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Nachricht vom 08.10.2021    

Die Westerwälder können sich auf Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte freuen

Von Wolfgang Tischler

Am Freitag wurde die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung durch das Gesundheitsministerium in ihrer Gültigkeit verlängert. Die Änderungsverordnung tritt am Sonntag, dem 10. Oktober, in Kraft.

Weihnachtsmärkte können in 2021 wieder stattfinden, hat die Landesregierung verkündet. Archivfoto: Wolfgang Tischler

Mainz. „Wir kommen in der Pandemiebekämpfung weiter voran. Unser Warnstufenkonzept hat sich bewährt und wird daher fortgesetzt. In diesem Jahr wird es wieder Martinsumzüge geben können. Diese werden als Veranstaltung ohne Kontakterfassungspflicht ermöglicht und können auch von Musikgruppen begleitet werden. Das ist ein schönes Signal in Richtung mehr Normalität vor allem für Familien mit Kindern. Das Basteln von Laternen kann also losgehen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Darüber hinaus können sich die Menschen in Rheinland-Pfalz auch auf Weihnachtsmärkte freuen. „Wir arbeiten in enger Abstimmung mit der kommunalen Familie daran, dass wir uns im Land sicher in Adventsstimmung bringen können. Zum jetzigen Zeitpunkt steht dem Genuss von Glühwein und gebrannten Mandeln nichts im Wege“, sagte der Minister. Es sei vorgesehen, dass zeitnah gemeinsam mit der kommunalen Familie Regelungen insbesondere zur Praktikabilität von Kontrollen des 2Gplus-Modells erarbeitet werden, die den genauen Veranstaltungsrahmen festlegen und somit auch den Organisatoren von Advents- und Weihnachtsmärkten Planungssicherheit geben.



Durch die Verlängerung regelt die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung auch weiterhin, dass in Rheinland-Pfalz künftig über die Sieben-Tage-Inzidenz hinaus, die Faktoren Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenauslastung wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein werden. Der Warnwert reicht von Stufe 1 bis Stufe 3, die jeweils dann ausgerufen werden, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren erreicht werden. Laut Landesregierung ist ein möglicher Lockdown nicht mehr als Schutzmechanismus vorgesehen. (woti)


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