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Nachricht vom 18.09.2021    

Bundesteilhabegesetz: Wieder Sprechstunden in der VG Altenkirchen-Flammersfeld

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt und verankert. Zur Umsetzung des Rechts auf Teilhabe wurden bundesweit Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB) eingerichtet. Eine von den rund 500 Stellen befindet sich im Landkreis Altenkirchen.

(Symbolfoto)

Altenkirchen / Flammersfeld. Die Beratung ist angesiedelt beim Diakonischen Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen als Träger und richtet sich an Menschen mit einer Behinderung oder Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind und deren Angehörige. Die Themen werden in verständlicher Sprache erklärt. Sie beziehen sich etwa darauf, zu klären, wo und wie finanzielle Unterstützung beantragt werden kann, wo es Hilfen für Alltag oder Beruf gibt und welche Möglichkeiten grundsätzlich für den Betroffenen gegeben sind.

Ein Schwerpunkt der unabhängigen Beratung ist, dass jeder Ratsuchende individuell einen passenden „Fahrplan“ angeboten bekommt. Die Betroffenen entscheiden selbst, welchen Anbieter sie in Anspruch nehmen und welchen Weg sie gehen. Die Beratung erfolgt kostenlos und orientiert sich, auch zeitlich, an den Bedürfnissen der Rat- und Hilfesuchenden.



Neben der Beratung im Diakonischen Werk Altenkirchen besteht auch die Möglichkeit, einmal monatlich Sprechstunden in der Verbandsgemeinde Flammersfeld anzubieten. Die nächste Sprechstunde findet am Dienstag, 19. Oktober im Evangelischen Gemeindehaus Flammersfeld, Raiffeisenstr.48, 57632 Flammersfeld in der Zeit von 14 bis 16 Uhr statt. (PM)


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