzahlung mit der Juli-Abrechnung in 2023,
b. 300 Euro Einmalzahlung mit der Juli-Abrechnung in 2024 und
c. 350 Euro Einmalzahlung mit der Juli-Abrechnung in 2025.
5. Volle Anwendung des Tarifvertrages T-ZUG (A) und (B) im Jahr 2026 mit Einmalzahlungen in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsentgeltes im T-ZUG (A) und in Höhe von 12,3 Prozent der tariflichen Entgeltgruppe 5 im T-ZUG (B) sowie 8 freien Tagen für anspruchsberechtigte Mitglieder.
6. Verhandlungsverpflichtung der Tarifvertragsparteien – beginnend im zweiten Halbjahr 2025 – über den Tarifvertrag Transformationsgeld (T-Geld).






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