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Pressemitteilung vom 02.08.2021    

Unwetterkatastrophe Ahrtal: Staatsanwaltschaft prüft Einleitung Ermittlungsverfahren

Nach der verheerenden Unwetterkatastrophe im Ahrtal prüft die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung infolge möglicherweise unterlassener oder verspäteter Warnungen oder Evakuierungen der Bevölkerung.

Foto: Eckhard Schwabe

Koblenz. Um für den Fall der Aufnahme von Ermittlungen eine möglichst fundierte Tatsachengrundlage zu haben, werden in die Prüfung neben der hierzu ergangenen umfangreichen Presseberichterstattung auch Feststellungen aus anhängig gewordenen Todesermittlungsverfahren sowie allgemeine polizeiliche Hinweise aus der Katastrophennacht einbezogen.

Weiterhin liegen mittlerweile polizeiliche Erkenntnisse in dem hier geführten Prüfvorgang um den Tod von zwölf Menschen in einer Betreuungseinrichtung in Sinzig vor. Diese werden daraufhin auszuwerten sein, ob sich aus ihnen der Anfangsverdacht von Straftaten ergibt. Sie sollen darüber hinaus auch in die Prüfung des Anfangsverdachts betreffend möglicherweise zu spät erfolgten Warnungen und Evakuierungen der Bevölkerung einbezogen werden.



Die Prüfungen werden wegen der Komplexität der Unwetterereignisse, des Umfangs des zu prüfenden Materials und auch des weiterhin bestehenden Vorrangs von Hilfe für die von der Katastrophe betroffenen Menschen noch einige Tage in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse wird die Staatsanwaltschaft unaufgefordert mitteilen, erklärt der leitende Oberstaatsanwalt Kruse.


Mehr dazu:   Blaulicht  
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