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Nachricht vom 03.12.2010    

Schwan: Mit Netzübernahme muss Strompreis nicht steigen

Die Empfehlung der kreisweit tätigen Arbeitsgruppe zur Neugestaltung der Stromkonzessionsverträge sorgt nun für eine öffentliche Diskussion. Beide Bewerber Eon und RWE hatten die gleichen Chancen und Grundlagen für die Bewerbung. Mit einem Wechsel zu einem anderen Netzbetreiber muss der Strompreis nicht automatisch steigen. Die Kunden bestimmen selbst, wo sie ihren Strom kaufen. Der AK-Kurier sprach mit dem Sprecher der Arbeitsgruppe, Kreisbeigeordnetem Konrad Schwan.

Der Sprecher der Arbeitsgruppe und Verhandlungsführer, 1. Kreisbeigeordneter Konrad Schwan ist sich sicher, dass der Strompreis nicht automatisch mit einer Netzübernahme durch Eon steigen werde. Foto: Helga Wienand

Kreis Altenkirchen. Derzeit wird im Kreis Altenkirchen eine heftige Diskussion um den Abschluss der künftigen Stromkonzessionsverträge geführt. Dabei geht es darum, welcher Netzbetreiber von den Gemeinden künftig das Recht erhält, die öffentlichen Straßen und Plätze für den Bau und Betrieb des Stromnetzes zu den Verbrauchern zu nutzen. Die Konzessionen haben nichts damit zu tun, von wem die Kunden ihren Strom beziehen. Jeder kann seinen Stromlieferanten frei wählen.
Die Stromlieferanten müssen dem Netzbetreiber ein Entgelt dafür zahlen, dass sie die Leitungen nutzen dürfen. Im Endpreis des Kunden ist dieses Entgelt enthalten. Der Strompreis setzt sich aber aus vielen anderen Komponenten zusammen. In der Diskussion taucht nun immer wieder die Frage auf, ob bei einer Übernahme der Netze der Strom teurer werde, gerade auch für Gewerbebetriebe.
Im Auftrag der Arbeitsgruppe, die die Vertragsentwürfe aushandelte und eine Empfehlung für einen Abschluss mit Eon aussprach, weist der Kreisbeigeordnete Konrad Schwan darauf hin, dass der Strompreis bei einem Netzbetrieb durch Eon nicht automatisch steigt. Das Netznutzungsentgelt werde von der Bundesnetzagentur festgelegt, mit ein Grund, dass sich wahrscheinlich nichts ändern werde.
Verhandlungsführer Schwan machte im Gespräch mit dem AK-Kurier deutlich, dass die Arbeitsgruppe zwei Jahre intensiv, teilweise mit bis zu 20 Personen an der Empfehlung gearbeitet habe. "Nachdem andere Mitbewerber ausgeschieden waren erhielten Eon und RWE die gleichen Vorgaben", sagte Schwan. Eon habe dies akzeptiert, RWE nicht, und am 15. November sei Stichtag für ein endgültiges Angebot gewesen. Nach dem Stichtag und der Bewertung durch die Arbeitsgruppe sei vom RWE ein neues Angebot abgegeben worden, es sei dem von Eon sehr nahe gekommen. "Wir haben die Arbeit abgeschlossen, eine andere Empfehlung wird es nicht geben", so Schwan.
Ob bei der Entscheidung für Eon auch das Thema Straßenbeleuchtung eine Rolle gespielt habe, verneinte Schwan. Dies durfte bei der Vergabeempfehlung nicht gewertet werden, es werde bei den Entscheidungen in den Räten sicherlich ein Rolle spielen. Jeder Ortsgemeinderat muss für sich entscheiden, die Arbeitsgruppe hat den Vergabevorschlag gemacht. Die bestehenden Konzessionsverträge laufen am 28. Februar aus, es gibt ungefähr ein Jahr Karenzzeit.
Zum Thema gewerbliche Kunden gibt es folgende Sichtweise: Handelt es sich um gewerbliche Kunden, die aus dem Mittelspannungsnetz versorgt werden, ändert sich voraussichtlich nichts. Wenn nämlich der bisherige Mittelspannungsbetreiber RWE nicht bereit ist, dieses Netz zu veräußern, verbleiben die Kunden wie bisher bei RWE. Dann gilt für die Abnehmer auch weiterhin das Preisblatt des bisherigen Versorgers.
Für Kunden, die über das Niederspannungsnetz versorgt werden und auch für den Fall, dass Eon das Mittelspannungsnetz übernimmt, hängt die Entwicklung der Netznutzungsentgelte von verschiedenen Faktoren ab. Dies sind beispielsweise die gesellschaftliche Ausgestaltung einer künftigen Netzgesellschaft sowie die Betriebskosten und die Entwicklung der vorgelagerten Netznutzungsentgelte, also beispielsweise der Hochspannung. Nach den Vorgaben der Anreizregulierung dürfen bei einem Netzübergang die in diesem Teilnetz anfallenden Erlöse zu einem Großteil nicht verändert werden. Sowohl bei RWE wie bei Eon ist daher bis ca. 2018 tendenziell mit Netzentgelten etwa auf dem heutigen Niveau zu rechnen, heißt es in der Pressemitteilung. Zu Veränderungen beim Gesamtstrompreis trägt eine Änderung des Netzbetreibers in den nächsten Jahren also höchst wahrscheinlich nicht bei.
Wie die Arbeitsgruppe weiter mitteilt, haben inzwischen bereits zehn Gemeinderäte im Kreisgebiet beschlossen, künftig ihre Konzessionsverträge mit Eon Mitte abzuschließen. Falls ein Flickenteppich im Kreis entsteht, dann muss neu verhandelt werden. Es können dann Entflechtungskosten entstehen, die der Konzessionär tragen muss. Dies könne für Kommunen dann unter Umständen sehr nachteilig sein. Auch das Thema Beteiligungsgesellschaften und Gründung eigener Stadtwerke unter Federführung einer Betriebsführerschaft sieht Schwan kritisch. "Bis Kommunen da Geld verdienen ist es ein dorniger Weg", ist sich der Sprecher der Arbeitsgruppe sicher. (hw/Pressemitteilung)



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