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Nachricht vom 04.08.2021    

MGV Weyerbusch-Hasselbach wieder aktiv

Vor Kurzem hat der Weyerbuscher Männergesangverein den Probenbetrieb – natürlich unter Corona-Hygienebedingungen – wieder aufgenommen. Nun soll auch die im Januar wegen der Pandemie ausgefallene Jahreshauptversammlung nachgeholt werden.

Der MGV Weyerbusch-Hasselbach nimmt den Probenbetrieb wieder auf und holt die Jahreshauptversammlung nach. (Symbolfoto)

Weyerbusch. Der Chorleiter Swiderski, Vorsitzender Rözel wie auch die aktiven Sänger sind sich einig, dass das für neue Interessenten die beste Gelegenheit wäre, zum Chor dazuzustoßen, da nach der langen Pause Lieder entweder neu einstudiert oder grundlegend aufgefrischt werden sollen.

Auch soll in den Reihen des Chores das weitere Repertoire grundsätzlich besprochen werden, wenn der Klangkörper der nächsten Zeit feststeht. Ebenfalls hierzu passend ist, dass der Chor bis zum 23. AUgust in das Dorfgemeinschaftshaus in Hilkhausen ausweicht. Die Probenzeit wurde bereits auf 19 Uhr festgelegt.

Nun soll auch die im Januar wegen der Pandemie ausgefallene Jahreshauptversammlung nachgeholt werden. Hierzu lädt der Verein alle Vereinsmitglieder und Interessenten am 23.8.2021 ab 20:30 Uhr (nach der Chorprobe) in das Dorfgemeinschaftshaus in Hilkhausen ein.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden; Totenehrung; Annahme der Tagesordnung sowie Mitteilung über evtl. eingegangene Anträge
2. Jahresbericht und Kassenbericht 2020
3. Aussprache zu den Berichten
4. Bericht der Kassenprüfer; Entlastung des Vorstandes auf Antrag der Kassenprüfer
5. Vorstandswahlen
6. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
7. Veranstaltungen 2021
8. Verschiedenes



Vereinsmitglieder können bis zum 21. August eventuelle Änderungswünsche zur Tagesordnung und Anträge zur Mitgliederversammlung beim Vorstand stellen. Ein Antrag ist schriftlich zu stellen und muss einen Antragstext mit ausführbarem Inhalt haben. Der Antrag ist spätestens in der Mitgliederversammlung vom Antragsteller zu begründen. Der Vorstand prüft die Zulässigkeit des Antrages und setzt diesen auf die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung. Bei der Abstimmung über einen Antrag ist über den weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. Wer der weitestgehende Antrag ist, bestimmt der Versammlungsleiter. Bei Zweifeln hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit darüber, welcher Antrag von mehreren Anträgen der weitestgehende Antrag ist. Dringlichkeitsanträge sind unzulässig.

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des MGV Eintracht Weyerbusch-Hasselbach. Die Beschlussfähigkeit ist mit Zusammenkommen der Versammlung gegeben.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und auch den weiteren Veranstaltungen des Vereins sind erhältlich beim Vorsitzenden des MGV Eintracht Weyerbusch-Hasselbach e.V., Konstantin Rözel (E-Mail: mgv-weyerbusch@web.de oder Whats App, SMS bzw. Telefon 0171 / 756 76 56). (PM)



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