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Pressemitteilung vom 04.01.2022    

Wegen Geflügelpest in der VG Puderbach: Aufstallpflicht für Teile des Kreises Altenkirchen

Nachdem in einer kleinen Hühnerhaltung in der Verbandsgemeinde Puderbach im Kreis Neuwied die Geflügelpest durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – nachgewiesen wurde, hat dies auch Auswirkungen auf den südlichen Teil des Landkreises Altenkirchen: In einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb wird der Kreis Altenkirchen per Allgemeinverfügung eine Aufstallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelbetriebe anordnen.

Geflügelpest: Die Allgemeinverfügung des Kreises Altenkirchen ist ab Mittwoch, 5. Januar, in Kraft. (Symbolfoto)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Das betrifft einen großen Teil der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (siehe unten). Die Allgemeinverfügung des Kreises tritt nach der Veröffentlichung auf der Webseite des Kreises am 4. Januar mit Wirkung vom 5. Januar in Kraft.

Alle Geflügelhalter – insbesondere in den genannten Gemeinden – sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung im Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz vorgeschrieben, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auf den Zukauf von lebendem Geflügel sollte bis auf weiteres verzichtet werden. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert worden sein, ist die vorgeschriebene Anmeldung schnellstens nachzuholen.

Die für Geflügel sehr ansteckende Aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, ist gemäß Ausführungen des LUA eine Tierseuche, die bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Die Bürger im Kreis sind deshalb dazu aufgerufen, verendete Wasser- und Greifvögel unverzüglich an das Veterinäramt zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort weggebracht werden, um eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.



Die Aufstallpflicht gilt in folgenden Gemeinden der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld:

Almersbach, Altenkirchen, Berod, Berzhausen, Birnbach, Bürdenbach, Burglahr, Eichen, Ersfeld, Eulenberg, Fiersbach, Flammersfeld, Fluterschen, Forstmehren, Gieleroth, Giershausen, Güllesheim, Hasselbach, Helmenzen, Hemmelzen, Hirz-Maulsbach, Horhausen, Kescheid, Kircheib, Kraam, Krunkel, Mehren, Michelbach, Neitersen, Niedersteinebach, Oberlahr, Obersteinebach, Oberwambach, Orfgen, Peterslahr, Pleckhausen, Reiferscheid, Rettersen, Rott, Schöneberg, Schürdt, Seelbach, Seifen, Stürzelbach, Walterschen, Weyerbusch, Willroth, Ziegenhain.

Weitere Informationen:

● Allgemeinverfügung des Kreises Altenkirchen hier.:

● Infos des Landesuntersuchungsamtes Koblenz hier.

● Infos des Friedrich-Loeffler-Instituts hier.

(Pressemitteilung der Kreisverwaltung Altenkirchen)


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