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Nachricht vom 13.12.2021    

Geänderte Abfuhrtermine bei der Abfallentsorgung im AK-Land ab 2022

Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Altenkirchen informiert alle Bürger, dass es bei der Mehrzahl der Haushalte ab 2022 auf Grund einer geänderten Abfuhrplanung im Bereich der Abfallentsorgung zu geänderten Abholtagen kommen wird. Die zum Jahresbeginn in Kraft tretende neue Tourenplanung war nach vielen Jahren erforderlich geworden.

Im Kreis Altenkirchen gelten ab 2022 geänderte Abfuhrtermine. (Foto: AWB)

Kreis Altenkirchen. Mit der Änderung will der AWB den geänderten Rahmenbedingungen gerecht werden sowie insbesondere die LKW-Fahrwege optimieren, um darüber einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Auch die Nacharbeit von eventuellen Reklamationen ist gemäß der neuen Planung einfacher.

Die Umstellung von der „alten“ auf die „neue“ Tourenplanung bringt leider aber als „Einmaleffekt“ in der Umstellungsphase Anfang Januar mit sich, dass der Zeitraum zwischen letzter Leerung in 2021 und erster Leerung in 2022 einmalig länger sein kann wie ansonsten üblich. Damit sich für die Bürger daraus keine Nachteile ergeben, haben der Abfallwirtschaftsbetrieb und das beauftragte Unternehmen REMONDIS Mittelrhein folgende Regelungen erlassen:

1. Bioabfall
Durch die fehlenden Mengen aus dem Gartenbereich wird das Volumen der Bioabfalltonnen für Anfang Januar als ausreichend angesehen.

2. Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)
Im Bereich der blauen Altpapiertonnen wird auf die Beistellmöglichkeit von Kartons verwiesen. Darüber können eventuell bestehende Mehrmengen bei der ersten Abholung von PPK im Januar ordnungsgemäß der Verwertung zugeführt werden. Eine kostenlose Annahme von PPK-Mengen in unbegrenzter Menge am BWH in Nauroth ist ebenfalls möglich.




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3. Gelbe Tonne (Verpackungen)
Mehrmengen an Verpackungsmaterialien können durch Beistellung von Gelben Säcken zu den Gelben Tonnen einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeleitet werden. Gelbe Säcke erhalten Sie bei Bedarf über die bekannten Verteilstellen (siehe Umweltkalender, Abfall-App oder Homepage)

4. Restabfall
Die Restabfallfraktion wird von den Verantwortlichen als die eigentlich kritische Abfallfraktion angesehen. Daher gilt hier bis zum 28. Januar 2022 nachfolgende Sonderregelung. Im Januar werden alle Beistellungen an stabilen Abfallsäcken (häufig blaue Säcke) am Abholtag, neben den Restabfalltonnen stehend, mitgenommen. Die Abfallsäcke müssen dabei fest zugeschnürt sein und müssen wohlgemerkt neben der bereitgestellten befüllten (grauen) Restabfalltonne stehen.

Bei Beachtung dieser Hinweise in der Umstellungsphase dürften somit für die Bürger keinerlei Entsorgungsengpässe entstehen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung oder den Bürgerservice unter 02681 81-3070 oder -3033. Gerne auch per E–Mail an: abfallberatung@awb-kreis-ak.de oder bestellannahme@awb-kreis-ak.de

(PM)


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