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Nachricht vom 20.08.2021    

Ab Montag gelten neue Regeln für den Zoobesuch Neuwied

Am Montag, 23. August 2021 tritt die 25. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. In Neuwied liegt der maßgebliche Inzidenzwert seit Tagen über dem Schwellenwert von 35. Für Landkreise mit diesen Werten gelten laut der Verordnung verschärfte Corona-Regeln.

Symbolfoto

Neuwied. Unter anderem schreibt die CoBeLVO dadurch für den Besuch von verschiedenen Bereichen innerhalb des Zoogeländes die sogenannte 3G-Regel vor. Im Klartext heißt das, dass zusätzlich zur Vorausbuchungspflicht inklusive Kontaktdatenerfassung und der Maskenpflicht in Wartebereichen und Innenräumen nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete Besucherinnen und Besucher alle Bereiche des Zoos nutzen dürfen.

Theoretisch müsste der Zoo Neuwied damit also rund sechs Kontrollpunkte auf dem Zoogelände betreiben (Tierhäuser, Zooshop, Restaurant, …). Dafür hat der Zoo kein Personal und kann daher nicht an allen relevanten Stellen die Einhaltung der 3G-Regel einzeln überprüfen.



Die Zooleitung hat sich daher dazu entschlossen die sogenannte 3G-Regel bereits an der Kasse zu kontrollieren. Solange also der Inzidenzwert in Neuwied über 35 liegt, können nur Geimpfte, Genesene oder Getestete den Zoo Neuwied besuchen! Ausgenommen von der Testpflicht sind laut Verordnung Kinder bis einschließlich 14 Jahre beziehungsweise Schülerinnen und Schüler (Schülerausweis vorlegen)!

Um einen Zoobesuch auch für ungeimpfte Besucherinnen und Besucher so einfach wie möglich zu machen, wird der Zoo wieder ein kleines Testzentrum auf dem Parkplatz in Betrieb nehmen.


Mehr dazu:   Zoo Neuwied  
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