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Nachricht vom 21.09.2021    

Fünf Monate Haft für Besitz von 0,75 Gramm Amphetamine – Wie geht das?

Von Wolfgang Rabsch

Eines ist sicher: Beim Amtsgericht Altenkirchen sitzt nicht der berühmt-berüchtigte "Richter Gnadenlos" aus Hamburg. Trotzdem hat Richter Volker Kindler keine andere Möglichkeit gesehen, einen Angeklagten wegen des Besitzes von 0,75 Gramm Amphetamin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung zu verurteilen.

Amtsgericht Altenkirchen. (Foto: Wolfgang Rabsch)

Altenkirchen. Das Besondere an diesem Urteil ist der Umstand, dass alle Prozessbeteiligten, also der Angeklagte, dessen Verteidiger und der Vertreter der Staatsanwaltschaft (StA) Rechtsmittelverzicht erklärten.

Wie kam es zu dem ungewöhnlichen Urteil?
Die StA Koblenz hat dem Angeklagten aus dem Oberwesterwald vorgeworfen, 2020 in Bruchertseifen 0,75 Gramm Amphetamin in seinem Besitz gehabt zu haben. Nachdem die Anklage zugelassen wurde, kam es nun zum Prozess beim Amtsgericht Altenkirchen. Sein Verteidiger musste den sichtlich unter Stress stehenden Angeklagten vor dem Termin beruhigen, er hatte sich sogar gewundert, dass der Angeklagte zum Termin erschienen war, der wohl eine Ahnung hatte, was ihm an Strafe „blühen“ würde.

Zu den persönlichen Verhältnissen ist zu sagen, dass der Angeklagte die fast übliche „Karriere“ hinlegte, die dann im Drogen- und Alkoholkonsum endet. Nach der Hauptschule hat er in verschiedenen Berufen gearbeitet, auch in der Zeitarbeit, letztendlich ist er heute erwerbslos und ledig.

Ein geständiger Angeklagter, der auch Reue zeigte
Der Angeklagte war sehr reumütig und oft den Tränen nahe: „Die Anklage ist zutreffend, ich hatte die Drogen dabei. Mit 14 Jahren habe ich mit dem Drogenkonsum begonnen, zurzeit ist Alkohol das größere Problem für mich, zudem habe ich Hepatitis C. Ich weiß, dass ich unter zwei laufenden Bewährungen stehe, die auch bereits widerrufen sind. Ich bin es aber selbst schuld, da ich nicht die Treffen mit dem Bewährungshelfer eingehalten habe, das war der falsche Weg. Ich bin wieder mit meiner Freundin zusammen und will mein Leben nun endlich in den Griff bekommen.“

Da denkt sich der aufmerksame Prozessbeobachter, dass sie das alle sagen, um eine milde Strafe zu bekommen. Bei diesem Angeklagten schien das aber glaubhaft zu sein, wie der weitere Prozessverlauf aufzeigte. Der Strafregisterauszug (BZR) hatte drei Eintragungen: Freiheitstrafen von fünf Monaten, von einem Jahr und fünf Monaten und von acht Monaten, alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungen sind inzwischen teilweise widerrufen.



Der Vertreter der StA beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung, da der Angeklagte Bewährungsversager ist und zudem zur Tatzeit unter zweifacher Bewährung stand. Der Verteidiger des Angeklagten stellte keinen gesonderten Antrag, war also mit dem Antrag der StA einverstanden.

Der Angeklagte brach bei seinem letzten Wort in Tränen aus: „Mir tut alles sehr leid, doch ich will mich meiner Verantwortung nicht entziehen. Auch wenn ich jetzt überhaupt nicht darauf vorbereitet bin, gehe ich sofort in die Strafhaft. Mit den Widerrufen wird einiges zusammenkommen, aber da setze ich auf Haftentlassung nach zwei Dritteln oder sogar einer Halbstrafe. Nach meiner Entlassung werde ich umgehend eine Therapie durchführen, um mein Leben wieder auf die Reihe zu bekommen.“

Ein Urteil, mit dem alle leben können

Richter Volker Kindler sprach das Urteil: Fünf Monate Freiheitsstrafe wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Seine Begründung traf den Nagel auf den Kopf: „Die sofortige Vollstreckung der Freiheitsstrafe hilft Ihnen, wenn Sie weiter draußen frei rumlaufen können, wäre ein Rückfall eher wahrscheinlich. Während der Haft können Sie sich um einen Therapieplatz nach Ihrer Entlassung kümmern. Die Möglichkeiten einer vorzeitigen Haftentlassung sollten sie nicht verschenken, auch wenn weitere Bewährungsstrafen widerrufen werden. Sie machen, trotz Ihrer Probleme, einen anderen Eindruck wie viele andere, die nicht wissen, wo sie sind, wenn sie den Sitzungssaal betreten, und nicht wissen, wohin sie gehen sollen, wenn sie diesen wieder verlassen. Sie sind selbst verantwortlich für Ihr Leben, nutzen Sie die Chance.“

Wie eingangs erklärt, verzichteten sämtliche Verfahrensbeteiligten auf die Einlegung eines Rechtsmittels, sodass der Angeklagte sofort in die Strafhaft überführt werden konnte. (Wolfgang Rabsch)


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