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Pressemitteilung vom 15.10.2021    

Innovationspreis des Landes: Unternehmen können sich bewerben

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, fertigen und vermarkten, können sich ab sofort für den Innovationspreis Rheinland-Pfalz bewerben. Darauf macht die Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen aufmerksam.

Auch Unternehmen aus dem Kreis Altenkirchen können sich für den Innovationspreis des Landes bewerben. (Symbolfoto)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Der Preis wird vom Wirtschaftsministerium des Landes, der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern und der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in verschiedenen Kategorien vergeben.

In der Kategorie „Unternehmen“ werden Innovationen von KMU gesucht, die Mitglied einer Industrie- und Handelskammer sind. Für die Kategorie „Handwerk“ können sich KMU bewerben, die Mitglied einer Handwerkskammer sind. Prämiert werden auch Innovationen, die in enger Zusammenarbeit mit einem Partner, beispielsweise einer Forschungseinrichtung, entwickelt wurden (Kategorie „Kooperation“).

Nicht-KMU können sich mit ihren Innovationen für den Sonderpreis Industrie bewerben. Ein weiterer Sonderpreis wird verliehen für die „Digitalisierung von Fahrzeugen - Digitale Innovationen für PKW, LKW und mobile Anwendungen in Industrie und Landwirtschaft“. In dieser Kategorie werden Technologieunternehmen ausgezeichnet, die mit innovativen Digitalisierungslösungen den Einsatz und die Nutzung von Fahrzeugen effizienter, effektiver oder sicherer machen. Der Sonderpreis richtet sich sowohl an Fahrzeughersteller als auch an entsprechende Zulieferunternehmen. Der Fahrzeugbegriff schließt dabei alle mobilen Anwendungen wie PKW, LKW, Busse, Land- oder Baumaschinen mit ein.



Der Innovationspreis Rheinland-Pfalz ist mit insgesamt 60.000 Euro dotiert und wird im Frühjahr 2022 in der Handwerkskammer Koblenz verliehen. Die Ausschreibung für den Innovationspreis 2022 läuft bis zum 15. November 2021. Weitere Informationen sind online zu finden. Für Rückfragen steht auch die Wirtschaftsförderung des Kreis Altenkirchen zur Verfügung (Tel.: 02681 813900 oder wirtschaftsfoerderung@kreis-ak.de).

(Pressemitteilung der Kreisverwaltung Altenkirchen)


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