Werbung

Nachricht vom 15.09.2021    

Teurer Dachstuhlbrand – Fall des Monats September 2021

Wann haftet ein Dachdecker für einen Dachstuhlbrand? – Diese Frage hatte die 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu beantworten. Geklagt hatte eine Versicherung, die Regress bei den Ausführenden nehmen wollte.

Symbolfoto Dachstuhlbrand

Sachverhalt
Koblenz. Die beiden Beklagten führten im Juli 2016 Dacharbeiten an einem Gebäude aus und verlegte
n hierbei unter anderem Schweißbahnen, indem sie diese mit einem Schweißbrenner verklebten. Am Abend gegen 21 Uhr kam es sodann zu einem Dachstuhlbrand an diesem Gebäude.

Die Klägerin kam als Gebäudeversicherer für die Feuerschäden auf. Sie nimmt die beiden Beklagten wegen Sorgfaltspflichtverletzungen bei Ausführung der Arbeiten für die von ihr gezahlte Versicherungssumme in Höhe von knapp 70.000,00 Euro in Regress, da sie der Ansicht ist, dass die Beklagten das Dach weder ausreichend mit feuerfesten Abdeckungen geschützt hätten noch eine ausreichende Brandwache gehalten hätten.

Entscheidung
Das Landgericht Koblenz hat die Klage abgewiesen, da es sich nicht davon überzeugen konnte, dass die Beklagten den Dachstuhlbrand schuldhaft verursachten, ihnen also Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last zu legen sei.

Etwaige vertragliche Schadensersatzansprüche kamen hier schon deshalb nicht in Betracht, da es sich um sogenannte Schwarzarbeit handelte. Bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG sind Verträge jedoch gemäß § 134 BGB nichtig, sodass aus diesen Verträgen beiderseits keine Ansprüche hergeleitet werden können.

Auch eine deliktische Haftung nach § 823 BGB sah das Landgericht Koblenz hier nicht als erwiesen an. Zwar gab es für das Landgericht keinen Zweifel daran, dass der Dachstuhlbrand durch die Arbeiten der beiden Beklagten mit dem Schweißbrenner verursacht wurde, da keine ernsthaften Alternativursachen ersichtlich waren. Auch verstieß die Ausführung der Arbeiten gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, da die gewählte Ausführungsart nur für Flachdächer geeignet gewesen ist und nicht für Steildächer.



Diese Abweichung in der Ausführungsart war jedoch zum einen nicht ursächlich für die Entstehung des Brands. Zum anderen handelte es sich bei der gewählten Ausführungsart um den ausdrücklichen Wunsch des Gebäudeinhabers, der selbst berufsbedingt fachkundig war. Wenn ein Fachkundiger zur Kostenersparnis selbst die Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik wünscht, kann er sich jedoch nach dem Grundsatz von Treu und Glauben aus § 242 BGB nachher bei Haftungsfragen nicht auf diese abweichende Ausführungsart berufen. In der Konsequenz kann sich im Anschluss auch die Versicherung, auf die der Anspruch des Gebäudeeigentümers übergegangen ist, nicht auf diese Abweichung von den Regeln der Technik berufen.

Eine Verletzung der Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaft über Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten durch die Beklagten konnte dagegen nicht festgestellt werden. Allein die Entstehung des Brands ist als Nachweis nicht geeignet, da selbst bei Einhaltung dieser Vorschriften die Entstehung eines Brands nach den Feststellungen des Sachverständigen nicht sicher vermieden werden kann.

Durch die bereits vorhandenen alten Dachbahnen und die überlappenden Dachschindeln lag nach dessen Feststellungen bereits ein mehrlagiger Schutz der Dachschalung gegen die Flamme des Schweißgeräts vor. Löcher in den unteren Schichten seien leicht sichtbar und müssten entsprechend zunächst nachgearbeitet werden. Einen entsprechenden Fehler der Beklagten hierbei konnte der Sachverständige nicht feststellen. Zudem ist eine Mindestdauer für eine Brandwache in den Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaft nicht geregelt.
Urteil vom 2. August 2021 – Az 1 O 234/17 (rechtskräftig)


Mehr dazu:   Blaulicht  
Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Messerstich am Bahnhof Altenkirchen: Koblenzer Gericht überrascht mit Urteil

Nach einem Messerstich an der Altenkirchener Bahnhofsszene musste sich ein 20-Jähriger vor dem Landgericht ...

ABGESAGT: Mitsommer-Flohmarkt der LandFrauen in Altenkirchen

Aufgrund der extremen Wetterlage für Samstag, 27. Juni 2026, wurde der Mitsommer-Flohmarkt in Altenkirchen ...

Vermisstenfall in Andernach: 12-jähriger Joel K. verschwunden

Seit Freitagmorgen (26. Juni) wird der 12-jährige Joel K. aus Andernach vermisst. Zuletzt wurde er am ...

Aktualisiert: Critical Mass - Fahrradfahrer setzen ein Zeichen in Altenkirchen

Am Freitag, 26. Juni 2026, sollte es wieder so weit sein: In Altenkirchen war erneut Critical Mass geplant, ...

Präventionstheater "Alkohölle" sensibilisiert Schüler der IGS Horhausen

Mit dem Präventionstheaterstück "Alkohölle" gastierte das Theaterspiel Witten an der IGS Horhausen. Die ...

Gebhardshain erhält 15.000 Euro für Dorfmoderation

Die Ortsgemeinde Gebhardshain im Landkreis Altenkirchen darf sich über eine finanzielle Unterstützung ...

Weitere Artikel


Vollsperrungen zwischen Kreuz Bonn/Siegburg und Lohmar

Auf der A3 ist die Fahrbahn zwischen dem Autobahnkreuz Bonn/Siegburg und der Anschlussstelle Lohmar (Fahrtrichtung ...

Jugendsammelwoche findet im Oktober statt

Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz ruft Jugendgruppen, Kinder und Jugendliche dazu auf, Geld für die ...

Chorgruppe mit "TonARTisten" und "Teenitus" dabei beim „Red Carpet Day“

Die Chorverbände Rheinland-Pfalz und Pfalz hatten die Chöre im Land zur Teilnahme am „Red Carpet Day“ ...

Westerwälder Rezepte: Schinken-Käse-Nudelauflauf

Heimat tut gut und schmeckt gut! Aus diesem Grund veröffentlichen wir regelmäßig Rezepte aus dem Westerwald ...

Jahrmarktsladen der katholischen Jugend Wissen ist eröffnet

Coronabedingt muss auch in diesem Jahr der traditionelle Jahrmarkt der katholischen Jugend wieder einmal ...

Schleifchenturnier bei den Tennisfreunden Blau-Rot Wissen

Am Samstag, 11. September, fand bei bestem Wetter auf der Anlage der Tennisfreunde Blau-Rot Wissen das ...

Werbung