Werbung

Nachricht vom 17.12.2021    

Corona-Testpflicht an Schulen war rechtmäßig

Die in der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 8. Oktober 2021 (26. CoBeLVO) geregelte Corona-Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht in rheinland-pfälzischen Schulen begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Nach § 14 Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 1 26. CoBeLVO war die Teilnahme am Präsenzunterricht nur für Schülerinnen und Schüler zulässig, die genesen oder geimpft waren, oder die zweimal in der Woche in der Schule mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden oder die zu Beginn des Schultages über einen Nachweis verfügten, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorlag.

Der Kläger ist Grundschüler. Er begehrte vom Beklagten, ihm ausnahmsweise die Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Durchführung von Testungen zu gestatten. Zur Begründung berief er sich darauf, dass die Testpflicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Grundrechte und einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention darstelle, sowie außerdem auf die hohe Fehleranfälligkeit der Tests. Darüber hinaus sei sie gleichheitswidrig, weil sie nicht auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vorgesehen sei. Der Beklagte lehnte die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung unter Hinweis auf die Gesetzeslage ab, informierte die Schulen aber darüber, dass in medizinisch begründeten Fällen künftig auch sogenannte Lollytests akzeptiert würden.

Dagegen erhob der Kläger Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Mit dieser begehrte er unter anderem die Feststellung, auch ohne Durchführung eines anerkannten Corona-Tests am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Die Klage hatte keinen Erfolg.

Der Kläger, so die Koblenzer Richter, habe keinen Anspruch auf die begehrte Feststellung. Denn die angegriffene Testpflicht sei rechtmäßig. Sie beruhe auf einer wirksamen Verordnungsermächtigung. Die Testpflicht an Schulen sei auch nicht unverhältnismäßig. Insbesondere trage sie zur Reduzierung des Infektionsgeschehens bei, was für die Annahme ihrer Geeignetheit genüge. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass durch regelmäßige Testungen Infektionen frühzeitig erkannt würden und dadurch die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ermöglicht werde. Die Testpflicht sei auch erforderlich und angemessen. Mildere, gleich geeignete Mittel existierten nicht.



Darüber hinaus habe der grundgesetzlich verankerte Schutz der Gesundheit der Bevölkerung unabhängig vom Fortschritt der Impfkampagne und der Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten deutlich größere Bedeutung als die mit der Testpflicht verbundenen und allenfalls als gering einzustufenden Eingriffe in die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie der elterlichen Erziehung und Fürsorge. Dabei seien die (zum Zeitpunkt der Entscheidung noch) fehlende Zulassung von Impfstoffen für Kinder im Grundschulalter sowie ferner zu berücksichtigen, dass in Schulen gleichzeitig viele Menschen auf engem Raum zusammenträfen und Abstände oftmals nicht eingehalten werden könnten.

Die weitgehend einheitlich zu beurteilende Situation an Schulen sei zudem mit der von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitsplätze äußerst unterschiedlich ausgestaltet seien, nicht vergleichbar, sodass die Testpflicht auch nicht gleichheitswidrig sei. Dem Kläger sei die Durchführung von Corona-Tests auch zumutbar. Sie stelle sich ihm gegenüber im Einzelfall auch nicht als unverhältnismäßig dar, denn ihm stehe es insbesondere frei, speichelbasierte Tests durchzuführen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2021, 4 K 407/21.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.



Mehr dazu:   Coronavirus  
Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Abenteuer und Wissen: ForscherCamps starten wieder in den Sommerferien

ANZEIGE | Neugier, Natur und Geschichte – auch 2026 bietet das Bergbaumuseum in Herdorf-Sassenroth wieder ...

Verbraucherzentrale NRW: Vorsicht vor Chemiegeruch in Kostümen

Ob Prinzessin, Superheld oder Clown – viele bereiten sich derzeit auf den Straßenkarneval vor und suchen ...

Sparkasse schließt Filiale in Flammersfeld – Service wird in Horhausen und Weyerbusch gebündelt

Die Sparkasse Westerwald-Sieg schließt am 27. Februar 2026 ihre Filiale in Flammersfeld. Die Kundenbetreuung ...

Ausbildung und Karriere im Fokus - Zukunftsraiffe Infotage 2026 laden zum Austausch ein

Schülerinnen, Schüler und Interessierte erhalten Ende Januar in Hamm (Sieg) erneut die Möglichkeit, regionale ...

Zweites Alaaf-Schoppen erfolgreich: In Etzbach sorgten Karnevalisten für Stimmung

Am Samstag (10. Januar) hatte die KG Fidele Jongen aus Pracht wieder zum Alaaf-Schoppen in das Bürgerhaus ...

Startschuss für die Laufsaison: 24. Asdorflauf eröffnet den Ausdauer-Cup 2026

Mit dem 24. Asdorflauf in Wehbach beginnt am Samstag, 24. Januar 2026, die neue Laufsaison. Gleichzeitig ...

Weitere Artikel


Vorweihnachtlicher Geldsegen aus Wissen für Schützen im Ahrtal und Moselgebiet

Ende Oktober dieses Jahres veranstaltete der Wissener Schützenverein im Rahmen seiner Jubiläumsfeierlichkeiten ...

Trio mit fast 100 Jahren Dienstjahren verlässt die VG-Verwaltung

Die Treue zu diesem Arbeitgeber war schon etwas Besonderes: In der Summe beinahe 100 Jahre stand ein ...

Erhöhung des Mindestlohns: Beschäftigte und Unternehmen im Kreis könnten profitieren

Wer wenig verdient, könnte schon bald mehr im Portemonnaie haben: Die Ampel-Koalition in Berlin plant ...

Zum Jahreswechsel: Apollo Siegen spielt weiter

Trotz der Corona-Herausforderungen erscheint nun die neue Apollo-Zeitung, in der 22 Vorstellungen bis ...

Betriebswirtschaftslehre in Corona-Zeiten: Azubis lernen digital

Mehr BWL-Verständnis für Auszubildende in kaufmännischen Berufen und erweiterte Fähigkeiten, im Team ...

Wissener Stadtrat beschließt Haushalt - Stimmen einzelner Ratsmitglieder

Im Wissener Stadtrat wurde der Haushalt 2022 verabschiedet. Nicht zuletzt um der Kommunalaufsicht genüge ...

Werbung