Werbung

Nachricht vom 08.12.2021    

Polizeibeamter wegen ungenehmigter Nebentätigkeit aus dem Dienst entfernt

Ein Polizeibeamter, der über mehr als ein Jahr krankheitsbedingt keinen Dienst verrichtet, zugleich aber in diesem Zeitraum einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgeht, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Dem Beamten, der als Polizeioberkommissar zuletzt bei einer Polizeiinspektion des Landes eingesetzt war, wurde im Jahr 2015 eine auf ein Jahr befristete Nebentätigkeitsgenehmigung als Ausschankhilfe in dem von seiner Familie betriebenen Restaurant erteilt. In der Folgezeit beantragte der Beamte keine weiteren Nebentätigkeitsgenehmigungen; seit dem Frühjahr 2017 verrichtete er krankheitsbedingt keinen Dienst mehr auf seiner Polizeiinspektion.

Nachdem der Verdacht aufgekommen war, dass der Beamte weiterhin und trotz Erkrankung einer Nebentätigkeit nachgehe, ermittelte das Land als Dienstherr im Umfeld des Lokals und erhob auf der Grundlage der erlangten Erkenntnisse Disziplinarklage. Auf diese Klage hat die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier den Beamten aus dem Dienst entfernt, weil er gegen das als Kernpflicht von Beamten ausgestaltete Gebot zum vollen persönlichen Einsatz im Beruf verstoßen habe. Zudem habe er durch die offen für jedermann wahrnehmbare Tätigkeit im Lokal die ihm obliegende Verpflichtung verletzt, sich außerhalb des Dienstes in einer Weise zu verhalten, die der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf und das Ansehen der Polizei erfordern.

Mit seiner gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte der Beamte geltend, er habe lediglich sporadisch und zudem unentgeltlich im Restaurantbetrieb seiner Familie mitgeholfen; dies stelle keine Nebentätigkeit im Sinne des Beamtenrechts dar. Außerdem sei ihm geraten worden, wegen einer Depression „unter die Leute zu gehen“. Das Oberverwaltungsgericht wies nach Durchführung einer Beweisaufnahme, bei der unter anderem mehrere Gäste des Lokals und die mit den Ermittlungsmaßnahmen betrauten Polizeibeamten vernommen und der Beamte angehört wurden, die Berufung zurück.



Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass sich der Beamte nicht lediglich bei seiner Familie im Lokal aufgehalten habe, sondern dort vielmehr auch einer Nebentätigkeit nachgegangen sei, obwohl er über Monate hinweg krankgeschrieben gewesen sei. Hiervon ausgehend teile das Gericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass der Beamte ein schweres Dienstvergehen begangen habe, das seine Entfernung aus dem Dienst erfordere. Für einen Beamten, der sich über einen erheblichen Zeitraum hinweg kontinuierlich und bewusst über das Nebentätigkeitsrecht hinwegsetze, könne die Allgemeinheit berechtigterweise kein Verständnis aufbringen.
(Urteil vom 17. November 2021, Aktenzeichen: 3 A 10118/21.OVG)



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Altenkirchen mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Feedback: Hinweise an die Redaktion



Aktuelle Artikel aus Region


Bürgermeisterwahl in der VG Hamm: Henrich erreicht Wahnsinnsquote der Zustimmung

Dietmar Henrich geht am 1. Januar des kommenden Jahres in seine zweite achtjährige Amtszeit als Bürgermeister ...

Tornados 2025: Zwischenbilanz zur Saison in Deutschland

Die Tornadosaison 2025 hat nach einem schleppenden Start an Fahrt aufgenommen. Der Deutsche Wetterdienst ...

Infoabend in Wahlrod erklärt Förderprogramme für umweltschonende Landwirtschaft

Landwirte im Westerwald und darüber hinaus können sich am 23. Juni in Wahlrod über die AUKM-Förderprogramme ...

Filmabend in Weyerbusch rückt FASD und unsichtbare Behinderung in den Fokus

Die Selbsthilfegruppe FASD Altenkirchen lud am 27. Mai 2025 zum zweiten Filmabend ins Pfarrheim Weyerbusch ...

Schwerer Unfall auf der A3 - Sicherheitsgurte retten Leben

Am Morgen des Sonntags (15. Juni) ereignete sich auf der Autobahn 3 in Richtung Köln ein schwerer Verkehrsunfall. ...

Buchtipp: "Die Kannenbäckerin" von Annette Spratte

In ihrem historischen Roman "Die Kannenbäckerin" entführt die Westerwälder Autorin Annette Spratte ihre ...

Weitere Artikel


Kommunale Schnelltestzentren der VG Altenkirchen-Flammersfeld öffnen wieder

Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld eröffnet ihre kommunalen Schnelltestzentren neu: In Güllesheim ...

CDU-Wirtschaftsrat Altenkirchen-Betzdorf bestätigt Christoph Held als Sektionssprecher

Die Mitgliederversammlung der Sektion Altenkirchen-Betzdorf hat Christoph Held einstimmig zum Sektionssprecher ...

Einbruch in Getränkehandel für zweistelligen Betrag

Hier dürfte der Sachschaden höher sein als der Wert der Beute. Am Dienstagabend (7. Dezember) oder Mittwochnacht ...

Impfpassfälschern das Handwerk gelegt

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt gegen drei männliche und eine weibliche deutsche Beschuldigte im ...

Weihnachtsdorf Waldbreitbach: seit über 30 Jahren ein Highlight im Winter

Eines der wohl schönsten Ausflugsziele im Winter ist das Weihnachtsdorf Waldbreitbach. Vom ersten Adventswochenende ...

Westerwälder Rezept: Festtagsmenü mit Fisch

Zum bevorstehenden Weihnachtsfest, das wegen coronabedingten Kontaktbeschränkungen im kleinen Familienkreis ...

Werbung