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Nachricht vom 30.12.2021    

Verkaufsverbot von Feuerwerk: Existenzängste bei Weco in Eitorf

Von Marius Fuchs

Das diesjährige Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern trifft die betroffenen Unternehmen erneut wie ein Schlag ins Gesicht. Auch die Firma Weco in Eitorf steht ein weiteres Jahr in Folge vor einem großen Problem. Nun hofft das Unternehmen auf kurzfristige Entschädigungszahlungen, um einer drohenden Insolvenz erneut aus dem Weg gehen zu können.

Eines der Gebäude der Firma Weco in Eitorf: Wo beim Werksverkauf sonst Menschen Schlange standen, herrscht dieses Jahr betrübende Leere. (Foto: Marius Fuchs)

Region/Eitorf. Wie schon im vergangenen Jahr beschloss der Bundestag aufgrund der Pandemie wieder ein Verkaufsverbot von Feuerwerksartikeln. Unternehmen wie Weco in Eitorf, bei dem auch Bürger aus dem Kreis Altenkirchen beschäftigt sind, trifft das hart. Sie erwarten Verluste, bedrohliche Verluste. Doch was soll das Ziel dieses heiß diskutierten Verbots sein? Der Gesetzgeber erhofft sich, dass Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerksraketen und Böllern vermieden werden. So soll eine Überforderung der aktuell durch Covid-Kranke belasteten Krankenhäuser vermieden werden. Wie hilfreich diese Entlastung im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Schäden ist, das wird bundesweit angezweifelt. Das liegt auch daran, dass es kaum wissenschaftliche Studien oder fundierte Statistiken darüber gibt, wie groß der Anteil an Verletzungen in der Silvesternacht ist, die tatsächlich durch Silvesterkracher und nicht durch Stürze oder körperliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum verursacht werden. Zumal das Verbot sich auch dieses Jahr wieder ausschließlich auf den Verkauf, nicht aber auf das Zünden von Feuerwerkskörpern bezieht.

Das wiederholte Verkaufsverbot trifft bei der Firma Weco aus Eitorf rund 350 Mitarbeiter, welche an den zwei verbleibenden Produktionsstandorten tätig sind. Die Auswirkungen der Entscheidung, den Verkauf zu verbieten, hat die Firma bereits im Jahr 2020 zu spüren bekommen. So konnte eine Insolvenz Euro glücklicherweise abgewendet werden – trotz eines wirtschaftlichen Schadens in Höhe von rund 30 Millionen. Dies konnte jedoch nur funktionieren, indem ein Großteil der Belegschaft in Kurzarbeit geschickt und die Kostenseite des Unternehmens neu aufgestellt wurde. So erklärt es uns der stellvertretende Weco-Pressesprecher Andreas Kritzler auf Nachfrage. Als weitere Folge mussten die drei Fertigungsstandorten in Freiberg geschlossen werden, was rund hundert Mitarbeiter betraf.

Auch dieses Jahr muss das Unternehmen erneut damit rechnen, dass nahezu der gesamte Jahresumsatz ausfällt, da 95 Prozent des Umsatzes innerhalb von drei Tagen durch den Verkauf von Feuerwerksartikeln generiert wird. Das ist dieses Jahr nun erneut nicht möglich. Die Folge: Das Unternehmen hat ein weiteres Jahr umsonst gearbeitet und Ware kommissioniert. Andreas Kritzler erklärt, dass es sich hierbei um rund 160.000 Paletten Feuerwerksware handelt – ungefähr die Fläche von 21 Fußballfeldern. Diese Ware muss nun auf eigene Kosten eingelagert werden, nachdem sämtliche Auslieferungen und Verladungen an Kunden im Zuge des Verbots am 2. Dezember gestoppt werden mussten. Aber nicht nur die finanziellen Schäden sind groß.



Auch bei den beschäftigten Arbeitern hinterlässt die Lage durch das Verkaufsverbot Spuren und sorgt für Ungewissheit und Existenzängste. Die Firma plane daher die Mitarbeiter, sofern finanziell möglich, in Zukunft nicht mehr in Kurzarbeit zu schicken, um den Menschen an den verbleibenden Standorten Perspektiven aufzeigen zu können.

Das Verkaufsverbot sei aus Sicht des Unternehmens nicht nachvollziehbar, betont der stellvertretende Pressesprecher. Nach zwei aufeinanderfolgenden Komplettausfällen sind zahlreiche Unternehmen der Branche massiv insolvenzgefährdet und auf Entschädigungszahlungen des Bundes angewiesen.

Bleiben diese Zahlungen aus, so bedeutet das nicht nur für das Unternehmen Weco möglicherweise das Ende. Im schlimmsten Fall könnte es sogar zum kompletten Wegfall der Feuerwerksbranche und des Silvesterfeuerwerks als solches führen.

Damit es dazu nicht kommt, hat der Bund Hilfeleistungen versprochen. Die bekannten Hilfsumfänge der "Überbrückungshilfe III" und "Überbrückungshilfe III Plus" beziehen sich allerdings auf Kostenparameter und Quoten. Laut Andreas Kritzler von Weco seien diese Finanzhilfen für die aktuelle Situation nicht ausreichend, um die Verluste zu kompensieren. Dringender als je zuvor benötige man nun eine vollständige Kompensation der Verluste aus der Saison 2020 und 2021. (mafu)


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