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Nachricht vom 04.12.2021    

Die IHKs begrüßen, dass dreifach Geimpfte von der Testpflicht ausgenommen sind

Die pragmatische Anpassung der Corona-Regeln, wonach Personen, die eine Auffrischimpfung bekommen haben, von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen sind, wird von den IHKs in Rheinland-Pfalz begrüßt. Hauptgeschäftsführer Arne Rössel setzt sich darüberhinaus für Stichproben anstelle strikter Zugangskontrollen ein.

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Region. Ab Samstag, den 4. Dezember, gelten auch in Rheinland-Pfalz die im Grundsatz bundesweit einheitlichen Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen im Wesentlichen die 2G-Zugangsbeschränkung im Handel und die 2G-Plus-Zugangsbeschränkung in Innenbereich, hiervon sind vor allem die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen aber auch Fitessstudios betroffen.

„Wir würden es begrüßen, wenn im Handel statt einer Zugangskontrolle auf Stichproben gesetzt wird. So lässt sich im Einzelhandel die 2G-Regel relativ einfach umsetzen. Durch die stichprobenartige Kontrolle an der Kasse kann das Weihnachtsgeschäft weitergehen, ohne dass teure und abschreckende Zugangskontrollen nötig sind“, so Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.



Die Befreiung von der Testpflicht für dreifach geimpfte Personen begrüßen die vier rheinland-pfälzischen IHKs: „Wir erwarten diesmal eine erfolgreiche Booster-Kampagne. Gelingt diese, werden immer mehr Menschen auch ohne zusätzlichen Test in Restaurants und Gaststätten gehen können. Zudem gibt es so einen größeren Anreiz zur Dritt-Impfung“, unterstreicht Rössel.
Bis dahin werde es aber noch dauern, darum seien die aktuell fehlenden Testkapazitäten und langen Warteschlangen vor den Testzentren ein ernstes Problem. (PM)


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