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Pressemitteilung vom 12.08.2021    

Windkraft auf dem Hümmerich: Deswegen sind Naturschützer dagegen

Die Bürgerinitiative Hümmerich wird am Freitag, 13. August, im Hofcafé „Der Berghof" in Dauersberg über die geplanten Windräder auf dem Hümmerich informieren. Im Vorfeld gibt nun die Naturschutzinitiative ein Statement ab und erklärt darin, wieso sie gegen die Planung ist.

So soll der Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof nach dem Wunsch der gleichnamigen Bürgerinitiative bleiben: frei von Windrädern. (Archiv-Foto: BI Hümmerich)

Region/Dauersberg. Am Freitag, den 13. August, geht es im Berghof in Dauersberg ab 19 Uhr um ein derzeit kontrovers diskutiertes Thema in der Region: das kürzlich eröffnete Genehmigungsverfahren für die ersten beiden Windräder auf dem Hümmerich zwischen Gebhardshain, Steineroth und Mittelhof.

Neben dem Veranstalter, der Bürgerinitiative Hümmerich, positioniert sich auch die Naturschutzinitiative klar gegen das Vorhaben. Im Vorfeld hat der Verein nun ein Statement veröffentlicht, in der er seine Ablehnung begründet:

1. Alle beantragten Anlagen liegen innerhalb des ‚Vogelschutzgebietes Westerwald‘. Europäische Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz der Vögel und nicht ihrer Industrialisierung. Wir sehen es zudem nicht als erwiesen an, dass Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter des Vogelschutzgebietes wie z.B. Rotmilan, Schwarzstorch, Mittelspecht oder Haselhuhn ausgeschlossen sind. Dieses wäre aber Voraussetzung für eine Genehmigung im Vogelschutzgebiet. Wir gehen hingegen von erheblichen Beeinträchtigungen aus.

2. Alle Anlagen liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ‚Elbergrund, Elbbachtal und Sieghöhen bei Durwittgen‘. Landschaftsschutzgebiete dienen nach dem Bundesnaturschutzgesetz dem Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Landschaften und nicht ihrer Industrialisierung. Die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Landschaftsschutzverordnung liegen nicht vor.

3. Schon aus diesen beiden Gründen lehnt die Naturschutzinitiative e.V. (NI) die beantragten Windindustrieanlagen ab. Eine Genehmigung ist u.E. nicht möglich.



4. Die Antragsunterlagen sind unvollständig und enthalten erhebliche Untersuchungs- und Ermittlungsdefizite zu Rotmilan, Schwarzstorch, Haselhuhn und Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet.

5. Eine umfassende Raumnutzungsanalyse für den Schwarzstorch ist zwingend erforderlich, wurde aber nicht durchgeführt. Die NI teilt die vorgetragenen rechtlichen Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde und wird diese juristisch genau prüfen.

6. Da nach dem Ziel 163 g des LEP IV der Bau von mindestens 3 WEA ‚planungsrechtlich möglich‘ sein müssen, wird von 3 möglichen Anlagen geredet, wovon aber nur 2 beantragt werden. Für die nicht beantragte Anlage liegen aber keine prüffähigen Unterlagen vor, womit die Möglichkeit besteht, dass diese Anlage nicht genehmigungsfähig ist. Wir gehen hier von einem absoluten Formfehler aus.

7. Die durchgeführten Raumnutzungsanalysen für den Schwarzstorch und den Rotmilan sind unzureichend.

8. Schon aus den bislang ersichtlichen Fakten lehnt die NI die Planung ab und hält den Bauantrag nicht für genehmigungsfähig.“ (PM/Red.)

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